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Stufenplan für Bleicherode

Von der Notbetreuung zum eingeschränkten Regelbetrieb

Freitag, 15. Mai 2020, 11:56 Uhr
Die Kindergärten sollen demnächst in den eingeschränkten Regelbetrieb überführt werden. Die Landgemeinde Bleicherode wird den Prozess in mehreren Stufen gestalten. Was Kindergärten und Eltern dabei beachten müssen hat die Gemeinde jetzt zusammengefasst...

Gerade im Bereich der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung stellt sich die Zeit der Corona-Pandemie sehr herausfordernd dar, zumal es Schließungen von Kindertageseinrichtungen in diesem Ausmaß nie zuvor gegeben hatte und nur auf wenig Erfahrung zurückgegriffen werden konnte.

Es wurde deutlich, wie wichtig die stetige Gewährleistung der Betreuung unserer Kinder gerade im Bezug auf die Vereinbarkeit und der daraus resultierenden Herausforderung von Familie und Beruf ist.

Demzufolge hat das Land Thüringen in der vergangenen Maiwoche einen Stufenplan für die schrittweise Ausweitung der Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten veröffentlicht.

Liebe Eltern,
viele von Ihnen fragen sich bereits, wie es mit dem Anspruch auf Kitabetreuung Ihrer Kinder weitergehen soll und wie es sich mit den Elternbeiträgen verhält, wenn das eigene Kind keinen Anspruch auf Betreuung hat.

Für die Landgemeinde Stadt Bleicherode beginnt am 18. Mai 2020 der Übergang von der Notbetreuung zum eingeschränkten Regelbetrieb. Dazu fanden am 14. Mai 2020 viele Gespräche zwischen der Stadt Bleicherode, den freien Trägern und den Leitungen der einzelnen Einrichtungen statt.

Es wurde versucht ein einheitliches Handlungskonzept zu erarbeiten, um zum einen die Eltern schrittweise zu entlasten, aber auch den Infektionsschutz zu gewährleisten und damit die Erhöhung der Infektionsrate so minimal wie möglich zu halten.
Geplant ist, den "Normalbetrieb" bzw. Regelbetrieb in insgesamt 4 Stufen, in Orientierung am Hygieneplan des Freistaates Thüringen vom 13. Mai 2020, wieder herzustellen.

Dies bedeutet:
Stufe 1:
Seit 17. März 2020 besteht die eingeschränkte Notbetreuung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetztes und der geltenden Erlasse des Landkreises Nordhausen. (Umgesetzt bis 18.05.2020)
- Betreuungsanspruch systemrelevanter Berufgruppen

Stufe 2:
Seit 25. März 2020 wird die flexible und stufenweise Erweiterung der Notbetreuung für Vorschulkinder und deren Geschwister generiert. In den Stufen 1 und 2 wurden die Elternbeiträge in den Monaten April und Mai für Kinder ohne Anspruch auf Betreuung ausgesetzt.

Stufe 3:
Mit Blick auf Bildungsgerechtigkeit wird ab 02.06.2020 ein eingeschränkter Regelbetrieb eingeführt, d.h., es haben alle Kinder der jeweiligen Kitas Anspruch auf Betreuung (im Wochenwechselmodell). Die Kinder werden einer festen Gruppe zugeteilt. Die Kapazität bzw. die Gruppengröße errechnet sich nach der zur Verfügung stehenden Raumgröße sowie auf den Mindestpersonalschlüssel nach Thüringer Kita-Gesetz und dem Alter des Kindes. Das bedeutet, es wird je Kind unter 3 Jahren eine Nutzfläche von 6 Quadratmetern und einem Kind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr eine Mindestfläche von 4 Quadratmetern angeboten, um den notwendigen Abstand einzuhalten.

Die einzelnen Schritte zur Ausweitung und ggf. auch Wiedereinschränkung des Notbetriebs werden in der Regel mindestens in Zwei-Wochenschritten vollzogen, um die Auswirkungen der Maßnahmen auf das Infektionsgeschehen berücksichtigen zu können.

Stufe 4:
Umfasst den vollständigen Regelbetrieb ohne deutliche Einschränkungen. An dieser Stelle möchten wir allen Beteiligeten einen besonderen Dank aussprechen. Eltern und Familien haben in dieser Zeit Unglaubliches geleistet, um die Situation zu meistern. Die Zukunft hängt nun entscheidend davon ab, dass jeder Einzelne weiter seine Verantwortung wahrnimmt. Wir hoffen auf eine weiterhin sehr gute Zusammenarbeit mit unseren Partnern, um die oberste Priorität, das Wohl der Kinder, zu gewährleisten. Nur so lässt sich die vor uns liegende Herausforderung erfolgreich bewältigen.

Handlungshinweise für Eltern und Kitapersonal
  • Abstandsregelungen, Kontaktreduzierung und Zuordnung von konstanten Gruppen
  • Wir berechnen die Gruppenkapazität anhand der Raumgröße und dem Personalschlüssel.
  • Es wird jedem Kind eine beständige Gruppe und festes Personal zugewiesen. Ggfs. kann erwogen werden, Geschwisterkinder gemeinsam in eine Gruppe aufzunehmen. Die Planung obliegt der Verantwortung der Kita-Leitung.
  • Der Kontakt und die Begegnung der Kinder aus unterschiedlichen Gruppen muss strikt vermieden werden.
  • Der Hygieneplan und das Infektionsschutzkonzept sind für alle Beschäftigten jederzeit zugänglich und einsehbar.
  • Das Freigelände der Einrichtung kann jeweils nur von einer Gruppe oder von mehreren Gruppen, dafür aber in jeweils abgetrennten Bereichen genutzt werden.
  • Es ist erwartbar, dass gerade in der Kindertagesbetreuung Standards, wie Abstandsregelungen und persönliche Hygiene, wie Händewaschen, weniger stringent durchgehalten werden könnten, als z.B. im Umgang mit älteren Schulkindern. Auch soziale- und Körperkontakte zwischen den Kindern und den Fachkräften sollen nicht unterbunden werden. Je jünger die Kinder sind, umso wichtiger sind Nähe und Körperkontakt.
  • Förderangebote (therapeutische oder pädagogische) können in Abstimmung aller Beteiligten und unter Wahrung des Infektionsschutzes durchgeführt werden, wenn sie für das Wohl des Kindes unverzichtbar sind.

Weiterhin gilt das Betreuungsverbot infizierter Personen, symptomatischer Personen, Personen mit direktem Kontakt zu an COVID-19 Erkrankten oder mit SARS-CoV-2- Infizierten.

Weitere Informationen zu den Hygienebestimmungen erhalten Sie auf der Webseite des Thüringer Bildungsministeriums oder bei Ihren Kita-Fachkräften.
Autor: red

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