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Kreissportbund

Trainingsbetrieb wird wieder aufgenommen

Donnerstag, 14. Mai 2020, 15:32 Uhr
Mit der jüngsten Thüringer Verordnung wurde die Öffnung der Sportstätten bekanntgegeben. Nur mit Einhaltung von bestimmten Vorschriften darf mit dem Trainingsbetrieb begonnen werden. Der Kreissportbund hat die wichtigsten Richtlinien zusammengefasst...

1. Infektionsschutzkonzept/Hygieneplan
Es muss ein Hygieneplan vorgehalten werden. In den ###pdf## findet sich ein Muster.

Zusätzlich haben die Fachverbände schon Hygieneregeln festgelegt. Unter folgendem Link finden sich die Vorschriften der Fachverbände:

https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?Übergangsregeln=

Der Hygieneplan ist für jedermann zugänglich auszulegen oder auszuhängen. Auch hier gibt es ein Handlungsempfehlungen des DFB das individuell an die jeweilige Sportart angepasst werden muss.

Folgende, wichtige inhaltliche Punkte sind zwingend zu berücksichtigen:
  • es ist eine Person des Vereins als Hygienebeauftragter zu benennen. Dieser ist Ansprechpartner für alle Belange hinsichtlich Hygienemaßnahmen und Infektionsschutz
  • der Hygienebeauftragte belehrt die Trainer und Mitglieder des Vereins und hat die Kontrolle über die Einhaltung der Maßnahmen. Die Belehrung sollte dokumentiert werden
  • Angaben benutzte Raumgröße in Gebäuden, also flächengrößen der Sporthallen oder Übungsräume
  • Angaben zu begehbaren Grundstücksflächen unter freiem Himmel, also etwa die Größe der Trainingsflächen (Rasen, Hartplatz, Spielfläche)
  • Angaben zur raumlufttechnischen Ausstattung (Klimaanlage, Angaben zu Fenstern)
  • Angaben zu folgenden Maßnahmen (regelmäßige Be-und Entlüftung, Gewährleistung MIndestabstand, Beschränkung des Publikumsverkehrs, Einhaltung der Infektionsschutzregeln siehe Thüringer Verordnung vom 12.05.)
  • falls erforderlich Angaben zum Schutz von angestellten Arbeitnehmern auf der Sportstätte

Das Infektionsschutzkonzept muss erstellt werden und sollte dem jeweiligen Träger der Sportstätte vorgelegt werden. Nach Erstellung des Konzeptes sowie der Verhaltensregeln ist der Träger der Sportstätte über die Wiederaufnahme des Trainings zu informieren.

Anwesenheitsliste
Für alle Trainingseinheiten ist eine Anwesenheitsliste zu führen mit Datum, Name,/Kontakt- Telefonnummer um eine eventuelle Infektionskette nachvollziehen zu können. Verantwortlich sind die Trainer der jeweiligen Trainingsgruppen. Die Listen müssen vier Wochen aufbewahrt werden.

Trainingsgruppen
Die Größe der Trainingsgruppen richtet sich nach der Größe der Trainingsfläche, erlaubt ist eine Person auf 20 Quadratmetern.

Der Trainer ist verantwortlich für die Einhaltung der Abstandsregel (möglichst zwei Meter) - es wird empfohlen eine Trainingsgruppe mit maximal fünf Personen zu bilden, um den Überblick zu bewahren. Es sollen feste Trainingszeiten eingehalten werden, um die Kontakte zwischen den Trainingsgruppen so gering wie möglich zu halten.

Freizeitsport
Die Sportstätte ist nur für den Vereinssport in festgelegten Trainingszeiten geöffnet. Außerhalb der Trainingszeiten darf die die Sportstätte nicht genutzt werden, um die Kontakte auf der Trainingsstätte kontrollieren zu können.

Mundschutz
Während des Trainings im muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Für Übungsleiter wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Beim Betreten und Verlassen derSportstätten ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wünschenswert.

Desinfektionsmittel
Der KSB empfiehlt den Vereinen, die entsprechenden Hygienemittel ihren Mitgliedern bereitzustellen. Dabei will der KSB die Verein gerne unterstützen, indem jedem Verein bei Bedarf ein Hygiene-Start-Paket kostenlos im Wert von 30 Euro zur Verfügung gestellt wird.

Das Hygiene-Paket umfasst folgende Artikel:
  • Flüssigseife
  • Papierhandtücher
  • Flächendesinfektion als Spray oder als Tuch
  • Händedesinfektion
  • Reinigungshandschuhe
  • Absperrband
  • sowie bei Bedarf Masken

Der Bedarf ist dem KSB bitte anzuzeigen, ein Bestellschein kann demnächst per Mail zugesandt werden. Bei vereinseigenen Sportstätten ist man gern bereit, beim Umsetzen der Maßnahmen, wie Flächenkennzeichnungen, Hinweisschilder und ähnlichem behilflich zu sein.

Sporthallen
Training in der Sporthalle ist mit den jeweiligen Trägern der Hallen abzuklären.

Bei Fragen kann der KSB gern kontaktieret werden. Außerdem plant der Verband zum Thema Wiederaufnahme des Sportbetriebes am 22.05., um 18.00 Uhr ein Online-Seminar, bei dem akut auftretende Fragen gestellt werden können. Weitere Informationen werden dazu zeitnah veröffentlicht.

KSB-Chef Patrick Börsch appeliert an alle Vereine sich an die Regeln zu halten. "Das Ordnungsamt wird die Einhaltung kontrollieren. Nichtbeachtung kann zu Ordnungswidrigkeiten, im schlimmsten Fall zu Straftatbeständen führen. Damit das Spiel auf Bewährung nicht schief geht, bitte ich deswegen alle Verein eindringlich darum, die Regeln zu befolgen."
Autor: red

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