Richter Kropp: Die Bombe vom Supermarkt
Montag, 13. Juni 2005, 11:27 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Junge Leute drängt es zum Experimentieren mit allen möglichen Gegenständen. Vieles, was auch gefährlich ist, wird einfach ausprobiert. Ohne genau zu überlegen. Und wenn es dann kracht, dann muß sich Amtsrichter Christian Kropp damit beschäftigen...
Die Anwohner des Steingrabens in Sondershausen müssen jedenfalls aus ihren Wohnzimmersesseln hochgefahren sein, als es am 11. Mai des vergangenen Jahres gegen 20.45 Uhr hinter dem dortigen Supermarkt zu einer riesigen Detonation kam. John B. (Name geändert), ein sechzehnjähriger Schüler aus Sondershausen, hatte aus Zucker, Wasser, Blumendünger und anderen Zutaten, die hier verständlicherweise nicht verraten werden sollen, eine Bombe gebastelt und diese in einem Kupferrohr zur Detonation gebracht. Sachschaden gab es zum Glück nicht, das dicke Kupferrohr jedenfalls ist völlig zerbogen gewesen. Unerlaubter Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, so der Vorwurf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mühlhausen vom 13.12.2004.
Der Sondershäuser Jugendrichter Christian Kropp hatte dieses Verfahren in einer der jüngsten Sitzungen zu verhandeln gehabt. Die Verfahrensbeteiligten erlebten einen jungen, neugierigen Mann, der einfach nur experimentieren wollte. Von seinen Eltern hatte er schon einiges zu hören bekommen, so dass für den Jugendrichter sich die Frage stellte, wie mit dem jungen Mann zu verfahren ist? Das Amtsgericht Sondershausen, das durch seine besonderen Maßnahmen im Jugendrecht in ganz Deutschland bekannt ist, konnte es im vorliegenden Fall bei dem nicht vorbestraften B. noch bei einer Arbeitsauflage von 30 Stunden belassen. Christian Kropp hofft, dass der nichtvorbestrafte Jugendliche sich dies zur Warnung dienen lassen wird.
Für das Sondershäuser Amtsgericht war das im übrigen nicht der erste Fall mit einer Bombe: Im Jahr 2001 hatte ein Mann aus dem Kyffhäuser durch einen Telefonanruf angedroht, den Schacht in Sondershausen mit einer Bombe in die Luft zu jagen. Der Angeklagte nannte sich damals Osama bin Laden. 2003 hatten zwei Männer nach Anleitung aus dem Internet eine Kartoffelkanone gebaut.
Autor: nnzDie Anwohner des Steingrabens in Sondershausen müssen jedenfalls aus ihren Wohnzimmersesseln hochgefahren sein, als es am 11. Mai des vergangenen Jahres gegen 20.45 Uhr hinter dem dortigen Supermarkt zu einer riesigen Detonation kam. John B. (Name geändert), ein sechzehnjähriger Schüler aus Sondershausen, hatte aus Zucker, Wasser, Blumendünger und anderen Zutaten, die hier verständlicherweise nicht verraten werden sollen, eine Bombe gebastelt und diese in einem Kupferrohr zur Detonation gebracht. Sachschaden gab es zum Glück nicht, das dicke Kupferrohr jedenfalls ist völlig zerbogen gewesen. Unerlaubter Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, so der Vorwurf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mühlhausen vom 13.12.2004.
Der Sondershäuser Jugendrichter Christian Kropp hatte dieses Verfahren in einer der jüngsten Sitzungen zu verhandeln gehabt. Die Verfahrensbeteiligten erlebten einen jungen, neugierigen Mann, der einfach nur experimentieren wollte. Von seinen Eltern hatte er schon einiges zu hören bekommen, so dass für den Jugendrichter sich die Frage stellte, wie mit dem jungen Mann zu verfahren ist? Das Amtsgericht Sondershausen, das durch seine besonderen Maßnahmen im Jugendrecht in ganz Deutschland bekannt ist, konnte es im vorliegenden Fall bei dem nicht vorbestraften B. noch bei einer Arbeitsauflage von 30 Stunden belassen. Christian Kropp hofft, dass der nichtvorbestrafte Jugendliche sich dies zur Warnung dienen lassen wird.
Für das Sondershäuser Amtsgericht war das im übrigen nicht der erste Fall mit einer Bombe: Im Jahr 2001 hatte ein Mann aus dem Kyffhäuser durch einen Telefonanruf angedroht, den Schacht in Sondershausen mit einer Bombe in die Luft zu jagen. Der Angeklagte nannte sich damals Osama bin Laden. 2003 hatten zwei Männer nach Anleitung aus dem Internet eine Kartoffelkanone gebaut.
