Kabinett will Eigenverantwortung der Kommunen stärken
Ab Mitte Mai: Mehr Kontakte und wieder Gastronomie
Donnerstag, 07. Mai 2020, 08:38 Uhr
Thüringens Gastronomie und Tourismus startet am 15.Mai wieder, es dürfen sich mehr Menschen begegnen, Schulen und Kitas nehmen schrittweise ihren Betrieb auf und die Publikumszahl für Großveranstaltungen wird auf 1 000 Personen festgesetzt. Diese und andere Beschlüsse fasste das Thüringer Kabinett gestern Abend...
Damit folgt das Thüringer Kabinett den gestern vereinbarten Beschlüssen und tritt in eine Phase der Lockerung ein, die Kommunen und Kreisen mehr individuellen Spielraum gestattet.
Die vorliegenden Kennziffern dokumentierten, dass die erste Phase der Corona-Pandemie gemeinsam mit den Thüringer Kommunen erfolgreich bewältigt werden konnte, schätzt das Kabinett ein. Die Verdoppelungsrate der Infektionen wurde von ursprünglich drei Tagen auf mehr als einen Monat verlängert, und der Reproduktionsfaktor konnte auf eine Größe unter 1 gesenkt werden. Deshalb soll eine zweite Phase der Lockerungen imm Freistaat erfolgen.
Dabei gehe es darum, das Pandemiegeschehen lokal zu bewerten und lokal zu handeln. In Thüringen sollen deshalb künftig die Landkreise und kreisfreien Städte die Entscheidungen treffen, die auf der Grundlage von Hygiene- und Abstandskonzepten sowie konkreten Schutzmaßnahmen zum Pandemiemanagement erforderlich sind.
Dies betrifft insbesondere Bereiche wie z. B.:
Die SARS-2/COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen-Verordnung des Landes wird auf Aspekte konzentriert, die überregional und landeseinheitlich geregelt werden müssen.
Weitere Festlegungen wurden für folgende Bereiche getroffen:
Kontakte im öffentlichen und privaten Raum
Die Landesregierung ist übereingekommen, ab dem 13. Mai im öffentlichen wie auch privaten Raum sowohl Kontakte mit den Angehörigen des eigenen Haushalts als auch den Angehörigen eines anderen Haushalts zu ermöglichen.
Allen Krankenhaus-Patienten und Pflegeheim-Bewohnern wird die Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine definierte Person eingeräumt, sofern es aktuell in der der betreffenden Einrichtung keine Infektionsfälle gibt.
Gastronomie und Tourismus:
Die Öffnung touristischer, insbesondere gastgewerblicher Betriebe wird wieder erlaubt, sofern die strengen Hygienevorschriften, die besonderen branchenspezifischen infektionsschutz- und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die geltenden Abstandsregeln vollumfänglich berücksichtigt werden.
Die Öffnung soll am 15. Mai erfolgen. Sie umfasst Campingplätze sowie Ferienwohnungen, Ferienhäuser und vergleichbare Angebote, Gastronomie, Hotellerie und Gastgewerbe. Regelungen zum Ausschank alkoholischer Getränke treffen die Kommunen eigenständig.
Kultur- und Großveranstaltungen:
Die Thüringer Staatskanzlei hat auf Grundlage der Übereinkunft von Bund und Ländern mit den institutionell geförderten Theatern und Orchestern Festlegungen getroffen, in der noch laufenden Spielzeit und bis zum 31. August 2020 keine Theater- und Orchesteraufführungen im Innenbereich durchzuführen und in einer entsprechenden Arbeitsgruppe notwendige Arbeitsschutz- und Gesundheitskonzepte für den Spielbetrieb zu entwickeln.
Hinsichtlich von Großveranstaltungen wird die in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen geltende Obergrenze von 1.000 Personen übernommen, um Veranstaltern Planungs- und Rechtssicherheit zu geben. Die Festlegung gilt zunächst bis zum 31. August.
Beförderung der Schülerinnen und Schüler:
Den Schülerinnen und Schülern in Thüringen sollen verlässliche Phasen des Präsenzunterrichts ermöglicht werden. Je flexibler jede einzelne Schule hier plane, desto eher könne dies gelingen, heißt es in der Pressemeldung der Landesregierung. Den Schulträgern obliegt die Verantwortung, die Beförderung so zu organisieren, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Schulen unter Einhaltung der Hygienevorgaben erreichen können.
Umsetzung des Vierstufenplans zur Öffnung von Kindertageseinrichtungen:
Die Landesregierung will einen Vierstufenplan zur Öffnung von Kindertageseinrichtungen in Thüringen durchsetzen, von dem bereits Stufe 1 und 2 umgesetzt seien. Die dritte Stufe (Kinder im Übergang zur Grundschule und deren Geschwister, sowie die Ermöglichung eines temporären Besuches in einer Kindertageseinrichtung für jedes Thüringer Kind in einem flexiblen Modell) soll in Absprache mit den Kommunen bis spätestens 2. Juni abgeschlossen sein. Die Verantwortung für die Umsetzung obliegt dabei den Kommunen.
Aber die Regierung warnt auch ganz deutlich: Die behutsame Lockerung und schrittweise Rücknahme der Beschränkungen des öffentlichen Lebens, gemäß lokaler Gegebenheiten, sind keine Einbahnstraße. Gerade wenn weitreichende Öffnungen erfolgt sind, steigt die Gefahr einer dynamischen Entwicklung. Die Landesregierung unterstreicht deshalb die Festlegungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung, dass bei einer signifikanten und dynamischen Zunahme regionaler Neuinfektionszahlen und einem schnellen Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden muss.
Autor: oschDamit folgt das Thüringer Kabinett den gestern vereinbarten Beschlüssen und tritt in eine Phase der Lockerung ein, die Kommunen und Kreisen mehr individuellen Spielraum gestattet.
Die vorliegenden Kennziffern dokumentierten, dass die erste Phase der Corona-Pandemie gemeinsam mit den Thüringer Kommunen erfolgreich bewältigt werden konnte, schätzt das Kabinett ein. Die Verdoppelungsrate der Infektionen wurde von ursprünglich drei Tagen auf mehr als einen Monat verlängert, und der Reproduktionsfaktor konnte auf eine Größe unter 1 gesenkt werden. Deshalb soll eine zweite Phase der Lockerungen imm Freistaat erfolgen.
Dabei gehe es darum, das Pandemiegeschehen lokal zu bewerten und lokal zu handeln. In Thüringen sollen deshalb künftig die Landkreise und kreisfreien Städte die Entscheidungen treffen, die auf der Grundlage von Hygiene- und Abstandskonzepten sowie konkreten Schutzmaßnahmen zum Pandemiemanagement erforderlich sind.
Dies betrifft insbesondere Bereiche wie z. B.:
- bislang von Öffnungen nicht umfasste Bildungseinrichtungen, Beratungsstellen sowie körpernahe Dienstleistungen (Tattoostudios),
- Einrichtungen der Jugendhilfe, Angebote für Familien und Senioren, Verbandsarbeit etc.,
- Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,
- Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen,
- kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter,
- Bars und Tanzlustbarkeiten,
- Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten,
- Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,
- Spielhallen, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
Die SARS-2/COVID-19-Eindämmungsmaßnahmen-Verordnung des Landes wird auf Aspekte konzentriert, die überregional und landeseinheitlich geregelt werden müssen.
Weitere Festlegungen wurden für folgende Bereiche getroffen:
Kontakte im öffentlichen und privaten Raum
Die Landesregierung ist übereingekommen, ab dem 13. Mai im öffentlichen wie auch privaten Raum sowohl Kontakte mit den Angehörigen des eigenen Haushalts als auch den Angehörigen eines anderen Haushalts zu ermöglichen.
Allen Krankenhaus-Patienten und Pflegeheim-Bewohnern wird die Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine definierte Person eingeräumt, sofern es aktuell in der der betreffenden Einrichtung keine Infektionsfälle gibt.
Gastronomie und Tourismus:
Die Öffnung touristischer, insbesondere gastgewerblicher Betriebe wird wieder erlaubt, sofern die strengen Hygienevorschriften, die besonderen branchenspezifischen infektionsschutz- und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sowie die geltenden Abstandsregeln vollumfänglich berücksichtigt werden.
Die Öffnung soll am 15. Mai erfolgen. Sie umfasst Campingplätze sowie Ferienwohnungen, Ferienhäuser und vergleichbare Angebote, Gastronomie, Hotellerie und Gastgewerbe. Regelungen zum Ausschank alkoholischer Getränke treffen die Kommunen eigenständig.
Kultur- und Großveranstaltungen:
Die Thüringer Staatskanzlei hat auf Grundlage der Übereinkunft von Bund und Ländern mit den institutionell geförderten Theatern und Orchestern Festlegungen getroffen, in der noch laufenden Spielzeit und bis zum 31. August 2020 keine Theater- und Orchesteraufführungen im Innenbereich durchzuführen und in einer entsprechenden Arbeitsgruppe notwendige Arbeitsschutz- und Gesundheitskonzepte für den Spielbetrieb zu entwickeln.
Hinsichtlich von Großveranstaltungen wird die in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen geltende Obergrenze von 1.000 Personen übernommen, um Veranstaltern Planungs- und Rechtssicherheit zu geben. Die Festlegung gilt zunächst bis zum 31. August.
Beförderung der Schülerinnen und Schüler:
Den Schülerinnen und Schülern in Thüringen sollen verlässliche Phasen des Präsenzunterrichts ermöglicht werden. Je flexibler jede einzelne Schule hier plane, desto eher könne dies gelingen, heißt es in der Pressemeldung der Landesregierung. Den Schulträgern obliegt die Verantwortung, die Beförderung so zu organisieren, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Schulen unter Einhaltung der Hygienevorgaben erreichen können.
Umsetzung des Vierstufenplans zur Öffnung von Kindertageseinrichtungen:
Die Landesregierung will einen Vierstufenplan zur Öffnung von Kindertageseinrichtungen in Thüringen durchsetzen, von dem bereits Stufe 1 und 2 umgesetzt seien. Die dritte Stufe (Kinder im Übergang zur Grundschule und deren Geschwister, sowie die Ermöglichung eines temporären Besuches in einer Kindertageseinrichtung für jedes Thüringer Kind in einem flexiblen Modell) soll in Absprache mit den Kommunen bis spätestens 2. Juni abgeschlossen sein. Die Verantwortung für die Umsetzung obliegt dabei den Kommunen.
Aber die Regierung warnt auch ganz deutlich: Die behutsame Lockerung und schrittweise Rücknahme der Beschränkungen des öffentlichen Lebens, gemäß lokaler Gegebenheiten, sind keine Einbahnstraße. Gerade wenn weitreichende Öffnungen erfolgt sind, steigt die Gefahr einer dynamischen Entwicklung. Die Landesregierung unterstreicht deshalb die Festlegungen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung, dass bei einer signifikanten und dynamischen Zunahme regionaler Neuinfektionszahlen und einem schnellen Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden muss.
