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Seit heute Nacht gilt neue Allgemeinverfügung des Landkreises

Warten auf das Lockdown-Ende

Dienstag, 05. Mai 2020, 08:49 Uhr
Seit heute Nacht 0 Uhr gilt eine neue Allgemeinverfügung des Landkreises Nordhausen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronaviruses. Viele Änderungen zur letzten Verfügung gibt es nicht, natürlich gelten alle bisherigen Bestimmungen zum Abstandhalten und der Schutzbedekcung von Mund und Nase nun auch für die wieder eröffneten Einrichtungen wie beispielsweise die Museen oder die Musikschule...

Die Richtlinien zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung, die Anweisungen an Betreiber von schon geöffneten Einrichtungen, zum Verhalten bei häuslicher Quarantäne und der Notbetreuung sind aufgeführt, wie auch die exakte Auflistung welche Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen nach welchen Paragraphen geahndet werden sollen.

Nach den Ankündigungen verschiedener Bundesländer, weit über das vom Bund empfohlene Vorgehen hinaus eigene Entscheidungen zu treffen, gerät Merkels Corona-Kabinett immer weiter unter Druck. Inzwischen haben auch schon einzelne Landesverfassungsgerichte die drastischsten Einschränkungen der Ausgangssperren gekippt. In Thüringe ist Wirtschaftsminister Tiefensee beauftragt worden, bis morgen ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten, wie die Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe des Freistaats wieder eröffnet werden können.

Gültig ist die neue Allgemeinverfügung des Kreises bis zum 25. Mai. Heute Nachmittag wird auf einer Pressekonferenz das weitere Vorgehen im Landratsamt vorgestellt, für morgen Nachmittag ist die nächste Videokonferenz von Bundeskanzlerin Merkel und den Regierungschefs der Länder angesetzt. In deren Ergebnis werden angesichts der sich positiv entwickelnden Lage weitere Lockerungen im öffentlichen Leben erwartet.

Über beide Veranstaltungen werden wir Sie hier in der nnz umfassend informieren.
Autor: red

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