Kabinett beschloss noch gestern Abend weitere Lockerungen
Thüringen legt bei Öffnungen des Lockdown vor
Freitag, 01. Mai 2020, 10:34 Uhr
Nach einer intensiven Erörterung der gestrigen Telefonschaltkonferenz der Regierungschefs der Länder mit der Kanzlerin Merkel beschloss das Thüringer Kabinett weitere Lockerungen bisheriger Einschränkungen. Vor allem Kosmetiker und Musik- und Fahrlehrer können aufatmen...
Der Thüringer Grundsatz für die Umsetzung der Berliner Beschlüsse sieht ein bundeseinheitliches Handeln vor, wo es das Pandemiemanagement erforderlich macht, und regionale Differenzierung, wo es die Infektionslage ermöglicht. Bei den geringen Fallzahlen im Freistaat ist dieses Vorgehen durchaus vernünftig und sorgt für weitere Entlastungen in der angespannten Situation. Die Geltungsdauer der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordung wird zunächst bis zum 25. Mai verlängert.
Folgende Regelungen hat die Thüringr Landesregierung für ihr Bundesland getroffen:
Der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft wird gebeten, dem Kabinett ein Konzept für die schrittweise Wiederbelebung der touristischen und gastronomischen Infrastruktur vorzulegen. Das Kabinett formulierte ebenfalls die Erwartung, zügig zu bundeseinheitlichen Regelungen für kulturelle Veranstaltungen und Großveranstaltungen zu kommen.
Darüber hinaus konnte festgestellt werden, dass die Beschlüsse der Berliner Konferenz den in Thüringen bereits getroffenen Regelungen folgt:
Über mögliche zusätzliche Maßnahmen will die Landesregierung im Anschluss der Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung am 6. Mai 2020 entscheiden.
Ob es nun auch zu neuen Allgemeinverfügungen der einzelnen Landratsämter in Nordthüringen kommen wird, ist uns zur Stunde noch nicht bekannt. Sobald wir in dieser Richtung Informationen bekommen, werden wir Sie Ihnen hier aufbereiten.
Olaf Schulze
Autor: oschDer Thüringer Grundsatz für die Umsetzung der Berliner Beschlüsse sieht ein bundeseinheitliches Handeln vor, wo es das Pandemiemanagement erforderlich macht, und regionale Differenzierung, wo es die Infektionslage ermöglicht. Bei den geringen Fallzahlen im Freistaat ist dieses Vorgehen durchaus vernünftig und sorgt für weitere Entlastungen in der angespannten Situation. Die Geltungsdauer der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordung wird zunächst bis zum 25. Mai verlängert.
Folgende Regelungen hat die Thüringr Landesregierung für ihr Bundesland getroffen:
- Öffnung der Geschäfte ohne Beschränkung der Verkaufsfläche,
- Öffnung von Einrichtungen der Fußpflege, Kosmetik- und Nagelstudios, wenn sie aufgrund der unvermeidbaren körperlichen Nähe spezifische Schutzerfordernisse einhalten,
- Öffnung von Musikschulen und Jugendkunstschulen für den Einzelunterricht und Unterricht in Kleinstgruppen auf Basis der von den Fachverbänden vorlegten Hygiene- und Sicherheitskonzepte,
- Öffnung von Fahrschulen für den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung für die Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A (Motorrad) unter Auflagen zur Hygiene und Sicherheitskonzepten,
- Öffnung der Spielplätze
- Ermöglichung des Individualsports im Freien, bei dem die Kontaktbeschränkungen und der Mindestabstand eingehalten werden, wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten.
Der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft wird gebeten, dem Kabinett ein Konzept für die schrittweise Wiederbelebung der touristischen und gastronomischen Infrastruktur vorzulegen. Das Kabinett formulierte ebenfalls die Erwartung, zügig zu bundeseinheitlichen Regelungen für kulturelle Veranstaltungen und Großveranstaltungen zu kommen.
Darüber hinaus konnte festgestellt werden, dass die Beschlüsse der Berliner Konferenz den in Thüringen bereits getroffenen Regelungen folgt:
- bei der Öffnung von Kultureinrichtungen (Museen, Ausstellungen und Galerien, Gedenkstätten) sowie Zoos und Botanischen Gärten,
- bei den Regelungen für Kirchen und Religionsgemeinschaften, die in Thüringen um klare Regelungen für das Versammlungsgeschehen ergänzt wurden,
- beim Fahrplan für die Öffnung von Schulen und Kindertageseinrichtungen.
Über mögliche zusätzliche Maßnahmen will die Landesregierung im Anschluss der Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung am 6. Mai 2020 entscheiden.
Ob es nun auch zu neuen Allgemeinverfügungen der einzelnen Landratsämter in Nordthüringen kommen wird, ist uns zur Stunde noch nicht bekannt. Sobald wir in dieser Richtung Informationen bekommen, werden wir Sie Ihnen hier aufbereiten.
Olaf Schulze
