Spielplätze wieder offen - alle anderen Lockerungen werden verschoben
Das war (fast) nichts!
Donnerstag, 30. April 2020, 17:48 Uhr
Mit Spannung erwartete Deutschland heute, was die Kanzlerin der Nation sagen würde, nachdem sie sich mit den Ministerpräsidenten der Länder in einer Videokonferenz zur aktuellen Entwicklung in der Corona-Krise beraten hat. Viel war’s heute nicht. Nun sollen nächste Woche Entscheidungen fallen …
Der einzige neu Beschluss war, dass Spielplätze wieder geöffnet werden dürfen. Dabei sollten Eltern darauf achten, dass überfüllte Anlagen gemieden und grundlegende Hygieneregeln eingehalten werden, heißt es in einer dpa-Meldung. Weiterhin soll bis zum 6. Mai ein Konzept zur weiteren schrittweisen Öffnung von Schulen, Kindertagesstätten und zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs erarbeiten werden. Auch ob und wann die Deutschen und vor allem wohin in den Urlaub fahren dürfen, soll am nächsten Mittwoch entscheiden werden.
Auch Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten sowie Gebetshäuser und Kirchen können ihre Tore wieder öffnen (soweit das nicht schon in den letzten Tagen geschehen ist).
Das war es aber auch schon mit den Lockerungen. An den bereits beschlossenen Verboten von Großveranstaltungen wie Volksfesten, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, Konzerte sowie Straßen-, Wein- und Schützenfeste soll bis 31. August grundsätzlich festgehalten werden. Ebenso sind gastronomische Betriebe weiterhin zur Schließung verdonnert. Einen Vorschlag der Ministerpräsidenten zur Wiedereröffnung am 10. Mai soll Merkel mit dem Satz "Das ist mit mir nicht zu machen." kategorisch abgelehnt haben. Über diese Branche wird dann nächsten Mittwoch zu sprechen sein, wie beispielsweise auch über die Erlaubnis zu Sportveranstaltungen und die Fortsetzung des Spielbetriebs in der Fußball-Bundesliga.
Außenminister Heiko Maas hielt in einem Interview heute eine Reisewarnung bis Mitte Juni für nötig, hofft aber gleichzeitig, dass im Sommer die Staatsgrenzen innereuropäisch wieder geöffnet werden können und ein Sommerurlaub, vielleicht sogar außerhalb Deutschlands, möglich wird.
Inzwischen wächst der Druck auf die Politik und es war vor der heutigen, wenig erhellenden Veranstaltung schon zu mehreren Gerichtsurteilen gekommen, die verhängten Restriktionen widersprachen. So entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Montag, dass die Regel, nach der Geschäfte über 800 Quadratmetern Verkaufsfläche nicht öffnen dürfen, kleinere hingegen schon, gegen den Gleichstellungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt und damit verfassungswidrig sei. Die im Saarland geltenden Ausgangsbeschränkungen wurden am Dienstagabend vom Saarländischen Verfassungsgericht mit sofortiger Wirkung gekippt. Die Richter sahen die Fortführung der bisherigen Regeln nicht mehr als verhältnismäßig an.
Auch waren in mehreren deutschen Städten öffentliche Demonstrationen erstritten worden, nachdem Versammlungen von 50 Personen im Freien unter Einhaltung der Abstandsregelung wieder erlaubt worden waren. Wie sich das am morgigen 1. Mai auswirken wird, bleibt abzuwarten.
Merkels kategorischer Imperativ bleibt, dass solange es weder Medikamente noch einen Impfstoff gibt, die Ausbreitung des Virus verlangsamt werden muss, damit das Gesundheitssystem nicht überlastet wird. In ihrem Pressestatement zeigte sie sich beeindruckt, mit wieviel Liebe zum Detail die Deutschen in allen Bereichen Konzepte zum Umgang mit der Krise ausarbeiteten.
Heute sei nur ein Zwischenschritt gegangen worden, sagte die Kanzlerin, und erst am 6. Mai könne man sagen, ob die erlassenen Maßnahmen gegriffen haben.
Glaubt man den offiziellen Beliebtheits-Umfragen scheint dieser Kurs der Bundeskanzlerin nicht zu schaden. Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat am DIW Berlin fasste die Ergebnisse eine untersuchende Studie folgendermaßen zusammen: Das Erwartungsmanagement der Politik in der Corona-Krise ist bisher wirksam. Unsere empirischen Analysen liefert deutliche Hinweise darauf, dass politische Äußerungen, insbesondere von Angela Merkel, einen substantiellen Einfluss auf die Erwartungen und Konsumabsichten hatten.
Olaf Schulze
Autor: oschDer einzige neu Beschluss war, dass Spielplätze wieder geöffnet werden dürfen. Dabei sollten Eltern darauf achten, dass überfüllte Anlagen gemieden und grundlegende Hygieneregeln eingehalten werden, heißt es in einer dpa-Meldung. Weiterhin soll bis zum 6. Mai ein Konzept zur weiteren schrittweisen Öffnung von Schulen, Kindertagesstätten und zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs erarbeiten werden. Auch ob und wann die Deutschen und vor allem wohin in den Urlaub fahren dürfen, soll am nächsten Mittwoch entscheiden werden.
Auch Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos und botanische Gärten sowie Gebetshäuser und Kirchen können ihre Tore wieder öffnen (soweit das nicht schon in den letzten Tagen geschehen ist).
Das war es aber auch schon mit den Lockerungen. An den bereits beschlossenen Verboten von Großveranstaltungen wie Volksfesten, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, Konzerte sowie Straßen-, Wein- und Schützenfeste soll bis 31. August grundsätzlich festgehalten werden. Ebenso sind gastronomische Betriebe weiterhin zur Schließung verdonnert. Einen Vorschlag der Ministerpräsidenten zur Wiedereröffnung am 10. Mai soll Merkel mit dem Satz "Das ist mit mir nicht zu machen." kategorisch abgelehnt haben. Über diese Branche wird dann nächsten Mittwoch zu sprechen sein, wie beispielsweise auch über die Erlaubnis zu Sportveranstaltungen und die Fortsetzung des Spielbetriebs in der Fußball-Bundesliga.
Außenminister Heiko Maas hielt in einem Interview heute eine Reisewarnung bis Mitte Juni für nötig, hofft aber gleichzeitig, dass im Sommer die Staatsgrenzen innereuropäisch wieder geöffnet werden können und ein Sommerurlaub, vielleicht sogar außerhalb Deutschlands, möglich wird.
Inzwischen wächst der Druck auf die Politik und es war vor der heutigen, wenig erhellenden Veranstaltung schon zu mehreren Gerichtsurteilen gekommen, die verhängten Restriktionen widersprachen. So entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Montag, dass die Regel, nach der Geschäfte über 800 Quadratmetern Verkaufsfläche nicht öffnen dürfen, kleinere hingegen schon, gegen den Gleichstellungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt und damit verfassungswidrig sei. Die im Saarland geltenden Ausgangsbeschränkungen wurden am Dienstagabend vom Saarländischen Verfassungsgericht mit sofortiger Wirkung gekippt. Die Richter sahen die Fortführung der bisherigen Regeln nicht mehr als verhältnismäßig an.
Auch waren in mehreren deutschen Städten öffentliche Demonstrationen erstritten worden, nachdem Versammlungen von 50 Personen im Freien unter Einhaltung der Abstandsregelung wieder erlaubt worden waren. Wie sich das am morgigen 1. Mai auswirken wird, bleibt abzuwarten.
Merkels kategorischer Imperativ bleibt, dass solange es weder Medikamente noch einen Impfstoff gibt, die Ausbreitung des Virus verlangsamt werden muss, damit das Gesundheitssystem nicht überlastet wird. In ihrem Pressestatement zeigte sie sich beeindruckt, mit wieviel Liebe zum Detail die Deutschen in allen Bereichen Konzepte zum Umgang mit der Krise ausarbeiteten.
Heute sei nur ein Zwischenschritt gegangen worden, sagte die Kanzlerin, und erst am 6. Mai könne man sagen, ob die erlassenen Maßnahmen gegriffen haben.
Glaubt man den offiziellen Beliebtheits-Umfragen scheint dieser Kurs der Bundeskanzlerin nicht zu schaden. Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat am DIW Berlin fasste die Ergebnisse eine untersuchende Studie folgendermaßen zusammen: Das Erwartungsmanagement der Politik in der Corona-Krise ist bisher wirksam. Unsere empirischen Analysen liefert deutliche Hinweise darauf, dass politische Äußerungen, insbesondere von Angela Merkel, einen substantiellen Einfluss auf die Erwartungen und Konsumabsichten hatten.
Olaf Schulze

