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Thüringer Handwerkskammern fordern:

Ende der Zwangspause für Fußpfleger und Kosmetiker

Mittwoch, 29. April 2020, 15:23 Uhr
Entsprechend den Festlegungen der Bundesländer Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen, dürfen Fußpfleger und Kosmetiker ab dem 4. Mai wieder öffnen. Nun fordern die Hauptgeschäftsführer der Thüringer Handwerkskammern den Freistaat auf, nachzuziehen...

Die Hauptgeschäftsführer der drei Thüringer Handwerkskammern, Manuela Glühmann, Handwerkskammer Südthüringen; Thomas Malcherek, Handwerkskammer Erfurt und Hans Joachim Reiml, Handwerkskammer für Ostthüringen fordern in diesem Zusammenhang die Thüringer Landesregierung mit Nachdruck auf, auch für Thüringen hierzu umgehend eine entsprechende Regelung zu erlassen.

Die personennahen Dienstleistungsbereiche im Handwerk, insbesondere der Bereich Fußpflege drängen auf eine Gleichbehandlung der Handwerke, soweit die jeweils notwendigen Schutzanforderungen bei körpernahen Diensten eingehalten werden können.
Die betroffenen Kleinstunternehmen sind empört, dass die Bedeutung der Dienstleistungen in der Fußpflege von der Politik so wenig wahrgenommen wird. Es geht hierbei nicht um Schönheit, sondern um eine grundlegende Lebensqualität, die für viele ältere Menschen ohne Fußpflege nicht mehr gegeben ist. Ebenso befürchten insbesondere „grenznahe“ Unternehmen, dass deren Kunden nun in Bayern oder Sachsen diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Dies ist in doppelter Hinsicht verwerflich – Thüringer Unternehmen verlieren Kundschaft und dem Freistaat Thüringen gehen gewerbliche Steuereinnahmen verloren.

„Für uns ist die Entscheidung des Freistaates Thüringen, insbesondere die Fußpfleger in die Öffnung der Salons ab 4. Mai nicht mit einzubeziehen, keinesfalls nachvollziehbar und akzeptabel. Die Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind, arbeiten seit je her nach höchsten Hygienestandards. Außerdem sorgen sie sich immer mehr um das Wohlergehen ihrer Kunden. Die Unternehmen agieren als Gesundheitsdienstleister und dienen dem Wohle der Bevölkerung, so die Hauptgeschäftsführer.

Das Thüringer Handwerk begrüßte bereits die Lockerung für das Friseurhandwerk. Jetzt müsse aber sehr schnell ein weiterer wichtiger Schritt bei den längst überfälligen personennahen Dienstleistungen nach dem Vorbild der Bundesländer Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen auch in Thüringen folgen.

Fußpfleger und Kosmetiker arbeiten schon immer nah an ihren Kunden, vergeben nur Einzeltermine und haben schon immer die von den Berufsgenossenschaften geforderten Hygienestandards und speziellen Regeln, wie zum Beispiel Mundschutz, eingehalten.

Im Zuge der Lockerung der Schutzmaßnahmen für das Friseurhandwerk erwarten die Thüringer Handwerkskammern nun weitere konkrete und auch schnelle Entscheidungen von Seiten der Thüringer Landesregierung zu den Gesundheitshandwerken. „Wir brauchen jetzt eine klare Positionierung, wann und unter welchen Voraussetzungen diese Unternehmen ihre Türen endlich wieder öffnen dürfen. Unter strenger Wahrung des Gesundheitsschutzes soll die Wiederaufnahme ihrer Arbeit unbedingt schnellstmöglich und im besten Fall gemeinsam mit den Friseuren erfolgen“, fordern die Hauptgeschäftsführer einstimmig.
Autor: red

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