nnz-online
Sporthallen in Nordhausen

Hallenzeiten können beantragt werden

Dienstag, 28. April 2020, 11:06 Uhr
Auch weiterhin sind alle Sportstätten der Stadt Nordhausen wegen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ungeachtet dessen wird das Verfahren zur Vergabe der Sportstätten auch in diesem Jahr in bekannter Weise durchgeführt, teilt die Stadtverwaltung mit...

Nach Aufhebung der Pandemie-Maßnahmen sollen alle Vorbereitungen getroffen seien, um den regelmäßigen Trainings- und Wettkampfbetrieb ohne Verzögerungen fortführen zu können. Bis zum 30. Juni sind dafür die Anträge auf Sportstättennutzung bei der Stadt Nordhausen abzugeben.

Die Beantragung von Nutzungszeiten in kommunalen Sportstätten für den Zeitraum vom 01. August bis 31. Juli 2021 startet ab jetzt. Auf der Grundlage der Vergabe- und Nutzungssatzung und der Sportstätten-Gebührensatzung, schreibt die Stadt die Nutzungszeiten für folgende kommunale Sportstätten aus:
  • Nordhäuser Ballspielhalle, Hesseröder Straße 36,
  • Frauenberg-Turnhalle, Sangerhäuser Straße 1c,
  • Werthersporthalle, Bruno-Kunze-Straße 20,
  • Kegelbahn der Werthersporthalle, Bruno-Kunze-Straße 20,
  • Badehaus Nordhausen, Grimmelallee 40,
  • Sporthalle der Staatlichen Grundschule „Albert Kuntz“, Theodor-Neubauer-Straße 2, Sporthalle der Staatlichen Grundschule „Niedersalza“, Hüpedenweg 48,
  • Sporthalle der Staatlichen Regelschule „G. E. Lessing“, Am Salzagraben 4,
  • Sporthalle der Staatlichen Grund- und Regelschule „Käthe Kollwitz“, W.-Nebelung-Str. 44, Sporthalle der Staatlichen Grundschule „B. Brecht“, Petersberg 1,
  • Sporthalle der Petersbergschule - Staatliche Regelschule, Petersberg 2,
  • Sporthalle der Staatlichen Grund- und Regelschule „Am Förstemannweg“, Ostrower Straße 13,
  • Sporthalle der Staatlichen Grundschule Petersdorf, Petersdorfer Straße 24,
  • Sporthalle im Ortsteil Sundhausen, Schulstraße 2.


Zur Antragstellung dient das Formular 1 „Antrag auf Überlassung von Nutzungszeiten in kommunalen Sportstätten - regelmäßige Nutzung“. Das Antragsformular ist direkt im Sachgebiet Schulen, Jugend und Sport, Tel.: 03631-696493 oder unter www.nordhausen.de erhältlich. Bis zum 30. Juni 2020 ist das Formular bei der Stadt Nordhausen, Amt für Bildung und Kultur, SG Schulen, Jugend und Sport, Markt 15 in 99734 Nordhausen, unter Angabe folgender Inhalte, einzureichen:
  • 1. Name der Sportstätte.
  • 2. Übungstag mit konkreter Angabe der Nutzungsdauer für eine Trainingseinheit.
  • 3. Sportart mit konkreten Angaben zum Altersbereich der Teilnehmer (Alter von –bis).
  • 4. durchschnittliche Teilnehmerstärke der Trainingsgruppe.
  • 5. Teilnahme an Wettspiel- bzw. Wettkampfklasse / Freizeitsport.

Bestehende Bescheide für das Schuljahr 2019/2020 laufen grundsätzlich am 31. Juli 2020 aus. Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten. Verspätet eingehende Anträge werden nachrangig bearbeitet.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de