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Stadtbibliothek "Rudolf Hagelstange"

Öffnung unter strikten Hygieneauflagen am Montag

Freitag, 24. April 2020, 13:35 Uhr
Am Montag öffnet die Stadtbibliothek Nordhausen unter Einhaltung aller Bestimmungen der Verordnung zur Eindämmung des Coronaviurs wieder ihre Türen. Ales was es dabei zu beachte gilt, haben wir hier für Sie zusammengefasst...

„Die Öffnung der Bibliothek ist gekennzeichnet von Maßnahmen zur Eindämmung der derzeit laufenden Pandemie. Es ist für alle Beteiligten – dies schließt auch die Nutzerinnen und Nutzer ein – keine leichte Aufgabe. Als Bibliothek ist es uns aber wichtig, unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen und eines Hygienekonzeptes für die Bürgerinnen und Bürger da zu sein,“ so Hildegard Seidel, Leiterin der Stadtbibliothek.

Weiterhin nutzbar ist auch die Möglichkeit der kontaktlosen Ausleihe und Rückgabe. Für Risikogruppen wird ein Lieferservice angeboten. Die Wiederöffnung der Bibliothek führt auch zur Anpassung der Öffnungszeiten:
Montag: 13 bis 17 Uhr
Dienstag bis Freitag: 10 bis 17 Uhr
Samstag: geschlossen

Darüber hinaus werden bis auf Weiteres keine Veranstaltungen in der Stadtbibliothek durchgeführt. Die Eintrittskarten für die Lesung mit Andrea Sawatzki behalten ihre Gültigkeit. Der Termin wird zum nächst möglichen Zeitpunkt nachgeholt. Rückerstattet werden alle anderen Eintrittskarten:
  • Margarethe von Schwarzkopf VA vom 23. März
  • Leon & Gutsch VA vom 26. März
  • Tony Zyrus VA vom 27. März
  • Andreas Bauer VA vom 23. April

Der Betrag wird dort erstattet, wo die Karten erworben wurden.

Zum Schutzkonzept:
Darf ich die Stadtbibliothek zur Medienleihe betreten?
Ja, die Stadtbibliothek öffnet ab 27. April wieder. Es sind aber hohe Hygienemaßnahmen zu beachten. Die Anzahl der Besucher wird auf maximal 20 Personen begrenzt. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Ausnahmen gelten nur für Kleinstgruppen, deren Mitglieder in einem Haushalt leben. Der Eingang erfolgt von der Seite Engelsburg. Der Ausgang erfolgt zur Terrasse/Nicolai-Platz.

Was muss ich beim Betreten beachten?
Das Betreten ist nur mit persönlichem Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt. Auch müssen die gekennzeichneten Wegeführungen eingehalten werden. Die Hände müssen gewaschen und desinfiziert sein. Der Eintritt ist nur mit Tasche/Korb der Bibliothek gestattet. Alle Taschen/Körbe und Medien werden nach Rückgabe gereinigt.
Um im Ernstfall die Infektionsketten nachvollziehen zu können, werden tägliche Listen der Besucherinnen und Besucher geführt. Aufgrund der möglichen Inkubationszeit werden diese vier Wochen aufbewahrt und dann gemäß Datenschutzverordnung vernichtet. Den Anweisungen der Bibliotheksmitarbeiter ist Folge zu leisten.

Wer darf nicht in die Stadtbibliothek?
Der Zugang für unbegleitete Kinder ist erst ab 12 Jahren gestattet. Darüber hinaus bitten wir Nutzerinnen und Nutzer mit Anzeichen einer Erkrankung mit COVID-19-Symptomen bzw. Erkältung oder ohne Mund- Nasen-Bedeckung die Bibliothek nicht zu betreten. Hier gilt das Hausrecht.

Ist die Bibliothek barrierefrei erreichbar?
Ja, die Aufzüge dürfen nur von jeweils einer Person genutzt werden.

Wie lang darf ich mich in der Stadtbibliothek aufhalten?
Der Aufenthalt in der Stadtbibliothek dient nur der Ausleihe, ist so kurz wie möglich zu halten und ist nur mit gültigem Bibliotheksausweis gestattet. Das WLAN steht für die Besucher nicht zur Verfügung. Ferner ist das Lesen von Zeitungen und Zeitschriften in der Stadtbibliothek nicht gestattet.

Fallen derzeit Mahn- und Säumnisgebühren an?
Mahn- und Säumnisgebühren bleiben bis auf weiteres ausgesetzt.

Kann ich weiterhin Medien kontaktlos ausleihen?
Weiterhin nutzbar ist auch die Möglichkeit der kontaktlosen Ausleihe und Rückgabe. Für Risikogruppen wird ein Lieferservice angeboten.

Ändern sich die Öffnungszeiten?
Ja, die Stadtbibliothek passt die Öffnungszeiten an die neuen Gegebenheiten wie oben beschrieben an.
Autor: red

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