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Regelung zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Im Auto immer ohne Mund-Nase-Schutz

Freitag, 24. April 2020, 13:00 Uhr
Am kommenden Montag, den 27. April, wird das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes deutschlandweit zur Pflicht. Das gilt aber nur bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie beim Aufenthalt in Geschäften. Im Freien sowie in privaten Wohnräumen gilt diese Regelung nicht – und auch nicht im Auto...

Maskenverbot (Foto: AvD) Maskenverbot (Foto: AvD)


Das unkenntlich Machen des Gesichts ist bereits seit 2017 durch § 23 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verboten ist. Das Verbot umfasst Karnevalsmasken ebenso, wie religiös motivierte Bekleidungen, wie Schleier, Burka oder Nikab, aber auch Schutzmasken oder ein über den Mund gezogener Schal. Kurz gesagt: Beim Autofahren müssen Augen, Mund und Nase frei bleiben. Bei einem Verstoß wird ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig.

Die Ausrede, man wolle seine hochsensible Autoelektronik vor Viren schützen, wird leider nicht akzeptiert. Es ist außerdem hochgradig sinnlos, während der Fahrt eine Schutzmaske zu tragen und könnte zu zusätzlichen Beeinträchtigungen beispielsweise wegen schlechter Sichtverhältnisse oder Atembeschwerden kommen.
Autor: red

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