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Die aktuelle Lage im Landkreis

Zweiter Corona Todesfall bestätigt

Dienstag, 21. April 2020, 19:00 Uhr
Auch Amtsärztin Dr. Ingrid Francke war heute beim Pressegespräch dabei (Foto: Angelo Glashagel) Auch Amtsärztin Dr. Ingrid Francke war heute beim Pressegespräch dabei (Foto: Angelo Glashagel)
Der Landkreis Nordhausen hat die Pflicht zum Tragen von Mund- und Nasenschutz vor einer Woche eingeführt, der Freistaat wird Ende dieser Woche nachziehen. Die neuen Regelungen waren heute auch im Landratsamt noch einmal Thema. Im Fokus stand aber auch der jüngste Todesfall aus Bleicherode…

Zu diesem Zweck stand heute auch Amtsärztin Dr. Ingrid Francke im Pressegespräch Rede und Antwort. Doch zunächst die aktuelle Lage im Überblick:
  • die Zahl der bestätigten Infektionen liegt bei 52, 26 Personen gelten als genesen
  • derzeit befinden sich 83 Personen in häuslicher Absonderung, insgesamt wurden seit Beginn der Maßnahmen 332 Personen abgesondert
  • die Zahl der durchgeführten Abstriche steigt auf 534 Untersuchungen in der Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und auf 121 auf Seiten des Gesundheitsamtes
  • zwei Personen sind verstorben
  • 48 Schulkinder sowie 187 Kindergartenkinder befinden sich aktuell in Notbetreuung
  • die französischen Patienten in der Lungenklinik Neustadt befinden sich auf dem Weg der Besserung

Für einige Irritationen hatte der nunmehr zweite Todesfall im Landkreis Nordhausen gesorgt. Die ältere Dame war am vergangenen Donnerstag aus einem Bleicheröder Alten- und Pflegeheim in das Südharz-Klinikum eingeliefert worden und verstarb noch im Laufe des Tages. In den sozialen Medien war angezweifelt worden, ob es sich dabei tatsächlich um eine mit dem Corona-Virus infizierte Person gehandelt habe. Hier herrscht inzwischen Klarheit, der Rettungsdienst habe eine „schwer erkrankte Person“ in das Klinikum gebracht, stellte heute Amtsärztin Francke klar, die medizinische Diagnose, insbesondere die Computertomographie, habe die Infektion mit dem Virus bestätigt.

Bereits am Donnerstag habe man das Personal des Betreuungsbereiches telefonisch kontaktiert und abgesondert, erklärte die Amtsärztin weiter, am Freitag waren Mitarbeiter des Gesundheitsamtes vor Ort um Abstriche der Bewohner vorzunehmen. Erste Ergebnisse lagen noch am Freitagabend vor und fielen bis dato negativ aus. Eine zweite Untersuchungsrunde wurde am gestrigen Montag durchgeführt, die Ergebnisse hierzu liegen aktuell noch nicht vor, bisher zeigten die Bewohner aber keine Symptome. Die ersten Mitarbeiter der Einrichtung aus dem betroffenen Bereich wurden gestern Abend über die Abstrichstelle der KV getestet, das weitere Personal soll folgen. Entsprechende Ergebnisse lagen zur Stunde noch nicht vor.

Da nun im Landkreis zum ersten Mal eine Pflegeeinrichtung betroffen sein könnte werde man sehr genau hinsehen, breit untersuchen und über die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts hinausgehen, erklärte die Amtsärztin. Wahrscheinlich ist, dass sich die Verstorbene die Infektion außerhalb der Einrichtung zugezogen hat. Zwar gilt auch ein allgemeines Besuchsverbot, mobile Bewohner dürfen sich je nach den internen Hausregeln aber auch weiterhin außerhalb bewegen. Man verbinde mit der Feststellung keinen Vorwurf gegenüber der Pflegeeinrichtung, sagte Landrat Jendricke, die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen seien keine Gefangenen. Es sei aber wichtig Infektionsquellen schnell zu erkennen, gerade in Altenheimen. Dabei gehe es nicht allein um die Gesundheit der Bewohner, sondern auch um die Funktionalität der Einrichtungen. Müssen Pflegerinnen und Pfleger abgesondert werden, können schnell personelle Engpässe entstehen die im schlimmsten Fall dazu führen können, dass Träger den Betrieb nicht mehr gewährleisten können und der Landkreis einspringen müsste. „Aber auch wir können uns Pflegekräfte nicht aus den Rippen schneiden“, meinte Jendricke, „deswegen werden wir in diesen Fällen früh und mit aller Macht handeln“.

Infektionsschwerpunkte und Testverfahren

Amtsärztin Francke skizzierte noch einmal den Verlauf der letzen Wochen: Zu Beginn waren unter den vom Virus befallenen Personen vor allem Urlaubsrückkehrer. In den Wochen vor Ostern verschob sich der Schwerpunkt auf ältere Mitbürger und nicht mehr zurückzuverfolgende, unbekannte Infektionsquellen. In den letzten anderthalb Wochen hat sich die Situation erneut geändert, nun überwiegen Infektionen, die sich die Betroffenen im Rahmen ihrer Arbeit in medizinischen Betreuungseinrichtungen außerhalb des Landkreises, vor allem in Bad Sachsa, Bad Lauterberg und Herzberg, zugezogen haben. Aktuell sei das der einzige Schwerpunkt, erklärte die Amtsärztin.

Francke erläuterte zudem die Effizienz der Testverfahren, da sich vereinzelt Personen in häuslicher Absonderung wunderten warum sie nicht gleich getestet werden. Die Abstriche, wie sie von der KV und dem Gesundheitsamt durchgeführt werden, sind vor allem dann effektiv, wenn sie zum richtigen Zeitpunkt angewendet werden. Wird der Abstrich zu früh genommen, steigt die Wahrscheinlichkeit sogenannte „falsch-negative“ Ergebnisse zu erhalten. Das heißt: der Test verläuft zwar negativ, die Person erkrankt in der Folge aber doch noch. Dauert die Erkrankung bereits eine Weile an, kann der Virus unter Umständen nicht mehr im Rachenraum oder den Nasenhöhlen nachgewiesen werden. Liegt der Erreger bereits in den unteren Atemwegen, müssen per Eingriff Atemwegssekrete aus den Bronchien gewonnen und untersucht werden.

Die Fundbewertung sei nicht ganz einfach, sagte Amtsärztin Francke, die Röntgendiagnostik habe einen deutlich höheren Aussagewert als ein Abstrichtest, auch Bluttests und Bronchoskopien seien möglich. Derlei Maßnahmen führe man aber nicht ohne weiteres und bei jedem möglichen Patienten durch. Um die größte Wirksamkeit zu erhalten werden Abstriche deswegen erst bei leichter Symptomatik durchgeführt.

Thüringen zieht bei Mund- und Nasenschutz nach

Ab kommenden Freitag wird auch der Freistaat Thüringen das Tragen von Mund- und Nasenschutz in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens einführen. Er habe diese Konsequenz immer für sinnvoll gehalten, auch mit dem Gedanken, dann wieder mehr zuzulassen, sagte Landrat Jendricke. Amtsärztin Francke, eine von drei Medizinern im Krisenstab des Kreises, sekundierte. Im allgemeinen Infektionsschutz sei die Maßnahme in Verbindung mit Abstandregeln, Hust- und Niesetikette und regelmäßiger und gründlicher Handhygiene „praktikabel, für jedermann durchzuführen und verhältnismäßig“.

Für regen Diskussionsstoff dürfte die Ankündigung des Freistaates sorgen, dass im Rahmen der sukzessiven Wiederaufnahme des Schulunterrichts die einzelnen Familien für die Ausstattung ihrer Sprösslinge mit Mund- und Nasenschutz allein zuständig sein sollen. Soweit bekannt sollen die Schutzmaßnahmen im Schulbus und in den Bereichen gelten, in denen eine Einhaltung der Abstandsregeln schwierig wird. Da die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Klassenraum auf zehn begrenzt werden soll, wird man hier wohl nicht mit Schal oder Maske sitzen müssen. Landrat Jendricke sieht die Vorgabe kritisch, im Einzelfall sei die Zuständigkeit der Eltern sicher zumutbar, in Gänze bestünde hier aber auf Landesebene noch ein reger Diskussions- und Regelungsbedarf.

Auf Nachfrage der nnz ging der Landrat auch noch einmal auf die Umsetzung der Maskenpflicht im Einzelhandel ein. Ob das Personal an der Kasse oder dem Verkaufstresen Mund- und Nasenschutz tragen muss, war in den Allgemeinverfügungen des Kreise bisher nicht geregelt. Das liege vor allem daran, dass der Gesundheitsschutz per Gesetz dem Arbeitgeber obliegt. Allgemeinverfügungen richteten sich an "unbestimmte Personengruppen", die nicht individuell angesprochen werden können. Sprich: die Kundschaft. Juristisch sei es sicher möglich gewesen auch hier Regelungen für die Beschäftigten an der Kasse zu treffen, dennoch habe man davon abgesehen. Acht Stunden und mehr mit Mund- und Nasenschutz zu arbeiten sei im medizinischen Bereich notwendig, im Einzelhandel gebe es hingegen andere, effektive Maßnahmen wie die Einhausung von Kassen mit Plexiglas. Der Mund- und Nasenschutz sei letztlich auch ein Grundgedanke der Solidarität, der Kunde schütze sich und andere, auch die Menschen an Kassen und Theken.

Zurück auf die Schulbank

Der erste Beigeordnete Stefan Nüßle erläutere weitere Schritte zur Öffnung der Schulen. Wie bereits bekannt gegeben werden zunächst die Abiturklassen ab dem 27. April in die Schulen zurückkehren, Anfang Mai folgen die Abschlussklassen der Haupt- und Regelschulen. Ab dem 11. Mai plant der Freistaat Schüler mit „besonderen Förderbedarf“ wieder in den Unterricht zu bringen, dann sollen die vierten Klassen folgen.

In der Umsetzung gelte es mehrere begrenzende Faktoren zu bedenken, erklärte Nüßle. So gebe es innerhalb der Kollegien auch Lehrerinnen und Lehrer, die zu den Risikogruppen gehören. In Verbindung mit den verkleinerten Klassengrößen werde die Personalfrage zu einer der zentralen Herausforderungen werden. Wie die Maßgaben vor Ort umgesetzt werden, liege in der Hand der jeweiligen Schulen. Im Raum stehen verschiedene Modelle, etwa Unterricht für verschiedene Gruppen im täglichen, halbwöchentlichen oder wöchentlichen Wechsel. Die zweite Herausforderung aus Sicht des Landkreises wird die Organisation des Schülerverkehrs, bei der neben personellen Fragen auch technische Limitierungen durch die Verfügbarkeit von Bussen eine Rolle spielen.

Sportunterricht werde es nur in begrenztem Maße und unter freiem Himmel geben. In der Kindergartenbetreuung gebe es auf Landesebene noch „keine abschließende Bewertung“. Sicher ist hingegen das die Kriterien für die Notfallbetreuung von Kindern auf Lehrer, Erzieher und weitere Berufsgruppen ausgeweitet werden.

Mehr Anzeigen und Vorkommnisse

Der Vollzugsdienst des Landratsamtes und das Ordnungsamt Nordhausen registrierten laut der zweiten Beigeordneten Hannelore Haase in der letzen Woche eine Zunahme an „Vorkommnissen“ und Anzeigen durch Bürgerinnen und Bürger. „Mit der Aussicht auf Lockerungen scheinen die Leute unruhiger geworden zu sein. Wir mussten inzwischen auch erste Bußgelder verhängen, in der Regel lösen sich Gruppen aber schnell und ohne Probleme auf“, erklärte Haase.

Neben dem Ordnungsamt und dem Vollzugsdienst war in der letzten Woche auch die Lebensmittelkontrolle gefragt, um die Maßnahmen im Einzelhandel zu überprüfen. Man habe hier eine Woche Kulanz walten lassen, werde der Einhaltung der Regeln ab sofort aber stärker nachgehen.

Landrat Jendricke betonte noch einmal, das es dem Landkreis nicht primär darum gehe Bußgelder zu verteilen, sondern die allgemeine Lage zu verändern. Eine Ausnahme wird man bei einem vor kurzem im Harz verunfallten Motorradfahrer machen, der per Rettungshubschrauber in das Südharz-Klinikum gebracht wurde. Der Mann stand unter häuslicher Quarantäne und hätte sich überhaupt nicht auf der Straße befinden dürfen.
Angelo Glashagel
Autor: red

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