Neue Infektionen und eine Allgemeinverfügung für eine Woche
Neue Verfügung und neue Infektionen im Landkreis
Sonntag, 19. April 2020, 18:50 Uhr
Sechs weitere Bestätigungen einer Corona-Infektion erhöhen die Fallzahl im Landkreis jetzt auf 51 nachgewiesene Infizierte. Der Maskenzwang bleibt auch in der neuen Allgemeinverfügung bestehen. Ab Dienstag gehen weitere 100 000 Masken an die Apotheken des Kreises, berichtet das Landratsamt...
Das Gesundheitsamt hat bereits am Wochenende die Kontaktpersonen der Erkrankten ermittelt, die nun vorsorglich in häuslicher Quarantäne sind, um weitere Ansteckungen zu vermeiden. Zudem hat die Landkreis Nordhausen auf Basis der neuen Rechtsverordnung, die das Land Thüringen gestern Abend veröffentlicht hat, seine Allgemeinverfügung (siehe pdf-datei im Anhang) aktualisiert. Wegen der angekündigten weiteren Lockerungen im Hinblick auf die letzte Aprilwoche ist die Allgemeinverfügung zunächst gültig bis zum 26. April. Der Landkreis hat jedoch bereits angekündigt, danach eine neue Verfügung zu erlassen.
Es gilt weiterhin, dass beim Einkaufen im Einzelhandel sowie bei der Nutzung von Bussen, Straßenbahnen, Taxen und dem Schienenverkehr der Harzer Schmalspurbahnen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Anerkannt wird dabei nach wie vor jeder Schutz, der Mund und Nase gleichzeitig bedeckt und verringert, dass sich beim Husten, Niesen oder Sprechen übertragungsfähige Tröpfchenpartikel ausbreiten. Dafür sind auch selbstgeschneiderte Masken, Schals, Tücher, Schlauchtücher oder ähnliches ausreichend.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis zum Alter von 12 Jahren sowie offensichtlich beeinträchtigte Personen. Auch den Arbeitsbereich einschließlich der dienstlichen Nutzung von Fahrzeugen hat der Landkreis nicht geregelt. Hier haben die Arbeitgeber den Gesundheitsschutz im Rahmen ihrer Obliegenheitspflicht eigenständig zu regeln. Kunden beim Außerhaus- bzw. Straßenverkauf, Banken und Sparkassen, in Reinigungen, Tankstellen, Kfz-Handel und Werkstätten müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Das Bundesland Sachsen führt ab kommender Woche eine Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz ein, Mecklenburg-Vorpommern folgt eine Woche später. Unter Wissenschaftlern gilt ein Mund-Nasen-Schutz als wirkungsvoll, um die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen und auch in Asien hat sich der Mund-Nasen-Schutz als wirksamste Methode gezeigt, um die Pandemie in den Griff zu bekommen.
Die Mitarbeiter des Katastrophenschutzes des Landkreis Nordhausen holen am morgigen Montag in Süddeutschland eine weitere Lieferung von über 100.000 Masken ab, die per Luftfracht dort ankommen. Am Montagnachmittag werden dann die Apotheken im Landkreis Nordhausen erneut beliefert, so dass dann ab Dienstag wieder in allen Apotheken Mund-Nasen-Masken erhältlich sein werden.
Autor: redDas Gesundheitsamt hat bereits am Wochenende die Kontaktpersonen der Erkrankten ermittelt, die nun vorsorglich in häuslicher Quarantäne sind, um weitere Ansteckungen zu vermeiden. Zudem hat die Landkreis Nordhausen auf Basis der neuen Rechtsverordnung, die das Land Thüringen gestern Abend veröffentlicht hat, seine Allgemeinverfügung (siehe pdf-datei im Anhang) aktualisiert. Wegen der angekündigten weiteren Lockerungen im Hinblick auf die letzte Aprilwoche ist die Allgemeinverfügung zunächst gültig bis zum 26. April. Der Landkreis hat jedoch bereits angekündigt, danach eine neue Verfügung zu erlassen.
Es gilt weiterhin, dass beim Einkaufen im Einzelhandel sowie bei der Nutzung von Bussen, Straßenbahnen, Taxen und dem Schienenverkehr der Harzer Schmalspurbahnen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Anerkannt wird dabei nach wie vor jeder Schutz, der Mund und Nase gleichzeitig bedeckt und verringert, dass sich beim Husten, Niesen oder Sprechen übertragungsfähige Tröpfchenpartikel ausbreiten. Dafür sind auch selbstgeschneiderte Masken, Schals, Tücher, Schlauchtücher oder ähnliches ausreichend.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis zum Alter von 12 Jahren sowie offensichtlich beeinträchtigte Personen. Auch den Arbeitsbereich einschließlich der dienstlichen Nutzung von Fahrzeugen hat der Landkreis nicht geregelt. Hier haben die Arbeitgeber den Gesundheitsschutz im Rahmen ihrer Obliegenheitspflicht eigenständig zu regeln. Kunden beim Außerhaus- bzw. Straßenverkauf, Banken und Sparkassen, in Reinigungen, Tankstellen, Kfz-Handel und Werkstätten müssen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Das Bundesland Sachsen führt ab kommender Woche eine Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz ein, Mecklenburg-Vorpommern folgt eine Woche später. Unter Wissenschaftlern gilt ein Mund-Nasen-Schutz als wirkungsvoll, um die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen und auch in Asien hat sich der Mund-Nasen-Schutz als wirksamste Methode gezeigt, um die Pandemie in den Griff zu bekommen.
Die Mitarbeiter des Katastrophenschutzes des Landkreis Nordhausen holen am morgigen Montag in Süddeutschland eine weitere Lieferung von über 100.000 Masken ab, die per Luftfracht dort ankommen. Am Montagnachmittag werden dann die Apotheken im Landkreis Nordhausen erneut beliefert, so dass dann ab Dienstag wieder in allen Apotheken Mund-Nasen-Masken erhältlich sein werden.
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