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Kabinett verkündet für den Freistaat andere Daten als in Berlin verkündet

Thüringen zieht nach

Freitag, 17. April 2020, 09:00 Uhr
Wie bei den letzten Beschlüssen zur Eindämmung des Corona-Virus schon geschehen, werden die einzelnen Bundesländer von der gestern vorgegebenen Richtlinie zur Bekämpfung der Corona-Krise nur inhaltlich gleichmäßig Gebrauch machen, in den Datumsfestlegungen wird es weiterhin Differenzen geben. So auch in Thüringen …

Maske (Foto: oas) Maske (Foto: oas)

Die Wiedereröffnung der gestern bei der Beratung im Bundeskanzleramt benannten Läden und Geschäfte bis 800 Quadratmeter startet in Thüringen nicht schon am kommenden Montag, sondern erst am Montag, dem 27. April. Das regelt ein aktueller Kabinettsbeschluss der Thüringer Landesregierung von gestern Abend, den wir Ihnen hier im Anhang dieses Artikels als PDF-Datei zur Verfügung stellen. Darin ist ebenfalls bestimmt, dass die in Thüringen erlassenen Regelungen zur Kontaktbeschränkung in der Thüringer SARS-CoV-19-Eindämmungsmaßnahmenverordnung bis auf weiteres bestehen bleiben.

Übernachtungsangebote dürfen weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke betrieben werden. Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können Geschäfte, die ihre Verkaufsfläche auf 800 qm beschränken, sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Buchhandlungen, Fahrradläden und KFZ-Händler ab Montag, dem 27. April 2020 wieder öffnen:

Vom 4. Mai können auch Friseurbetriebe wieder öffnen, wenn sie aufgrund der unvermeidbaren körperlichen Nähe spezifische Schutzerfordernisse einhalten. Über die Öffnung weiterer Dienstleistungsbranchen will die Landesregierung in einen zügigen Branchendialog eintreten.

Der Schulbetrieb in Thüringen wird ab dem 27. April mit dem Präsenzunterricht für einzelne Schülergruppen wieder aufgenommen. Begonnen wird mit der Vorbereitung der Abiturientinnen und Abiturienten auf ihre Prüfungen. Ab dem 4. Mai 2020 folgen die Abschlussklassen der Grundschulen, Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Berufsbildenden Schulen sowie die Abschlüsse der Förderschulen.

Großveranstaltungen werden bis 31. August untersagt. Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgefordert, auch weiterhin auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten.

Dieser Beschluss der Thüringer Landesregierung muss noch durch eine Rechtsverordnung untersetzt werden, ehe die Beschlüsse Rechtsgültigkeit erhalten. In enger Absprache mit der Landesregierung entscheiden dann die Kreise über die genaue Umsetzung und geben dazu Allgemeinverfügungen heraus. So lange es noch keine neue Allgemeinverfügung gibt, gelten weiterhin die derzeit Bestehenden. Das bedeutet für den Landkreis Nordhausen, dass die Verfügung von Ostersonntag bis zur Veröffentlichung einer neuen Verfügung gilt. Und damit auch das Gebot, Mund- und Nasenschutzmasken in öffentlichen Einrichtungen und beim Einkaufen zu tragen.

Sobald es Neuigkeiten dazu gibt, werden wir Sie hier in der nnz sofort darüber informieren. Im Nordhäuser Landratsamt wird augenblicklich mit Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet, nachdem es heute Vormittag eine Telefonkonferenz der Landesregierung mit den Landräten gegeben hat.
Autor: red

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