nnz-online
Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen

Ab heute gültig

Freitag, 10. April 2020, 09:10 Uhr
Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat gestern die Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen....

Mit der Veröffentlichung im Internet und in den Medien wird das Inkrafttreten der Verordnung zum 10. April 2020 gewährleistet.

§ 1

Häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende; Beobachtung

(1) Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Thüringen einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Den in Satz 1 genannten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.

Die gesamte Verordnung ist als pdf zu lesen.



Autor: ik

Downloads:

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2021 nnz-online.de