Abstimmung mit Land Thüringen zum Umgang mit Tiefbauarbeiten
Vorsichtshalber kein Tiefbau mehr im Stadtgebiet
Freitag, 27. März 2020, 08:41 Uhr
Angesichts der vielen im Umlauf befindlichen Allgemeinverfügungen und Bestimmungen wurde die nnz von ihren Lesern häufig gefragt, was passiert, wenn jetzt bei Tiefbauarbeiten eine Bombe gefunden würde. Hier ist die Antwort aus dem Nordhäuser Rathaus...
Radius des betroffenen Gebiets rund um das Südharz Kiinikum
Das Stadtgebiet der Stadt Nordhausen ist als Bombenabwurfgebiet des II. Weltkrieges mit Kampfmitteln belastet. Damit gibt es grundsätzlich in Nordhausen eine latente Gefahr in Bezug auf Kampfmittelbelastung. Die Stadt Nordhausen hat gemeinsam mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt und der Firma Tauber Delaborierung den Umgang mit Tiefbauarbeiten auf Grundlage des Vollzugs des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit den Verordnungen des Freistaats Thüringen dazu getroffen:
Bis zum 19. April 2020, 24:00 Uhr, werden keine Tiefbaumaßnahmen im Radius von 1.000 m um das Südharz Klinikum Nordhausen durchgeführt.
Sollte es auf Grund von Erdaushubarbeiten zu einem Kampfmittelfund im Umkreis von 1.000 Metern zum Südharz Klinikum Nordhausen kommen, ist die Notwendigkeit einer Evakuierung des Klinikums sehr wahrscheinlich. Dies gilt es unter allen Umständen zu vermeiden.
Dem Südharz Klinikum Nordhausen, so teilt die Stadtverwaltung mit, kommt eine besondere Bedeutung bei der Behandlung von Erkrankten und der allgemeinen Daseinsfürsorge im Landkreis Nordhausen, und darüber hinaus, zu. Deshalb sei das SHK während der Pandemie als besonders schutzbedürftige Einrichtung zu betrachten und man wolle damit sicherzustellen, dass der Betrieb des Südharz Klinikums Nordhausen nicht durch einen zufälligen Kampfmittelfund unterbrochen wird.
Das Nähere regeltdie heute erschienene angefügte Allgemeinverfügung über das Verbot von Erdaushubarbeiten im Umkreis von 1.000 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen der Stadt Nordhausen, die zum 28. März ab 00:00 Uhr in Kraft tritt.
Downloads:
- 27_03_Allgemeinverfügung_1000m SHK (71 kByte)

