nnz-online

Richter Kropp: Rüben und Runkeln

Montag, 30. Mai 2005, 13:01 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). An dieser Stelle ist gelegentlich von Leuten berichtet worden, die kein Geld für die täglichen Lebensmittel haben. Bei einigen wenigen kommt es dann zu Diebstählen von Lebensmitteln. Erst kürzlich hatte das Amtsgericht Sondershausen über den Diebstahl von 10 Müsli-Riegeln zu entscheiden gehabt. In seinem neuesten Fall in diesem Bereich handelte jedoch ein Dieb viel dreister und letztlich auch dümmer.


Hubert K. (33, Namen geändert), ein Arbeitsloser aus dem Kyffhäuserkreis, hatte am 7.10.2004 seine Tante besucht, da diese ihren Geburtstag feierte. Gegen 19.00 Uhr verließ er deren Haus, um sich zum Abendessen umzuziehen und wieder zur Festgesellschaft zu stoßen. Bevor er das tat, nutzte er jedoch die Gelegenheit, um auch dem Bauern Alfred H. einen Besuch abzustatten. K. hatte es nämlich auf Rüben und Runkeln des H. abgesehen. Auf einem der Felder des Bauern lud er gegen 19.30 Uhr frech diese Naturprodukte in den Kofferraum seines Wagens. Sein Pech war, dass Bauer Alfred H. gerade sein Feld inspizierte und den dreisten Dieb bemerkte. Als K. flüchten wollte, drehte sich sein Wagen auf dem Felde fest. So wurde er vom Bauern gestellt und mußte das Diebesgut entladen. Anschließend besuchte er - jetzt in frischer Kleidung - seine Tante.

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte gegen den Dieb von Niederbösa Anklage wegen Diebstahls erhoben. Vor Gericht leugnete Hubert K. frech die Tat, obwohl der Bauer ihn genau erkannte und seine Tante ihm für die Tatzeit auch kein Alibi geben konnte. Genügend Anlaß für Amtsrichter Christian Kropp, Hubert K. zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe zu verurteilen, zumal K. zweimal vorbestraft war. Der Dieb hat jetzt Gelegenheit, bei 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit etwas Produktives für die Gesellschaft zu tun. Allerdings muß noch das Berufungsgericht in Mühlhausen dieses Urteil überprüfen, denn K. hat Berufung hiergegen eingelegt.
Autor: nnz

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 nnz-online.de