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Corona-Virus

Kita-Gebühren in Zeiten von Corona

Montag, 16. März 2020, 13:00 Uhr
Ab morgen sind in Thüringen alle Schulen und Kindergärten geschlossen. Neben der Frage was man nun mit dem Nachwuchs macht stellt sich auch die Frage ob und wie weiter Gebühren zu zahlen sind. Die nnz hat beim größten Träger im Landkreis nachgehakt…


Bild von Carole LR auf Pixabay

Das Jugendsozialwerk (JuSoWe) betreibt im gesamten Freistaat rund 25 Einrichtungen in sieben Kommunen, viele davon in Nordhausen. Das es zur Zeit viele Fragen gebe sei verständlich, sagt Holger Richter, stellvertretender Leiter des JuSoWe. Man arbeite mit Hochdruck daran Eltern die nötigen Informationen zukommen zu lassen, bitte aber auch um Verständnis dafür dass die Einrichtungen ein wenig Zeit bräuchten um sich auf die Situation einzustellen.

Die Frage nach den Gebühren kann man im JuSoWe bereits beantworten. Vertraglich ist festgelegt, dass den Eltern bei einer längeren Schließung der Einrichtung eine Rückerstattung zusteht. „Wir werden es den Eltern möglichst einfach machen und ein entsprechendes Formblatt in den Einrichtungen und auf unserer Website zur Verfügung stellen.“, erklärt Richter. Das Dokument werde morgen, allerspätestens übermorgen zur Verfügung stehen. Richter weist darauf hin das es sich um eine Rückerstattung handelt, der Beitrag also erst einmal gezahlt werden muss. Im April werden die Beiträge eingezogen, auf Antrag können diese dann im Mai zurückerstattet werden.

Da Kindergärten in Thüringen zu jeweils einem Drittel über das Land, die Kommunen und die Eltern finanziert werden, ist auch der Freistaat in der Pflicht. Die Landespauschale werde ungehindert weiter fließen, sagt Richter. Mit den Kommunen führe man dazu derzeit Gespräche, er gehe davon aus das man auch hier die Finanzierung beibehalten werde.

Weitere Informationen und Fragen rund um das Corona-Virus will das Jugendsozialwerk zeitnah auf seiner Website unter https://www.jugendsozialwerk.de/sars-cov-2/ klären.
Angelo Glashagel

Update
Das Jugendsozialwerk hat inzwischen Zeit gehabt sich eingehender mit der Materie zu befassen. Eine Rückerstattung steht Eltern im Falle einer Erkrankung des Kindes zu. Für behördliche Schließungen gibt es bis dato keine Regelung, diese will man aber in Absprache mit dem Kommunen finden. Hier die Ergänzung des JuSoWe im Wortlaut:

Vertraglich ist festgelegt, dass den Eltern bei einer mehr als 30-tägigen Erkrankung des Kindes eine Rückerstattung zusteht. „Wir werden mit den finanzierenden Kommunen eine analoge Regelung auch für die behördliche Schließung anstreben. Um es den Eltern möglichst einfach machen soll nach Entscheidung der Kommunen ein entsprechendes Formblatt in den Einrichtungen und auf unserer Website zur Verfügung gestellt werden.“, erklärt Richter. Richter weist darauf hin, dass es sich allerdings dann um eine Rückerstattung handelt, der Beitrag also erst einmal gezahlt werden muss. Im April werden die Beiträge eingezogen, auf Antrag und nach Zustimmung der Kommune könnten diese dann im Mai zurückerstattet werden.
Autor: red

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