Eine nnz-Betrachtung zur Rundfunkgebühr
Was sonst noch passierte
Sonntag, 15. März 2020, 15:45 Uhr
Die Schlagzeilen aller Medien beherrscht derzeit der Kampf gegen die allgegenwärtigen Corona-Viren. Da kann schon mal die eine oder andere Nachricht etwas in den Hintergrund treten. Oder getreten werden? Eine solche Nachricht versucht Olaf Schulze in seiner Betrachtung zu beleuchten …
Während am vergangenen Donnerstag US-Präsident Trump ein Einreisestopp für Europäer verhängte und die Slowakei sowie Tschechien wegen der sich ausbreitenden Pandemie vorsorglich ihre Grenzen schlossen, wollte Bundeskanzlerin Merkel zwar keine Grenzen, dafür aber Kitas und Schulen schließen lassen. Weiterhin rief sie die in Deutschland lebende Bevölkerung auf, wo immer es möglich ist, auf Sozialkontakte zu verzichten.
Den großen Medien-Rummel, den das sensationell anmutende, leibhaftige Auftauchen der Kanzlerin auf der Bundespressekonferenz auslöste, nutzten wenige Schritte entfernt die Ministerpräsidenten der Bundesländer. Diese ergriffen die Gunst der Corona-infizierten Stunde, um die Erhöhung der Rundfunkbeiträge für eben diese in Deutschland lebende Bevölkerung zu beschließen. Von bisher 17,50 Euro pro angemeldetem Haushalt soll der Beitrag auf monatliche 18,36 Euro steigen. Vorgeschlagen hat diese Erhöhung um 86 Cent die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Sie tat es, nachdem ARD, ZDF und Deutschlandfunk über ihre Verbreitungswege seit Monaten lautstark und wehklagend eine solche Erhöhung ihres Etats eingefordert hatten. Die Begründung der Sender: man könne ansonsten nicht mehr in so hoher Qualität wie bisher berichten.
Die ausführende Kommission besteht traditionell aus sechzehn Mitgliedern, die von den Ministerpräsidenten der Bundesländer für fünf Jahre berufen werden. Bezeichnenderweise residiert die KEF in der Stadt der Mainzelmännchen. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon Mitte der Neunziger Jahre beklagt, das KEF-Verfahren entspreche nicht der durch die Verfassung geforderten Staatsunabhängigkeit, denn die KEF sei lediglich ein Hilfsinstrument der Ministerpräsidentenkonferenz. Daraufhin wurde das KEF-Verfahren abgeändert und verläuft nun in folgenden drei Stufen: Anmeldung des Finanzbedarfs durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der KEF, Überprüfung der Forderungen durch die KEF und anschließende Festsetzung des Beitrags nach KEF-Empfehlung durch die Landesparlamente. Der Beschluss dort muss einstimmig erfolgen. Das heißt, alle sechzehn Landtage müssen einer Erhöhung zustimmen.
Über die behauptete hohe Qualität des Angebotes bestehen im Kreise der Nutzer unterschiedliche Meinungen. Es ist auch kein Geheimnis, dass besonders die jüngeren unter den Beitragszahlern eher wenig mit den Programmen der öffentlich-rechtlichen Sender und der Art und Form ihrer Präsentation anfangen können. Um diese These zu beweisen bedarf es keiner Statistiken und kostspieligen Untersuchung, es reicht ein Blick auf den ZDF-Werbeblock vor den Hauptnachrichten um 19 Uhr. Hier fühlt sich der Betrachter in eine TV-Ausgabe der Apothekenrundschau versetzt und ältere sogar an selige Zeiten der Sendung Visite erinnert.
Von den Verfechtern des Rundfunkbeitrages wird gern als Argument der beliebte sonntägliche Tatort-Krimi ins Feld geführt, der von Millionen Zuschauern gesehen wird. Das mag stimmen, aber die Leute würden sich die Serie auch auf Netflix anschauen und bräuchten dafür und für viele weitere streaming-Angebote nur 4 Euro im Monat zahlen (wenn sie sich ihr Abo mit drei Freunden teilen).
Auch die Kriterien der aktuellen und politischen Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Anstalten bieten viel Diskussionsstoff. So mehren sich die Stimmen, die den Sendern regierungsfreundlich einseitige und tendenziöse Meldungen und Wettbewerbsverzerrung durch ihre hundertprozentige Subventionierung vorwerfen.
Über den Prozentsatz an Wiederholungen in den Programmen von ARD, ZDF und Deutschlandfunk gibt es ebenfalls viel Unmut, die Zahl von mindestens 40% macht immer häufiger die Runde. Teure Sportübertragungen und die bekannt gewordenen exorbitanten Intendantengehälter der einzelnen Regionalsender verschärfen die Kritik an einem System, das viele Gebührenzahler für überholt und abschaffungswürdig halten.
Diesem Konstrukt zweier aufgeblähter Hauptsender mit diversen regionalen Sendern in TV und Hörfunk einen hübschen Zuschlag zu genehmigen, während europaweit die Gebühren abgeschafft und umgewandelt werden, noch dazu an einem Tag, der durch drastische nationale Maßnahmen zur Eindämmung einer Epidemie ganze Wirtschaftszweige und Tausende Arbeitsplätze in ihrer Existenz bedroht, das grenzt schon an Unverfrorenheit der Damen und Herren Ministerpräsidenten. Einzige Ausnahme bildete am Donnerstag das Land Sachsen-Anhalt, dessen Ministerpräsident Haseloff sich der Stimme enthielt mit der in der ZEIT geäußerten Begründung: Es ist schon schwierig, zu vermitteln, warum Intendanten wie Herr Buhrow viel mehr verdienen müssen als der Bundespräsident. Denn der WDR-Intendant Tom Buhrow bezieht ein jährliches Salär von fast 400 000 Euro, während sich der Deutsche Bundespräsident mit 214 000 Euro jährlich begnügen muss. Natürlich wurde Haseloffs Äußerung in einschlägigen Blättern sofort als purer Populismus bezeichnet.
Es ist andererseits auch schwer zu vermitteln, warum der Westdeutsche und der Norddeutsche Rundfunk ein Recherchenetzwerk mit der privatwirtschaftlichen Tageszeitung Süddeutsche Zeitung eingehen und nicht müde werden, dieser Verbindung immer wieder stolz zu postulieren. Vorwürfe an diesen Verbund, ein "Zitier-Kartell" zu sein und eine "Quersubventionierung für eine Zeitung durch beitragsfinanzierte Sender zu betreiben, wurden bisher selbstgefällig von der Mattscheibe gewischt.
Der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk ist mit einem jährlichen Budget von 8 Milliarden Euro aus erhobenen Gebührengeldern der teuerste staatliche Rundfunk der Welt. Aus den bislang verlangten 210 Euro pro Jahr und Haushalt sollen ab 2021 dann 220,36 Euro werden.
Nun müssen alle Länderparlamente zunächst über die Erhöhung unterrichtet werden, im nächsten Schritt könnten die Länderchefs im Juni die Gebührenänderung ratifizieren. Später stimmen die Landtage noch zu, um dem Ganzen Gesetzeskraft zu verleihen. Einzige Hoffnung für den gebeutelten Endverbraucher: es bedarf der Zustimmung aller Länder, um die Erhöhung durchzusetzen.
Ob Sachsen-Anhalt oder ein anderes ostdeutsches Bundesland dabei wirklich die Rolle des unbeugsamen gallischen Dorfes spielen wird, darf jedoch bezweifelt werden. Der Widerstand gegen das Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland wird aber mit der neuen Gebühr zweifellos weiter an Kraft gewinnen. Schon jetzt gibt es viele Ideen und praktische Handreichungen im Netz, wie die Gebührenzahler mit zivilem Ungehorsam Sand ins Getriebe der Gebühreneinzugszentrale streuen können.
Eine demokratisch ausgerichtete Gesellschaft, deren Volksvertreter ihre Wähler an wichtigen Fragen zivilgesellschaftlicher Prozesse beteiligt, würde eine Volksabstimmung zu einem solch brisanten Thema ermöglichen. Jedenfalls haben unsere Schweizer Nachbarn das getan. Im Ergebnis votierten die Eidgenossen übrigens klar für die Beibehaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das sollte unseren Politikern doch Mut machen, sich ihre Rundfunkpreispolitik via Volksabstimmung legitimierten zu lassen.
Olaf Schulze
Autor: redWährend am vergangenen Donnerstag US-Präsident Trump ein Einreisestopp für Europäer verhängte und die Slowakei sowie Tschechien wegen der sich ausbreitenden Pandemie vorsorglich ihre Grenzen schlossen, wollte Bundeskanzlerin Merkel zwar keine Grenzen, dafür aber Kitas und Schulen schließen lassen. Weiterhin rief sie die in Deutschland lebende Bevölkerung auf, wo immer es möglich ist, auf Sozialkontakte zu verzichten.
Den großen Medien-Rummel, den das sensationell anmutende, leibhaftige Auftauchen der Kanzlerin auf der Bundespressekonferenz auslöste, nutzten wenige Schritte entfernt die Ministerpräsidenten der Bundesländer. Diese ergriffen die Gunst der Corona-infizierten Stunde, um die Erhöhung der Rundfunkbeiträge für eben diese in Deutschland lebende Bevölkerung zu beschließen. Von bisher 17,50 Euro pro angemeldetem Haushalt soll der Beitrag auf monatliche 18,36 Euro steigen. Vorgeschlagen hat diese Erhöhung um 86 Cent die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Sie tat es, nachdem ARD, ZDF und Deutschlandfunk über ihre Verbreitungswege seit Monaten lautstark und wehklagend eine solche Erhöhung ihres Etats eingefordert hatten. Die Begründung der Sender: man könne ansonsten nicht mehr in so hoher Qualität wie bisher berichten.
Die ausführende Kommission besteht traditionell aus sechzehn Mitgliedern, die von den Ministerpräsidenten der Bundesländer für fünf Jahre berufen werden. Bezeichnenderweise residiert die KEF in der Stadt der Mainzelmännchen. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon Mitte der Neunziger Jahre beklagt, das KEF-Verfahren entspreche nicht der durch die Verfassung geforderten Staatsunabhängigkeit, denn die KEF sei lediglich ein Hilfsinstrument der Ministerpräsidentenkonferenz. Daraufhin wurde das KEF-Verfahren abgeändert und verläuft nun in folgenden drei Stufen: Anmeldung des Finanzbedarfs durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der KEF, Überprüfung der Forderungen durch die KEF und anschließende Festsetzung des Beitrags nach KEF-Empfehlung durch die Landesparlamente. Der Beschluss dort muss einstimmig erfolgen. Das heißt, alle sechzehn Landtage müssen einer Erhöhung zustimmen.
Über die behauptete hohe Qualität des Angebotes bestehen im Kreise der Nutzer unterschiedliche Meinungen. Es ist auch kein Geheimnis, dass besonders die jüngeren unter den Beitragszahlern eher wenig mit den Programmen der öffentlich-rechtlichen Sender und der Art und Form ihrer Präsentation anfangen können. Um diese These zu beweisen bedarf es keiner Statistiken und kostspieligen Untersuchung, es reicht ein Blick auf den ZDF-Werbeblock vor den Hauptnachrichten um 19 Uhr. Hier fühlt sich der Betrachter in eine TV-Ausgabe der Apothekenrundschau versetzt und ältere sogar an selige Zeiten der Sendung Visite erinnert.
Von den Verfechtern des Rundfunkbeitrages wird gern als Argument der beliebte sonntägliche Tatort-Krimi ins Feld geführt, der von Millionen Zuschauern gesehen wird. Das mag stimmen, aber die Leute würden sich die Serie auch auf Netflix anschauen und bräuchten dafür und für viele weitere streaming-Angebote nur 4 Euro im Monat zahlen (wenn sie sich ihr Abo mit drei Freunden teilen).
Auch die Kriterien der aktuellen und politischen Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Anstalten bieten viel Diskussionsstoff. So mehren sich die Stimmen, die den Sendern regierungsfreundlich einseitige und tendenziöse Meldungen und Wettbewerbsverzerrung durch ihre hundertprozentige Subventionierung vorwerfen.
Über den Prozentsatz an Wiederholungen in den Programmen von ARD, ZDF und Deutschlandfunk gibt es ebenfalls viel Unmut, die Zahl von mindestens 40% macht immer häufiger die Runde. Teure Sportübertragungen und die bekannt gewordenen exorbitanten Intendantengehälter der einzelnen Regionalsender verschärfen die Kritik an einem System, das viele Gebührenzahler für überholt und abschaffungswürdig halten.
Diesem Konstrukt zweier aufgeblähter Hauptsender mit diversen regionalen Sendern in TV und Hörfunk einen hübschen Zuschlag zu genehmigen, während europaweit die Gebühren abgeschafft und umgewandelt werden, noch dazu an einem Tag, der durch drastische nationale Maßnahmen zur Eindämmung einer Epidemie ganze Wirtschaftszweige und Tausende Arbeitsplätze in ihrer Existenz bedroht, das grenzt schon an Unverfrorenheit der Damen und Herren Ministerpräsidenten. Einzige Ausnahme bildete am Donnerstag das Land Sachsen-Anhalt, dessen Ministerpräsident Haseloff sich der Stimme enthielt mit der in der ZEIT geäußerten Begründung: Es ist schon schwierig, zu vermitteln, warum Intendanten wie Herr Buhrow viel mehr verdienen müssen als der Bundespräsident. Denn der WDR-Intendant Tom Buhrow bezieht ein jährliches Salär von fast 400 000 Euro, während sich der Deutsche Bundespräsident mit 214 000 Euro jährlich begnügen muss. Natürlich wurde Haseloffs Äußerung in einschlägigen Blättern sofort als purer Populismus bezeichnet.
Es ist andererseits auch schwer zu vermitteln, warum der Westdeutsche und der Norddeutsche Rundfunk ein Recherchenetzwerk mit der privatwirtschaftlichen Tageszeitung Süddeutsche Zeitung eingehen und nicht müde werden, dieser Verbindung immer wieder stolz zu postulieren. Vorwürfe an diesen Verbund, ein "Zitier-Kartell" zu sein und eine "Quersubventionierung für eine Zeitung durch beitragsfinanzierte Sender zu betreiben, wurden bisher selbstgefällig von der Mattscheibe gewischt.
Der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk ist mit einem jährlichen Budget von 8 Milliarden Euro aus erhobenen Gebührengeldern der teuerste staatliche Rundfunk der Welt. Aus den bislang verlangten 210 Euro pro Jahr und Haushalt sollen ab 2021 dann 220,36 Euro werden.
Nun müssen alle Länderparlamente zunächst über die Erhöhung unterrichtet werden, im nächsten Schritt könnten die Länderchefs im Juni die Gebührenänderung ratifizieren. Später stimmen die Landtage noch zu, um dem Ganzen Gesetzeskraft zu verleihen. Einzige Hoffnung für den gebeutelten Endverbraucher: es bedarf der Zustimmung aller Länder, um die Erhöhung durchzusetzen.
Ob Sachsen-Anhalt oder ein anderes ostdeutsches Bundesland dabei wirklich die Rolle des unbeugsamen gallischen Dorfes spielen wird, darf jedoch bezweifelt werden. Der Widerstand gegen das Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland wird aber mit der neuen Gebühr zweifellos weiter an Kraft gewinnen. Schon jetzt gibt es viele Ideen und praktische Handreichungen im Netz, wie die Gebührenzahler mit zivilem Ungehorsam Sand ins Getriebe der Gebühreneinzugszentrale streuen können.
Eine demokratisch ausgerichtete Gesellschaft, deren Volksvertreter ihre Wähler an wichtigen Fragen zivilgesellschaftlicher Prozesse beteiligt, würde eine Volksabstimmung zu einem solch brisanten Thema ermöglichen. Jedenfalls haben unsere Schweizer Nachbarn das getan. Im Ergebnis votierten die Eidgenossen übrigens klar für die Beibehaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das sollte unseren Politikern doch Mut machen, sich ihre Rundfunkpreispolitik via Volksabstimmung legitimierten zu lassen.
Olaf Schulze
