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Bund der Steuerzahler

Soli komplett und für alle abschaffen

Samstag, 14. März 2020, 09:00 Uhr
„Das geplante Teil-Aus des Solidaritätszuschlags sollte vorgezogen werden – in einem zweiten Schritt muss der Soli dann komplett und für alle fallen!“ Mit diesem Appell reagiert der Vorstand des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Thüringen, Wolfgang Oehring, auf die aktuelle Debatte im Land um die Ergänzungsabgabe...

Der Verband hält die Soli-Fortzahlung seit diesem Januar für verfassungswidrig. „Der Soli dürfte gar nicht mehr erhoben werden, weil die Politik die Ergänzungsabgabe immer mit den Finanzhilfen für die neuen Bundesländer verbunden hatte – dieser Solidarpakt ist zum Jahresende 2019 ausgelaufen“, betont Oehring. „Auch wenn das Vorziehen der Teilabschaffung noch gelingt, müssten viele Sparer, GmbHs und auch gut verdienende Facharbeiter die Ergänzungsabgabe weiterzahlen“, stellt der BdSt-Landesvorstand klar. „Die Politik muss Wort halten und dem Soli ein Ende setzen!“

Neue Soli-Musterklage
Deshalb unterstützt der Verband eine Musterklage beim Finanzgericht Nürnberg. Mit unserer Hilfe klagt hier ein Ehepaar aus Bayern: Das Finanzamt hatte – entsprechend der geltenden Rechtslage – auch für 2020 Soli-Vorauszahlungen per Be­scheid festgesetzt. Das Ehepaar will diese aber nicht länger zahlen, da mit dem „Aufbau Ost“ auch die Rechtfer­tigung für den Soli-Zuschlag endete. Jetzt muss das Finanzgericht Nürnberg entscheiden, ob die Eheleute auch 2020 weiter Soli-Vorauszahlungen an den Staat zahlen müssen. Die Klage wurde im August 2019 beim Finanz­gericht Nürnberg eingereicht.

Auch wenn Bürger und Betriebe den Soli zunächst weiterzahlen müssen, gibt es eine gute Nachricht: Steuerbe­scheide bleiben hinsichtlich des Solidaritätszuschlags von Amts wegen of­fen, weil das Bundesfinanzministerium inzwischen einen Vorläufigkeitsver­merk erteilt hat. Das bedeutet, dass wegen des Soli kein gesonderter Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden muss. Wenn die Karlsru­her Richter den Soli für verfassungs­widrig erklären, können die Steuerbe­scheide eventuell später noch geändert und der Solidaritätszuschlag kann erstattet werden.
Autor: red

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