Aus dem Stadtrat
Umlegungsausschuss gewählt
Donnerstag, 05. März 2020, 08:24 Uhr
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner gestrigen Sitzung entsprechend der Thüringer Umlegungsausschussverordnung den Vorsitzenden und vier weitere Mitglieder sowie deren Stellvertreter für den Umlegungsausschuss gewählt...
Zur Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder im Innenbereich eines Ortsteiles kann eine Umlegung erforderlich werden. Sie ist ein seit Jahrzehnten in einer Vielzahl von Fällen bewährtes Instrument und kann einen wesentlichen Beitrag zur Bereitstellung von Bauland leisten. Mit der personellen Auswahl soll der Ausschuss fachlich kompetent und interessenneutral die im Umlegungsverfahren notwendigen Entscheidungen treffen.
Zur Durchführung der Umlegung hat die Stadt einen Umlegungsausschuss vorzuhalten. Dieser ist gem. § 32 ThüKO in Verbindung mit der ThürUaVO durch den Stadtrat zu wählen.
Die Amtszeit des Umlegungsausschusses ist an die Amtszeit des Stadtrates gebunden. In der letzten Legislaturperiode des Stadtrates wurde das Umlegungsverfahren für den Planungsverband Industriegebiet Goldene Aue durchgeführt und abgeschlossen. Gegenwärtig ist kein Verfahren vorgesehen.
Autor: red| Funktion | Mitglied | Stellvertreter |
| Vorsitzender | Norbert Scheer ÖbVI | Ralf Bornkessel ÖbVI |
| Stadtrat Nordhausen | Rainer Bachmann, Steffen Iffland | Barbara Rinke, Jörg Prophet |
| Fachmitglied | Klaus Müller-Steidner | Dipl.-Ing. jur. Günter Leukefeld |
| Grundstücksbewertung | Dipl.-Ing. Klaus Tölle | Karsten Bierwisch |
Zur Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes oder im Innenbereich eines Ortsteiles kann eine Umlegung erforderlich werden. Sie ist ein seit Jahrzehnten in einer Vielzahl von Fällen bewährtes Instrument und kann einen wesentlichen Beitrag zur Bereitstellung von Bauland leisten. Mit der personellen Auswahl soll der Ausschuss fachlich kompetent und interessenneutral die im Umlegungsverfahren notwendigen Entscheidungen treffen.
Zur Durchführung der Umlegung hat die Stadt einen Umlegungsausschuss vorzuhalten. Dieser ist gem. § 32 ThüKO in Verbindung mit der ThürUaVO durch den Stadtrat zu wählen.
Die Amtszeit des Umlegungsausschusses ist an die Amtszeit des Stadtrates gebunden. In der letzten Legislaturperiode des Stadtrates wurde das Umlegungsverfahren für den Planungsverband Industriegebiet Goldene Aue durchgeführt und abgeschlossen. Gegenwärtig ist kein Verfahren vorgesehen.
