Nur eine Nummer melden
Montag, 23. Mai 2005, 09:40 Uhr
Nordhausen (nnz). Die Agentur für Arbeit will künftig die Lebensumstände von Langzeitarbeitslosen erforschen. Vielleicht lassen sich so ja noch irgendwelche Vermögenswerte aufspüren? Jetzt aber muss der Agentur erst einmal eine Nummer gemeldet werden.
Die Agentur für Arbeit zahlt für Arbeitslose neben der Leistung Arbeitslosengeld auch Pflichtbeiträge an den Rentenversicherungsträger. Voraussetzung ist, dass der Arbeitslose vor Beginn des Leistungsbezuges zuletzt rentenversicherungspflichtig war. Die Agentur für Arbeit meldet dem Versicherungsträger nicht nur Zeiten des Leistungsbezuges, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug. Der Rentenversicherungsträger entscheidet, ob zuletzt genannte Zeiten als so genannte Anrechnungszeit für die spätere Rente Berücksichtigung finden.
Eine Meldung durch die Agentur für Arbeit ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Arbeitslose rechtzeitig die Versicherungsnummer bekannt gegeben hat. Dies sollte in der Regel bei der ersten Vorsprache in der Agentur für Arbeit erfolgen. Die gemeldeten Zeiten erfährt der Leistungsempfänger durch einen Leistungsnachweis, welcher am Jahresende automatisch zugestellt wird.
Autor: nnzDie Agentur für Arbeit zahlt für Arbeitslose neben der Leistung Arbeitslosengeld auch Pflichtbeiträge an den Rentenversicherungsträger. Voraussetzung ist, dass der Arbeitslose vor Beginn des Leistungsbezuges zuletzt rentenversicherungspflichtig war. Die Agentur für Arbeit meldet dem Versicherungsträger nicht nur Zeiten des Leistungsbezuges, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug. Der Rentenversicherungsträger entscheidet, ob zuletzt genannte Zeiten als so genannte Anrechnungszeit für die spätere Rente Berücksichtigung finden.
Eine Meldung durch die Agentur für Arbeit ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Arbeitslose rechtzeitig die Versicherungsnummer bekannt gegeben hat. Dies sollte in der Regel bei der ersten Vorsprache in der Agentur für Arbeit erfolgen. Die gemeldeten Zeiten erfährt der Leistungsempfänger durch einen Leistungsnachweis, welcher am Jahresende automatisch zugestellt wird.
