JS-special: Altersteilzeit wird teurer
Sonntag, 07. Oktober 2001, 08:59 Uhr
Nordhausen (nnz). In diesem Jahr wird die Bundesanstalt für Arbeit (BA) rund 1,1 Milliarden Mark aufwenden müssen, um der Entwicklung der Altersteilzeit gerecht zu werden. Veranschlagt waren 700 Millionen Mark. Über die Gründe informiert nnz.
Die Einführung des Modells der Altersteilzeit im Jahre 1997 fiel der BA nicht leicht: sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer brauchten Zeit, um sich mit dem Inhalt dieses Modells vertraut zu machen und die Chancen, die es bot, für sich zu entdecken. Und zu nutzen, denn da gab es anfängliche Unsicherheiten bei den Arbeitgebern, gleichzeitig aber auch Hemmschwellen psychologischer Art bei den Arbeitnehmern, die überwunden werden mussten, bis dieses Instrument arbeitsmarktpolitisch zur Wirkung kommen konnte.
Inzwischen wächst die Zahl der Beschäftigten beständig, die Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Wobei freilich nicht alles so verläuft, wie das die BA gehofft hatte. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Arbeitgeber Zuschüsse erhalten, wenn sie für den Mitarbeiter, der die Möglichkeit der Altersteilzeit nutzt, einen neuen Mitarbeiter oder einen fertig ausgebildeten Lehrling einstellen. Tatsächlich aber wird längst nicht jeder Job, den ein Älterer freimacht, auch wieder mit einem neu eingestellten Arbeitslosen besetzt. In der Chemie zum Beispiel das ist die Branche, die mit ca. 30 000 Teilnehmern dieses Regulativ am häufigsten nutzt wird etwa jede zweite durch Altersteilzeit frei gewordene Stelle ganz gestrichen und lediglich für den Rest eine Förderung beantragt, verlautete aus Kreisen des Bundesverbandes der Arbeitgeber der Chemie. Andererseits erklärte jüngst eine Sprecherin des Arbeitsministeriums, dass es inzwischen mehr als 650 Tarifverträge gebe, in denen die Altersteilzeit geregelt sei. Im Geltungsbereich dieser Tarifverträge arbeiteten rund 16,5 Millionen Beschäftigte. Als Hauptgrund für den enormen Kostenanstieg gilt die überraschend gut angenommene Altersteilzeit in den letzten Jahren.
Von der Bundesanstalt für Arbeit sind vom Start des Gesetzes bis Ende August 2001 insgesamt 102.800 Fälle anerkannt worden; allein im Laufe dieses Jahres bewilligte Nürnberg bislang 27.200 Anträge. Womit die Zahl der Förderanträge inzwischen die Finanzplanung der BA weit übertrifft. Nachdem in den Jahren zuvor die vorgesehenen Mittel nie ganz ausgeschöpft worden sind. In den ersten acht Monaten gewährte die BA Zuschüsse in Höhe von 647 Millionen Mark mehr als doppelt soviel wie im Vorjahr. Und wird zum Ende des Jahres bei den vorerwähnten 1,1 Milliarden Mark liegen. Den Anstieg haben wir so nicht erwartet, aber wir begrüßen es, dass Altersteilzeit in solchem Umfang in Anspruch genommen wird, war aus dem Arbeitsministerium zu hören. In Nürnberg sieht man diese Entwicklung nicht ganz so ungetrübt: Die Mehrausgaben vergrößern einerseits das bereits bestehende Milliardendefizit der Behörde, bedeuten aber gleichzeitig zusätzliche Beschäftigung für Erwerbslose. Letztendlich aber komme es in der weiteren Entwicklung jedoch wieder stärker darauf an, ältere Fachkräfte in den Betrieben zu halten, verlautet aus Kreisen der BA. Diese Überlegungen haben vor dem Hintergrund demografischer Ergebnisse ihre zunehmende Berechtigung, der zufolge es in Deutschland immer weniger jüngere Berufstätige geben wird, die ältere Mitarbeiter zu ersetzen vermögen. Und diese Scherenwirkung könne nur gemildert werden durch verstärkte Maßnahmen die geeignet sind, Arbeitgeber und nehmer zu einer Erhöhung der Erwerbstätigenquote Älterer in den Betrieben zu motivieren. Also wohl eine Art Kehrtwendung.
Nach der gesetzlichen Regelung ist Arbeitnehmern der gleitende Übergang in den Ruhestand möglich, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Kern der Altersteilzeit ist die hälftige Reduzierung der Arbeitszeit, wobei der Arbeitnehmer entweder seine wöchentliche Arbeitszeit halbieren kann, oder die Hälfte des Zeitraumes bis zum Erreichen des Rentenalters voll weiterarbeitet, um dann die restlichen Jahre ganz von der Arbeitsleistung befreit zu sein. Dieses Blockmodell findet die meiste Anwendung. Das Einkommen wird durch die Leistungen des Arbeitgebers auf 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens aufgestockt, die von der Bundesanstalt für Arbeit erstattet werden. Die Altersteilzeit-Regelung läuft eigentlich im Jahr 2009 aus, ihre bisherige Entwicklung dürfte diese Grenze allerdings relativ erscheinen lassen. Was sich einmal eingebürgert hat und von vielen als willkommen empfunden wird, ist schlecht wieder zu beenden.
Autor: nnzDie Einführung des Modells der Altersteilzeit im Jahre 1997 fiel der BA nicht leicht: sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer brauchten Zeit, um sich mit dem Inhalt dieses Modells vertraut zu machen und die Chancen, die es bot, für sich zu entdecken. Und zu nutzen, denn da gab es anfängliche Unsicherheiten bei den Arbeitgebern, gleichzeitig aber auch Hemmschwellen psychologischer Art bei den Arbeitnehmern, die überwunden werden mussten, bis dieses Instrument arbeitsmarktpolitisch zur Wirkung kommen konnte.
Inzwischen wächst die Zahl der Beschäftigten beständig, die Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Wobei freilich nicht alles so verläuft, wie das die BA gehofft hatte. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass Arbeitgeber Zuschüsse erhalten, wenn sie für den Mitarbeiter, der die Möglichkeit der Altersteilzeit nutzt, einen neuen Mitarbeiter oder einen fertig ausgebildeten Lehrling einstellen. Tatsächlich aber wird längst nicht jeder Job, den ein Älterer freimacht, auch wieder mit einem neu eingestellten Arbeitslosen besetzt. In der Chemie zum Beispiel das ist die Branche, die mit ca. 30 000 Teilnehmern dieses Regulativ am häufigsten nutzt wird etwa jede zweite durch Altersteilzeit frei gewordene Stelle ganz gestrichen und lediglich für den Rest eine Förderung beantragt, verlautete aus Kreisen des Bundesverbandes der Arbeitgeber der Chemie. Andererseits erklärte jüngst eine Sprecherin des Arbeitsministeriums, dass es inzwischen mehr als 650 Tarifverträge gebe, in denen die Altersteilzeit geregelt sei. Im Geltungsbereich dieser Tarifverträge arbeiteten rund 16,5 Millionen Beschäftigte. Als Hauptgrund für den enormen Kostenanstieg gilt die überraschend gut angenommene Altersteilzeit in den letzten Jahren.
Von der Bundesanstalt für Arbeit sind vom Start des Gesetzes bis Ende August 2001 insgesamt 102.800 Fälle anerkannt worden; allein im Laufe dieses Jahres bewilligte Nürnberg bislang 27.200 Anträge. Womit die Zahl der Förderanträge inzwischen die Finanzplanung der BA weit übertrifft. Nachdem in den Jahren zuvor die vorgesehenen Mittel nie ganz ausgeschöpft worden sind. In den ersten acht Monaten gewährte die BA Zuschüsse in Höhe von 647 Millionen Mark mehr als doppelt soviel wie im Vorjahr. Und wird zum Ende des Jahres bei den vorerwähnten 1,1 Milliarden Mark liegen. Den Anstieg haben wir so nicht erwartet, aber wir begrüßen es, dass Altersteilzeit in solchem Umfang in Anspruch genommen wird, war aus dem Arbeitsministerium zu hören. In Nürnberg sieht man diese Entwicklung nicht ganz so ungetrübt: Die Mehrausgaben vergrößern einerseits das bereits bestehende Milliardendefizit der Behörde, bedeuten aber gleichzeitig zusätzliche Beschäftigung für Erwerbslose. Letztendlich aber komme es in der weiteren Entwicklung jedoch wieder stärker darauf an, ältere Fachkräfte in den Betrieben zu halten, verlautet aus Kreisen der BA. Diese Überlegungen haben vor dem Hintergrund demografischer Ergebnisse ihre zunehmende Berechtigung, der zufolge es in Deutschland immer weniger jüngere Berufstätige geben wird, die ältere Mitarbeiter zu ersetzen vermögen. Und diese Scherenwirkung könne nur gemildert werden durch verstärkte Maßnahmen die geeignet sind, Arbeitgeber und nehmer zu einer Erhöhung der Erwerbstätigenquote Älterer in den Betrieben zu motivieren. Also wohl eine Art Kehrtwendung.
Nach der gesetzlichen Regelung ist Arbeitnehmern der gleitende Übergang in den Ruhestand möglich, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Kern der Altersteilzeit ist die hälftige Reduzierung der Arbeitszeit, wobei der Arbeitnehmer entweder seine wöchentliche Arbeitszeit halbieren kann, oder die Hälfte des Zeitraumes bis zum Erreichen des Rentenalters voll weiterarbeitet, um dann die restlichen Jahre ganz von der Arbeitsleistung befreit zu sein. Dieses Blockmodell findet die meiste Anwendung. Das Einkommen wird durch die Leistungen des Arbeitgebers auf 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens aufgestockt, die von der Bundesanstalt für Arbeit erstattet werden. Die Altersteilzeit-Regelung läuft eigentlich im Jahr 2009 aus, ihre bisherige Entwicklung dürfte diese Grenze allerdings relativ erscheinen lassen. Was sich einmal eingebürgert hat und von vielen als willkommen empfunden wird, ist schlecht wieder zu beenden.
