Richter Kropp: Messerstich und Alkohol
Dienstag, 17. Mai 2005, 11:16 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Die meisten Totschlagsverfahren geschehen unter Alkoholeinfluss und in familiären Verhältnissen, so die bundesweiten Statistiken. Dass solche theoretischen Studien auch in der Praxis zutreffen können, konnten die Zuhörer im Saal 204 des Amtsgerichts Sondershausen vor kurzem verfolgen.
Zwar war dort kein Totschlagsverfahren zu verhandeln, für solche ist bekanntlich das Landgericht Mühlhausen zuständig, jedoch stand ein Körperverletzungsverfahren zur Verhandlung, bei dem nicht viel gefehlt hätte und es wäre zu einer Tötung gekommen. Susanne J. (37, Namen geändert) und Alexander G. leben in Ebeleben in einer Sozialwohnung. Beide sind arbeitslos und alkoholgewöhnt. So kommt es zwischen beiden nach dem Genuß von Alkohol immer wieder zu Streitigkeiten. Am 10.06.2004 war es wieder soweit, als Alexander G. mit dem zunächst verbalen Streit anfing und dann einen Küchentisch auf seine Lebensgefährtin warf. Diese verlor daraufhin zwei Zähne, griff zum Küchenmesser, mit dem sie gerade Käse geschnitten hatte und stach daraufhin in den Bauch ihres Lebensgefährten. Dieser mußte in Sondershausen notoperiert werden.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat Susanne J. jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Vor Strafrichter Christian Kropp kam Merkwürdiges aus diesem Verhältnis zu Tage. Gegen Alexander G. gibt es eine Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs zu Lasten der J. Auch nach dem Messerstich leben beide in Ebeleben in ihrer kleinen Wohnung weiterhin zusammen. Dies, die fehlenden Vorstrafen der Angeklagten und ihre kürzlich begonnene Alkoholentziehungskur veranlaßten das Gericht jetzt, lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro festzusetzen, welche auch noch im Gerichtssaal rechtskräftig wurde.
Und noch eine weitere Merkwürdigkeit gab es: G. behauptete steif und fest, mit J. verlobt zu sein, während diese erklärte, ihn nicht heiraten zu wollen. Der Richter riet beiden dringend, ihr Verhältnis zu klären und eine Therapie zu machen, damit sich solche Vorfälle nicht noch einmal wiederholen.
Autor: nnzZwar war dort kein Totschlagsverfahren zu verhandeln, für solche ist bekanntlich das Landgericht Mühlhausen zuständig, jedoch stand ein Körperverletzungsverfahren zur Verhandlung, bei dem nicht viel gefehlt hätte und es wäre zu einer Tötung gekommen. Susanne J. (37, Namen geändert) und Alexander G. leben in Ebeleben in einer Sozialwohnung. Beide sind arbeitslos und alkoholgewöhnt. So kommt es zwischen beiden nach dem Genuß von Alkohol immer wieder zu Streitigkeiten. Am 10.06.2004 war es wieder soweit, als Alexander G. mit dem zunächst verbalen Streit anfing und dann einen Küchentisch auf seine Lebensgefährtin warf. Diese verlor daraufhin zwei Zähne, griff zum Küchenmesser, mit dem sie gerade Käse geschnitten hatte und stach daraufhin in den Bauch ihres Lebensgefährten. Dieser mußte in Sondershausen notoperiert werden.
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat Susanne J. jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Vor Strafrichter Christian Kropp kam Merkwürdiges aus diesem Verhältnis zu Tage. Gegen Alexander G. gibt es eine Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs zu Lasten der J. Auch nach dem Messerstich leben beide in Ebeleben in ihrer kleinen Wohnung weiterhin zusammen. Dies, die fehlenden Vorstrafen der Angeklagten und ihre kürzlich begonnene Alkoholentziehungskur veranlaßten das Gericht jetzt, lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro festzusetzen, welche auch noch im Gerichtssaal rechtskräftig wurde.
Und noch eine weitere Merkwürdigkeit gab es: G. behauptete steif und fest, mit J. verlobt zu sein, während diese erklärte, ihn nicht heiraten zu wollen. Der Richter riet beiden dringend, ihr Verhältnis zu klären und eine Therapie zu machen, damit sich solche Vorfälle nicht noch einmal wiederholen.
