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Verfahren eingestellt

Donnerstag, 12. Mai 2005, 11:10 Uhr
Nordhausen (nnz). Das Thüringer Wirtschaftsministerium hatte gegen mehrere Thüringer Gasversorger ein Kartellverfahren wegen zu hoher Preise eingeleitet. Auch gegen die Energieversorgung Nordhausen (EVN). Jetzt ist dieses Verfahren eingestellt worden. Einzelheiten mit einem einzigen Klick in Ihrer nnz.


Das Thüringer Wirtschaftsministerium hat das Kartellverfahren wegen überhöhter Gaspreise gegen die Stadtwerke Nordhausen eingestellt. Das Ministerium konnte nach intensiven Verhandlungen mit dem Unternehmen erreichen, dass Teile der Gaspreiserhöhungen kompensiert werden. So würde die EVN laut Ministerium ab dem 1. Juli 2005 ein neues Vertragsmodell anbieten, das für diejenigen Kunden einen Gaspreisrabatt von 0,22 Ct/ kWh vorsieht, die im Gegenzug einen Vertrag mit 2 Jahren Laufzeit abschließen.

Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz bewertet diese Einigung als einen weiteren Verhandlungserfolg. Bereits Ende April konnten mit den Stadtwerken Sondershausen und Saalfeld ähnliche Kompromisse erzielt werden und die kartellrechtlichen Verfahren eingestellt werden. Es bleibt zu hoffen, dass sich auch die anderen Gasversorger bewegen, so der Minister weiter. „Unternehmen und Verbraucher dürfen nicht noch mehr belastet werden“, forderte Reinholz. Das Wirtschaftsministerium befindet sich derzeit noch mit den Stadtwerken Gera, Greiz, Gotha und der Energieversorgung Inselsberg in Verhandlungen.

Als unakzeptabel bezeichnete Reinholz allerdings die ständigen Erhöhungen der Gaseinkaufspreise für die Thüringer Stadtwerke, die in dem gegebenen Umfang vermutlich nicht gerechtfertig seien. Schließlich, so der Minister, werde der Freistaat Thüringen von zwei großen Gastransportleitungen in west-östlicher Richtung durchquert, die von verschiedenen Gaskonzernen betrieben würden. Hier müsse man sich die Frage stellen, weshalb die privaten und industriellen Abnehmer in Thüringen, zu denen auch die Stadtwerke zählten, von dieser Situation nicht profitieren könnten.

Neben den Wettbewerbsbehörden in Brüssel und Bonn sei zu allererst die Bundesregierung gefordert, durch die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes die notwendigen Rahmenbedingungen für mehr Wettbewerb zu schaffen. Anders als bei einem Teil der Strompreise bedürfen die Gaspreiserhöhungen keiner Genehmigung, sondern sie unterliegen lediglich einer nachträglichen Missbrauchskontrolle durch das zuständige Landeskartellamt.
Autor: nnz

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