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Zoff in Krimderode

Abfalltonnen müssen geschoben werden

Montag, 20. Januar 2020, 13:00 Uhr
In Deutschland gibt es für nahezu jeden Arbeitsschritt, für nahezu jeden Verwaltungsvorgang irgend eine Vorschrift, Erläuterung oder Anordnung. Auch für das Rückwärtsfahren von Abfallfahrzeugen. In Nordhausen sorgt das für Frust...

Das wird eng in der Schenkegasse (Foto: privat) Das wird eng in der Schenkegasse (Foto: privat)
Zur Erläuterung. Die Berufsgenossenschaft (BG) in Erfurt hat ein Kataster anfertigen lassen, in dem Straßen erfasst sind, die nicht von "Müllfahrzeugen" befahren werden dürfen, vor allem nicht rückwärts. Das sind solche Straßen, die enger als 3,55 Meter sind und die über keine Wendemöglichkeit verfügen. Allerdings: auf keinen Fall dürfen "Müllautos" eine längere Strecke als 150 Meter rückwärts zurücklegen.

Nun, nimmt man diese Kriterien zusammen, dann gibt es im zu entsorgenden Hoheitsgebiet des Landkreises Nordhausen schon einige Straßen und Gässchen, die nicht mehr angefahren werden dürfen. Da schaffen die Südharzwerke als Entsorgungsunternehmen im Zusammenspiel mit dem verantwortlichen Fachbereich des Landratsamtes Abhilfe in Form von Stellplätzen, auf denen die farbigen Tonnen abgestellt werden können.

Im Bereich der Goldenen Aue klappte das alles prima, da wurden mehrere Stellplätze in den Orten der Landgemeinde festgelegt und die werden auch von den Grundstücksbesitzern angenommen. Ähnlich auch in Rehungen, wo in der Vergangenheit rund drei Viertel aller Straßen nur rückwärts angefahren wurden. Hier hatte die Kommune Wendemöglichkeiten geschaffen. "Nach den diesen positiven Erfahrungen sind wir derzeit mit der Landgemeinde Bleicherode im Gespräch, um hier einerseits die Belastungen für die Grundstückseigentümer so gering wie möglich zu halten, andererseits jedoch den Auflagen der Berufsgenossenschaft zu entsprechen", sagt Fachgebietsleiterin Kathrin Materlik und verweist auf die Tatsache, dass Jahr für Jahr sechs bis acht Tote durch rückwärts fahrenden "Müllautos" bei Unfällen zu beklagen sind.

Die "Komplikationen" begannen mit dem Umsetzen der Vorschriften in Nordhausen, genauer geschrieben: in Krimderode. Hier sind die Grundstücksbesitzer entlang der Schenkegasse, An der Liethen sowie am Hoppegarten nun aufgefordert, ihre Abfallbehälter bis zu einem Sammelplatz zu bringen, weil die Abfallfahrzeuge nicht mehr rückwärts in das "Revier" fahren dürfen.

Das wird eng... (Foto: BG) Das wird eng... (Foto: BG) Die Anwohner machten mobil gegen die neue Verfahrensweise, die ihnen schriftlich angekündigt wurde, denn am 24. Oktober waren Mitarbeiter der Nordhäuser Behörde, des Entsorgungsunternehmens und der Berufsgenossenschaft vor Ort, sechs Tage später kam die Anordnung der BG in Nordhausen an und musste umgesetzt werden.

Nach den Infos und den ersten Beschwerden der Betroffenen wurde zu einer Bürgerversammlung der 16 Grundstückseigentümer in die Räume der evangelischen Grundschule eingeladen. Hier wurde die Kritik der Bürger mehr als deutlich. Ihre Argumente vor allem
  • die zu lange Wegstrecke bis 210 Meter oder
  • das Alter der Betroffenen.
Vorschläge habe es aber auch gegeben, zum Beispiel sollten die Mitarbeiter der Südharzwerke die Behälter an den Grundstücken abholen und wieder zurückbringen oder es sollten kleinere Entsorgungsfahrzeuge angeschafft werden.

"Bei allem Verständnis für die Argumente der Bürger müssen wir innerhalb eines gebührenfinanzierten Systems immer auch an die Wirtschaftlichkeit denken", sagt die Fachgebietsleiterin.

Im Dezember gab es in Krimderode eine weitere Zusammenkunft, doch seitens der Verwaltung und der Südharzwerke konnte keine andere Antwort gegeben werden, als bereits bekannt war. Daraufhin forderten die Grundstückseigentümer die Zusendung eines Bescheides, gegen sie dann Widerspruch einlegen können. Die Bescheide wurden verschickt, sollten Widersprüche eingehen, dann müssen die in der Widerspruchsstelle in Weimar geprüft werden.

Aktuell werden in Nordhausen und in den Ortsteilen weitere Straßen geprüft, ob sie den Anforderungen der Berufsgenossenschaft entsprechen.
Peter-Stefan Greiner
Autor: red

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