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freilaufende Tier sollen erfasst werden

Katzenschutz-Verordnung erlassen

Mittwoch, 18. Dezember 2019, 15:31 Uhr
Nach umfassenden Abstimmungen mit den Kommunen hat das Veterinäramt des Landkreises eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen verfasst, die in dieser Woche im Amtsblatt veröffentlicht wurde...

In den festgelegten Schutzgebieten - die Kernstadt Nordhausen sowie die Städte Bleicherode und Heringen - sollen Katzen, die einen freien Auslauf haben, nun gekennzeichnet und registriert werden. Wenn Katzen frei herumlaufen, müssen sie zudem kastriert bzw. sterilisiert werden, um ungewollten Nachwuchs zu vermeiden.

Hintergrund dieser Festlegung ist die deutliche Zunahme von streunenden Katzen bzw. Katzenjungen in bestimmten Bereichen des Landkreises, die oft in einem schlechten Gesundheitszustand aufgefunden werden. Halter von „Freigänger-Katzen“ haben bis zum 1. Februar 2020 Zeit, diese Vorgaben zu erfüllen, sofern dies nicht ohnehin schon erfolgt ist. Sollten die Festlegungen nicht eingehalten werden, kann das Veterinäramt entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die Katzenschutz-Verordnung kann unter https://www.landratsamt-nordhausen.de/satzungen.html nachgelesen werden.
Autor: red

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