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Wie weiter mit dem AKS?

Der Nebel soll sich im nächsten Jahr lichten

Freitag, 22. November 2019, 08:20 Uhr
In dieser Woche berichteten wir über die geplanten Veränderungen im Albert-Kuntz-Sportpark. Dabei kam es in den anschließenden Diskussionen zu "Unschärfen" bei den Zuschauerzahlen. Deshalb haben wir beim Bauherrn, der Service-Gesellschaft noch einmal genau nachgefragt...

Noch ist für den AKS einiges im Nebel... (Foto: nnz) Noch ist für den AKS einiges im Nebel... (Foto: nnz)
Grundsätzlich, so teilte die kommunale Gesellschaft mit, gliedere sich das gesamte Projekt in zwei Bauabschnitte. Die unterscheiden sich vor allem im Bezug auf den Fördermittelgeber. Während der erste Bauabschnitt überwiegend aus bereits bereitgestellten Landesmitteln finanziert wird, kommen im zweiten Bauabschnitt in den Jahren 2022 und 2023 Gelder des Bundes zum Einsatz.

Zum ersten Bauabschnitt: Hier soll eine überdachte Haupttribüne inklusive Funktionsgebäude mit insgesamt 1.000 Sitzplätzen entstehen. Darunter 280 VIP-Plätze, 18 Presseplätze und sechs Plätze für Rollstuhlfahrer. An beiden Seiten der Haupttribüne sollen zwei nicht überdachte Flankentribünen zu je 500 Sitzplätzen angedockt werden. Die Gegengerade, also die Osttribüne, verfügt weiterhin über 1.300 Stehplätze, die überdachte Südtribüne über 900 Stehplätze.

Zum zweiten Bauabschnitt: In diesem Bauabschnitt, der für die Jahre 2022 und 2023 vorgesehen ist, soll der "Gästeblock" (Nordtribüne) auf 1.200 Stehplätze erweitert werden, eventuell eine Überdachung erhalten sowie um Sanitär- und Gastromodule ergänzt werden. Parallel dazu sollen das bestehende Funktionsgebäude ausgebaut und zusätzliche Trainingsplätze etabliert werden.

Sollte Wacker Nordhausen in diesem "Jahrhundert" in die dritte Bundesliga aufsteigen, dann werde eine Aufstockung der Gegengeraden (Ostseite) auf 5.400 und der überdachten Südtribüne auf 1.400 Stehplätze als unabdinglich betrachtet. Die Zahlen ergeben sich laut Service-Gesellschaft aus den gestiegenen Anforderungen des jeweiligen Lizensierungsverfahrens an die Spielstätte. Zum Beispiel müsse laut DFB die Heimspielstätte eines Drittliga-Vereins langfristig bis zu 10.000 Zuschauer betragen, teilte das Unternehmen abschließend mit.
Peter-Stefan Greiner
Autor: red

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