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Stadtverwaltung Nordhausen zu Gerüchten:

Klarstellung zu angeblichen Bombenfunden

Donnerstag, 21. November 2019, 12:20 Uhr
Aufgrund anhaltender Gerüchte um den etwaigen Fund eines oder mehrerer weiteren Bombenblindgänger am Theater und einer möglichen Entschärfung reagiert jetzt die Stadtverwaltung Nordhausen:...

Bombe (Foto: S.Dietzel) Bombe (Foto: S.Dietzel)


„Derzeit gibt es keine bestätigten Bombenfunde, nicht offiziell und nicht inoffiziell, und damit geplante Entschärfungstermine in der Stadt Nordhausen. Es gibt zurzeit auch keine konkreten Verdachtspunkte. Nicht auszuschließen ist ein sogenannter „Spontanfund“ im Rahmen von Baumaßnahmen im gesamten Stadtgebiet, wie er in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer wieder vorgekommen ist“, stellt Oberbürgermeister Kai Buchmann klar. „Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger nicht „Trittbrettfahrern“ zu glauben, in Panik zu verfallen oder der Verbreitung von Falschmeldungen Vorschub zu leisten. Bei einem Blindgängerfund wird die Stadt Nordhausen wie immer unverzüglich reagieren, d.h. alle notwendigen Gefahrenabwehrmaßnahmen ergreifen und die Öffentlichkeit informieren“, fügt Thomas Schinköth, Leiter der Berufsfeuerwehr Nordhausen, hinzu.

Die Stadt Nordhausen wurde bei alliierten Bombardierungen am 3. und 4. April 1945 nahezu komplett zerstört. Seither wurden hunderte Bombenblindgänger entschärft. Es ist aber anzunehmen, dass weiterhin Blindgänger im Boden Nordhausens liegen. Bei Eingriffen in den Boden durch Baumaßnahmen kann jederzeit ein Bombenblindgänger zur akuten Gefahr werden. „Aus diesem Grund ist gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel in der Stadt Nordhausen (NdhGefAVOKM) die Einbeziehung eines Entschärfungsunternehmens notwendig. Sollten also Fahrzeuge der Firma Tauber in unmittelbarer Nähe zu einer Baumaßnahme angetroffen werden, so bedeutet dies nicht zwangsläufig auch einen Bombenfund“, so Christian Kowal, Leiter Ordnungsamt der Stadt Nordhausen.

Welche Gefahr geht von Bombenblindgängern aus?
Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg stellen auch sieben Jahrzehnte nach Kriegsende noch eine erhebliche Gefahr dar. Sie liegen noch unentdeckt im Boden und werden z.B. im Rahmen von Sondierungen für Baustellen oder bei Bauarbeiten gefunden. Die Sprengkörper von Bombenblindgängern sind immer noch intakt und daher genauso gefährlich wie zu Zeiten des Krieges. Bauarbeiter ebenso wie die Bevölkerung und alle Rettungs- und Schutzkräfte in Nordhausen sind besonders sensibilisiert und nehmen ihre jeweilige Aufgabe an, was ein großes Plus darstellt. Niemand in Deutschland ist besser aufgestellt.

Was ist das Besondere an einem Langzeitzünder
Langzeitzünder können jederzeit reagieren und die Bombe auslösen im Gegensatz zu konventionellen Zündern. Bei einem Blindgängerfund mit Langzeitzünder ist deshalb die sofortige Räumung des unmittelbaren Bereichs und dann weiterfolgend bis 300 m Umkreis notwendig. Diese Blindgänger dürfen auf keinen Fall in ihrer Lage verändert werden und selbst Temperaturschwankungen oder andere Wetterbedingungen können den Langzeitzünder aktivieren. Der Kampfmittelräumdienst entscheidet, ob die Bombe entweder entschärft oder kontrolliert zur Explosion gebracht werden muss.
Bei der Gefährdungslage „Bombe mit Langzeitzünder“ ist es daher im unmittelbaren Gefährdungsbereich keine Evakuierung mehr, sondern eine Rettung von Personen unter Zeitdruck, notfalls auch zwangsweise, weil Gefahr für Leib und Leben aller Beteiligten besteht.

Wer legt den Evakuierungsbereich bei einer Entschärfung fest?
Der Evakuierungsbereich wird von dem zuständigen Sprengmeister gemäß Sprengstoffgesetz (SprengG) festgelegt: […] werden bei Eisen- und Stahlsprengungen keine Schneidladungen eingesetzt, umfasst der Sprengbereich in der Regel einen Umkreis mit einem Radius von 1 000 m von der Sprengstelle…“. Der Sprengberechtigte darf im Einvernehmen mit dem Erlaubnisinhaber den Sprengbereich verkleinern, wenn sichergestellt ist, dass Personen und Sachgüter nicht gefährdet werden. Dies muss im Rahmen der Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen dargelegt werden.

Die erforderliche Vergrößerung oder eine zulässige Verkleinerung des Sprengbereichs kann unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in unterschiedlichen Richtungen und Abmessungen vorgenommen werden. Dies erfolgt immer in Abstimmung zwischen dem Sprengmeister und der Einsatzleitung. Zu beachten ist auch, dass die Auswirkungen der Druckwelle genauso in Betracht genommen werden, wie der theoretisch und praktische Niedergang von Explosionsresten in der Umgebung.
Autor: red

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