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Landratsamt Nordhauebn

Hinweise zur Einschulung 2020/21

Montag, 11. November 2019, 18:19 Uhr
Ab dieser Woche können Eltern ihre Kinder in den Grundschulen in Trägerschaft des Landkreises anmelden, die jeweiligen Termine variieren je nach Schule. Bei der Schulanmeldung bringen die Eltern bitte die Geburtsurkunde mit.

Nach dem Thüringer Schulgesetz werden alle Kinder, die bis zum 1. August des kommenden Jahres sechs Jahre alt werden, zur Einschulung angemeldet. Ein Kind, das am 30. Juni mindestens fünf Jahre alt ist, kann auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Alle zukünftigen ABC-Schützen gehen vorher zur Einschulungsuntersuchung, für die sich die Eltern jedoch nicht selbst anmelden müssen. Die Einladung dafür erhalten sie vom Gesundheitsamt des Landkreises Nordhausen. Die Entscheidung, ob ein Kind eingeschult wird oder nicht, treffen nach der jeweiligen Empfehlung der Einschulungsuntersuchung die Eltern gemeinsam mit der Schule.

Hier die genauen Termine:

Tabelle (Foto: LRA) Tabelle (Foto: LRA)

Autor: red

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