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TÜV Thüringen zur Sicherheit von Fahrgeschäften:

Häufigste Unfall-Ursache auf Karussells

Sonnabend, 05. Oktober 2019, 13:01 Uhr
Jahrmärkte und Stadtfeste haben in Deutschland aktuell wieder Hochkonjunktur. Besuchermagnet der Märkte sind Fahrgeschäfte wie Autoscooter, Riesenrad oder Achterbahn. Die Sicherheit der Fahrgeschäfte kann prinzipiell als hoch eingeschätzt werden, da sie regelmäßigen technischen Prüfungen unterzogen werden. Nach Einschätzung des TÜV Thüringen passieren die meisten Unfälle aufgrund von Fehlverhalten, Übermut oder übermäßigen Alkoholkonsum.



Marco Kopelmann ist Leiter der Prüfstelle für Festigkeit und Fliegende Bauten des TÜV Thüringen und nimmt seit Jahren Fahrgeschäfte wie Autoscooter, Riesenrad oder Achterbahn unter die Lupe. „Generell sind Fahrgeschäfte als sicher einzuschätzen. Sie unterliegen dem Baurecht und werden vor der Inbetriebnahme und danach regelmäßig wiederkehrend sowie vor dem Aufbau bei der sogenannten Gebrauchsabnahme geprüft“, so der Experte. Im eigenen Interesse sollten bei der Benutzung jedoch einige Grundregeln beachtet werden. „Fahrgeschäfte dürfen nur bestimmungsgemäß genutzt werden.

Den Hinweisen des Bedienpersonals, ist dabei stets Folge zu leisten. Arme und Beine gehören immer ins Fahrzeug beziehungsweise die Gondeln“, unterstreicht Kopelmann. Ebenso ist die vorgeschriebene Sitzposition während der gesamten Fahrt beizubehalten. „Sicherheitsgurte oder Sicherheitsbügel müssen immer möglichst eng am Körper anliegen. Nur so können diese ihre Funktion erfüllen“, legt Karussell-Experte Marco Kopelmann den vergnügungssüchtigen Fahrgästen wärmstens ans Herz. Das trifft besonders auf sogenannte hochdynamische Fahrgeschäfte wie Achterbahnen zu. Hier sind die Sicherheitsanforderungen besonders hoch und die Prüfungen erfolgen in kürzeren Abständen als beispielsweise bei einem Kinderkarussell.

Auf den Volksfesten werden jedoch nicht nur Zuckerwatte oder eine zünftige Mahlzeit zu sich genommen – das eine oder andere Festbier hat Tradition. Entsprechend hoch fällt bei einigen der Alkoholkonsum aus. Marco Kopelmann rät jedoch davon ab, nach übermäßigem Alkoholkonsum sich mit Autoscooter & Co. auf große Fahrt zu begeben. „Es gibt zwar keine generelle Promillegrenze wie im Straßenverkehr, dennoch wissen die wenigsten, dass Personen im alkoholisierten Zustand von einer Beförderung in Fahrgeschäften auszuschließen sind“, so Kopelmann. Und das aus gutem Grund. Alkohol steigert Übermut und Unachtsamkeit. Viele Unfälle an Fahrgeschäften sind genau darauf zurückzuführen, weiß der Karussell-Experte.



Darauf sollten Fahrgäste achten:
  • · Bei bestimmten Fahrgeschäften wirken aufgrund der hohen Geschwindigkeiten starke Kräfte auf die Nutzer ein. Hier können Einschränkung bezüglich auf Alter und Körpergröße der Benutzer bestehen. Die Sicherheitsanweisungen des Personals sind strikt einzuhalten.

  • · Kinder dürfen einige Fahrgeschäfte nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.

  • · Bei schnellen Rundfahrgeschäften wie Karussells sollten sich Kinder aufgrund der auftretenden Fliehkräfte auf den inneren Sitzen platzieren.

  • · Lassen Sie die Haltebügel vor Fahrtantritt vom Personal kontrollieren.

  • · Personen mit Herz- oder Kreislauferkrankungen und Schwangere, sollten Fahrgeschäft, bei denen hohe Fliehkräfte wirken, meiden.

  • · Nicht nach Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholkonsum ins Fahrgeschäft einsteigen.

  • · Am Ende der Fahrt sollten Passagiere solange sitzen bleiben, bis das Fahrgeschäft auch wirklich stillsteht.

Je spektakulärer beziehungsweise hochdynamischer ein Fahrgeschäft ist, desto wichtiger sind diese Sicherheitsratschläge. Sie beinträchtigen in keinster Weise das Fahrvergnügen, sondern sorgen dafür, dass die Karussellfahrt in angenehmer Erinnerung bleibt. Fahrgeschäfte werden im Fachjargon als Fliegende Bauten bezeichnet. Das bedeutet, dass diese für eine zeitlich begrenzte Nutzung an einem Ort aufgestellt werden können und danach wieder vollständig abgebaut werden. Neben Fahrgeschäften zählen zu den Fliegenden Bauten auch Festzelte, mobile Bühnen oder Großvideowände.
Autor: red

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