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Deutsches Krebsforschungszentrum informiert:

Arm durch Krebs

Sonnabend, 28. September 2019, 14:06 Uhr
Ein geringes Einkommen ist ein Faktor, der das Risiko für Krebs erhöhen kann. Das ist schon länger bekannt. Es gibt aber einen weiteren sozioökonomischen Zusammenhang. So weisen Studienergebnisse darauf hin, dass viele Menschen nach einer Krebserkrankung Schwierigkeiten haben, ihre Berufstätigkeit in vollem Umfang auszuüben.

arm durch krebs (Foto: Deutsches Krebsforschungszentrum) arm durch krebs (Foto: Deutsches Krebsforschungszentrum)


Der Krebsinformationsdienst am Deutschen Krebsforschungszentrum vermittelt grundlegende Informationen zum deutschen Sozialsystem und seinen Leistungen – kostenlos telefonisch unter 0800-420 30 40 täglich von 8 bis 20 Uhr und per E-Mail krebsinformationsdienst@dkfz.de.

Bei der Befragung für eine Studie des Projekts „Krebs und Armut“* der Hamburger Fern-Hochschule nannten Teilnehmende als Hauptgrund für die verschlechterte finanzielle Situation nach der Erkrankung ihre verringerte Leistungsfähigkeit. Eine Rückkehr in den beruflichen Alltag, so wie er vor der Erkrankung war, ist oft nicht möglich. Laut Studie waren drei Jahre nach der Erstdiagnose nur 67,1 % der zuvor Berufstätigen im Erwerbsleben. 15 % waren Rentenbezieher, etwa 7 % erhielten Arbeitslosengeld I. Fast 11 % bezogen sogar nur Arbeitslosengeld II und lebten damit am Rande des Existenzminimums. Bewilligungs-Kriterien für Arbeitslosengeld II sind ein fehlendes Einkommen oder Vermögen sowie das Fehlen einer finanziellen Unterstützung durch Ehepartner und Angehörige. In diese Situation können Krebspatienten zum Beispiel geraten, wenn sie vor ihrer Erkrankung noch nicht lange in Anstellung waren und daher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Auch Betroffene in selbstständiger Tätigkeit können Gefahr laufen, nur Anrecht auf Arbeitslosengeld II zu erhalten.

Weniger Einkommen und Mehrausgaben


Laut Studie gaben nur 35 % der Befragten an, nach der Krebserkrankung über ein Familiennettoeinkommen von über 2.000 EUR zu verfügen. Vor der Erkrankung waren es noch 57 %. Fast alle Befragten (93 %) waren der Ansicht, dass die finanzielle Veränderung mit ihrer Krebserkrankung zu tun hat. Neben der eingeschränkten beruflichen Tätigkeit stellen auch krankheitsbedingte Mehrausgaben, wie Zuzahlungen für Medikamente, Reha oder Krankenhaus, eine zusätzliche Belastung dar. Die finanzielle Schieflage kann gravierende Folgen für den Alltag haben, so die Studie. Sie betreffen neben Lebensbereichen wie Freizeit, Kultur und Unterhaltung auch Grundbedürfnisse wie Essen, Kleidung oder Heizung.

Zu wenig Transparenz


Laut Studie fühlten sich mehr als die Hälfte der Befragten nicht gut informiert. „Dies ist ein Problem, dass uns alle betrifft. Denn die Wenigsten durchschauen die Komplexität des deutschen Sozialsystems mit seinen verschiedenen Akteuren, Zuständigkeiten und Bestimmungen“, so Carmen Flecks, Juristin beim Krebsinformationsdienst und Fachanwältin für Sozialrecht. Neben mangelnder Aufklärung fehlt es vor allem auch an konkreten Hilfestellungen. Bei Fragen zu Leistungen oder bei Problemen mit der Antragsstellung sind Betroffene oft auf sich selbst gestellt. Hier für Abhilfe zu sorgen, könnte ein wichtiger Ansatzpunkt sein. Denn – auch das ein Ergebnis der Studie – eine gute Beratung führt zu signifikant geringeren finanziellen Einbußen im Alltag der Betroffenen.

Erste Informationen für alle


„Wenn sich Ratsuchende zum Thema Sozialleistungen bei uns melden, kommen wir schnell an unsere Grenzen. Ihre jeweilige Situation ist zu individuell und spezifisch“, erläutert Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes. Was der Dienst jedoch anbietet, ist die Vermittlung von Basisinformationen: Welche Leistungen gibt es? Unter welchen Bedingungen können diese beantragt werden? Und an wen können sich Betroffene für alles Weitere vor Ort wenden? Weg-Remers: „Diese Lotsenfunktion kommt bei unseren Nutzern sehr gut an.“ Ansprechpartner für Fragen rund um Sozialleistungen sind zum Beispiel Kliniksozialdienste, Krebsberatungsstellen, Wohlfahrtsverbände und Kirchen. Auskunft erteilen aber auch die Bürgertelefone der Bundesministerien. Außerdem gut zu wissen: Alle Sozialversicherungsträger, also Krankenkassen, Arbeitsagenturen, Sozialämter und die Rentenversicherung haben eine gesetzliche Beratungspflicht.
Autor: red

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