nnz-online
Thüringer Landesamt für Statistik

Durchschnittlich 12400 Euro Erbschaftssteuer

Freitag, 27. September 2019, 08:43 Uhr
In Thüringen wurde im Jahr 2018 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 15 Millionen Euro festgesetzt. Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden vom Finanzamt Gotha, welches in Thüringen für Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig ist, 1 202 relevante Steuerbescheide für unbeschränkt Steuerpflichtige erteilt.

Nach Berücksichtigung von Steuerbefreiungen und Freibeträgen sowie der Vorerwerbe lag dem Fiskus für die Steuerermittlung ein steuerpflichtiger Erwerb von 77 Millionen Euro zugrunde.

In 845 Fällen ging der steuerpflichtige Erwerb auf Erwerbe von Todes wegen zurück. Der Gesamtwert der Nachlassgegenstände betrug 105 Millionen Euro. Demgegenüber standen 14 Millionen Euro Nachlassverbindlichkeiten, sprich Erwerbslasten, die den Erwerb des Erben reduzierten, wie beispielsweise Hypotheken, Steuerschulden, Erbfallkosten oder Schulden. Somit ergab sich ein Reinnachlass von 91 Millionen Euro.

Für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen wurde ein steuerpflichtiger Erwerb von 57 Millionen Euro festgestellt. Die festgesetzte Steuer belief sich auf 11,3 Millionen Euro.
Für 85 Prozent der unbeschränkt Steuerpflichtigen lag die festgesetzte Steuer unter 100 000 Euro. Diese trugen zu 43 Prozent der festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer insgesamt bei.

Im Festsetzungsjahr 2018 kam es zu 380 steuerpflichtigen Schenkungen. Für die unbeschränkt steu- erpflichtigen Schenkungen wurde ein steuerpflichtiger Erwerb von 20 Millionen Euro festgestellt. Die festgesetzte Steuer belief sich auf 3,6 Millionen Euro. 92 Prozent aller Schenkungen an unbe- schränkt Steuerpflichtige entfielen auf einen steuerpflichtigen Erwerb von unter 100 000 Euro. Diese trugen lediglich zu 35 Prozent zur insgesamt festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer bei.

Die durchschnittliche Steuerbelastungsquote der unbeschränkt Steuerpflichtigen für Erwerbe insgesamt lag bei 19,3 Prozent (12 431 Euro). Betrachtet man nur die Erwerbe von Todes wegen, lag die durchschnittliche Steuerbelastungsquote bei 19,8 Prozent (13 624 Euro) und für Schenkungen bei 17,8 Prozent (9 749 Euro).

Zu beachten ist, dass in der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik nicht die Erbschaften und Schenkungen eines Berichtsjahres nachgewiesen werden, sondern die Erbschaften und Schenkungen, zu denen die Finanzverwaltung im Berichtsjahr erstmals eine Festsetzung durchgeführt hat.
Detaillierte Angaben über die Ergebnisse der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik von Thüringen enthält der Statistische Bericht: „Erbschaft- und Schenkungsteuer in Thüringen 2018“.
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2021 nnz-online.de