Weiter am Nabel der Stadt
Donnerstag, 21. April 2005, 10:28 Uhr
Nordhausen (nnz). Die Landesgartenschau ist längst Geschichte, die Nachnutzung des Geländes im vollen Gange – trotzdem muß die LGS GmbH weiter am Tropf der Stadt hängen.
Eine 2. Änderung der Organisations- und Durchführungsbestimmung für die Landesgartenschau Nordhausen 2004 GmbH beschlossen die Stadträte auf ihrer gestrigen Sitzung. Danach solle ein rückzahlbarer Zuschuss für das Jahr 2004 in Höhe von 381.416 Euro in einer Rate aus dem Verwaltungshaushalt der Stadt finanziert werden.
Die Rückzahlbarkeit des Zuschusses der LGS GmbH oder ihrer Rechtsnachfolgerin an die Stadt solle bis spätestens dem 1. Juli 2008 erfolgen. Die Rückzahlung werde nur dann fällig, wenn die Stadt die Mittel an das Thüringer Innenministerium zurückzahlen muss, heißt es in der Durchführungsbestimmung. Es wird also keinen nichtrückzahlbaren Zuschuss geben.
Der Stadtrat hat bereits 2003 den Fortbestand der LGS Nordhausen 2004 GmbH und die weiteren Aufgaben der Gesellschaft beschlossen. Darin inbegriffen sind das Nachnutzungskonzept und die weitere Bewirtschaftung des Kerngeländes. Um auch in den nächsten zwei Jahren die Liquidität der Gesellschaft zu erhalten, werden für 2004 gemäß dem Nachtragshaushaltsplan 2004 weitere Zuschüsse zur Deckung der Aufwendungen getätigt, so die Begründung in der betreffenden Beschlussvorlage.
Die LGS GmbH erhält einen Personalkostenzuschuss für das Veranstaltungsjahr 2004 in Höhe von max. 560.000 Euro sowie für die Jahre 2005 und 2006 von jeweils 159.500 Euro. Der Zuschuss wird monatlich in Höhe des nachgewiesenen Personalaufwandes gezahlt. Dieser Personalkostenzuschuss soll die Finanzierung des städtischen Personals für die Pflege und Unterhaltung des Kerngeländes des Petersberges sowie die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen innerhalb des Geländes sichern.
Autor: nnzEine 2. Änderung der Organisations- und Durchführungsbestimmung für die Landesgartenschau Nordhausen 2004 GmbH beschlossen die Stadträte auf ihrer gestrigen Sitzung. Danach solle ein rückzahlbarer Zuschuss für das Jahr 2004 in Höhe von 381.416 Euro in einer Rate aus dem Verwaltungshaushalt der Stadt finanziert werden.
Die Rückzahlbarkeit des Zuschusses der LGS GmbH oder ihrer Rechtsnachfolgerin an die Stadt solle bis spätestens dem 1. Juli 2008 erfolgen. Die Rückzahlung werde nur dann fällig, wenn die Stadt die Mittel an das Thüringer Innenministerium zurückzahlen muss, heißt es in der Durchführungsbestimmung. Es wird also keinen nichtrückzahlbaren Zuschuss geben.
Der Stadtrat hat bereits 2003 den Fortbestand der LGS Nordhausen 2004 GmbH und die weiteren Aufgaben der Gesellschaft beschlossen. Darin inbegriffen sind das Nachnutzungskonzept und die weitere Bewirtschaftung des Kerngeländes. Um auch in den nächsten zwei Jahren die Liquidität der Gesellschaft zu erhalten, werden für 2004 gemäß dem Nachtragshaushaltsplan 2004 weitere Zuschüsse zur Deckung der Aufwendungen getätigt, so die Begründung in der betreffenden Beschlussvorlage.
Die LGS GmbH erhält einen Personalkostenzuschuss für das Veranstaltungsjahr 2004 in Höhe von max. 560.000 Euro sowie für die Jahre 2005 und 2006 von jeweils 159.500 Euro. Der Zuschuss wird monatlich in Höhe des nachgewiesenen Personalaufwandes gezahlt. Dieser Personalkostenzuschuss soll die Finanzierung des städtischen Personals für die Pflege und Unterhaltung des Kerngeländes des Petersberges sowie die Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen innerhalb des Geländes sichern.
