Die Thüringer Polizei informiert
Kein LKW-Fahrverbot am neuen Feiertag
Dienstag, 17. September 2019, 14:47 Uhr
Am kommenden Freitag müssen Feiertagsausflügler mit normalem Lkw-Verkehr auf Thüringens Straßen rechnen. Der in diesem Jahr durch die Thüringer Landesregierung neu eingeführte gesetzliche Feiertag am 20. September (Weltkindertag) fällt nicht unter die Regelung des § 30 der StVO (Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot). Als Feiertage gelten nur die in dieser Rechtsvorschrift ausdrücklich aufgeführten Tage.
Thüringen hat keine Änderung der StVO zur Aufnahme des Weltkindertages am 20. September als Feiertag beantragt. Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t können somit am 20. September geführt werden.
Autor: redThüringen hat keine Änderung der StVO zur Aufnahme des Weltkindertages am 20. September als Feiertag beantragt. Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t können somit am 20. September geführt werden.
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