nnz-Forum:
Votum gegen die Bürger des Landkreises
Donnerstag, 05. September 2019, 07:13 Uhr
Neben normalen Beschlussanträgen, in denen es überwiegend nur um finanzielle Belange ging, stand auch eine Beschlussvorlage des Landrates Jendricke zur Diskussion, der bereits im Vorfeld ein Kreistagsmitglied der Linken zu öffentlichen Stellungnahmen veranlasst hatte. Ein Beitrag im Forum von René Strube...
"Der Beschlussantrag besagte, dass Migranten, die fortwährend gegen die Grundregeln des Zusammenlebens verstoßen haben (erhebliche Ordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten) in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen seien – nicht in Wohnungen. Dies soll weiterhin für solche Migranten gelten, die Mitarbeit bei der Feststellung ihrer Identität verweigern.
Der Landrat erläuterte, dass dies der gültigen Gesetzeslage entspricht. Bestehe durchaus ein Widerspruch zum Thüringer Integrationskonzept. Da besagtes Konzept aber keinen Gesetzesrang hat, jedoch Mitarbeitern des Landratsamtes immer wieder vorgehalten wird, solle der anstehende Beschluss für Rechtssicherheit für die Mitarbeiter des Landratsamtes sorgen.
Ein solcher Beschluss würde nach Meinung des Unterzeichners und der gesamten AfD-Fraktion zumindest ein kleiner Schritt in Richtung Schutz der Bürger des Landkreises und in Richtung selbstverständlicher Rechtsstaatlichkeit sein. Selbst ein so selbstverständlicher Beschluss ging einigen zu weit.
Rüdiger Neitzke, Vorsitzender der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, stellte den Antrag, dass die Beschlussvorlage nicht abgestimmt wird, sondern lediglich als erste Lesung behandelt und in Ausschüsse verwiesen wird. Nach mehreren Für- und Gegenreden wurde schließlich über den Antrag des Herrn Neitzke abgestimmt. Und das für mich immer noch Unglaubliche geschah: Dem Antrag des Herrn Neitzke wurde mehrheitlich zugestimmt. Konkret: Alle Mitglieder der Fraktionen der Linken, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP, der Bürgerliste Südharz und als einzelner Herr Dr. Zeh stimmten für die Bequemlichkeit von Teilen eines Personenkreises, der sich an keine Regeln halten will. Für mich ein Votum gegen die Bürger dieses Landkreises, die sich an Regeln halten und unser Gemeinwesen darstellen.
Wohlgemerkt: Es ging um die Einhaltung von Gesetzen und den Schutz rechtschaffener Bürger verschiedenster Nationalität.
Um es zu verbildlichen: Da werden womöglich tatsächlich schutzbedürftige Personen genötigt, neben Kriegsverbrechern zu leben. Zum Beispiel würden Herr Neitzke und seine Zustimmer bewusst verantworten, dass Jesiden, die mit knapper Not dem Völkermord entgingen, Tür an Tür mit Feinden ihres Volkes wohnen müssen, nur weil diese ihre Identität unsanktioniert verweigern können. Das muss den Menschen in unserem Landkreis klar sein. Diese Volksvertreter haben sich bewusst gegen ihre Sicherheit entschieden – aus rein ideologischer Sicht.
Und es handelt sich hier nicht um ehemalige, aktuelle und wenn es nach ihnen geht um kommende Mandatsträger – Minister, OBs, Geschäftsführer/innen kommunaler Unternehmen und Direktkandidaten für die Landtagswahl im Oktober.
Ich kann versichern, dass sich die AfD Fraktion und insbesondere ihre zukünftigen Mandatsträger stets am Wohl der rechtschaffenden Bürger unseres Landkreises orientieren. Sollten wir von Ideologen – wie am 3. September 2019 geschehen – überstimmt werden, so werden wir die Bürger wenigstens über die Sachverhalte informieren.
René Strube, Kreistagsmitglied und Direktkandidat der AfD
"Der Beschlussantrag besagte, dass Migranten, die fortwährend gegen die Grundregeln des Zusammenlebens verstoßen haben (erhebliche Ordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten) in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen seien – nicht in Wohnungen. Dies soll weiterhin für solche Migranten gelten, die Mitarbeit bei der Feststellung ihrer Identität verweigern.
Der Landrat erläuterte, dass dies der gültigen Gesetzeslage entspricht. Bestehe durchaus ein Widerspruch zum Thüringer Integrationskonzept. Da besagtes Konzept aber keinen Gesetzesrang hat, jedoch Mitarbeitern des Landratsamtes immer wieder vorgehalten wird, solle der anstehende Beschluss für Rechtssicherheit für die Mitarbeiter des Landratsamtes sorgen.
Ein solcher Beschluss würde nach Meinung des Unterzeichners und der gesamten AfD-Fraktion zumindest ein kleiner Schritt in Richtung Schutz der Bürger des Landkreises und in Richtung selbstverständlicher Rechtsstaatlichkeit sein. Selbst ein so selbstverständlicher Beschluss ging einigen zu weit.
Rüdiger Neitzke, Vorsitzender der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, stellte den Antrag, dass die Beschlussvorlage nicht abgestimmt wird, sondern lediglich als erste Lesung behandelt und in Ausschüsse verwiesen wird. Nach mehreren Für- und Gegenreden wurde schließlich über den Antrag des Herrn Neitzke abgestimmt. Und das für mich immer noch Unglaubliche geschah: Dem Antrag des Herrn Neitzke wurde mehrheitlich zugestimmt. Konkret: Alle Mitglieder der Fraktionen der Linken, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der FDP, der Bürgerliste Südharz und als einzelner Herr Dr. Zeh stimmten für die Bequemlichkeit von Teilen eines Personenkreises, der sich an keine Regeln halten will. Für mich ein Votum gegen die Bürger dieses Landkreises, die sich an Regeln halten und unser Gemeinwesen darstellen.
Wohlgemerkt: Es ging um die Einhaltung von Gesetzen und den Schutz rechtschaffener Bürger verschiedenster Nationalität.
Um es zu verbildlichen: Da werden womöglich tatsächlich schutzbedürftige Personen genötigt, neben Kriegsverbrechern zu leben. Zum Beispiel würden Herr Neitzke und seine Zustimmer bewusst verantworten, dass Jesiden, die mit knapper Not dem Völkermord entgingen, Tür an Tür mit Feinden ihres Volkes wohnen müssen, nur weil diese ihre Identität unsanktioniert verweigern können. Das muss den Menschen in unserem Landkreis klar sein. Diese Volksvertreter haben sich bewusst gegen ihre Sicherheit entschieden – aus rein ideologischer Sicht.
Und es handelt sich hier nicht um ehemalige, aktuelle und wenn es nach ihnen geht um kommende Mandatsträger – Minister, OBs, Geschäftsführer/innen kommunaler Unternehmen und Direktkandidaten für die Landtagswahl im Oktober.
Ich kann versichern, dass sich die AfD Fraktion und insbesondere ihre zukünftigen Mandatsträger stets am Wohl der rechtschaffenden Bürger unseres Landkreises orientieren. Sollten wir von Ideologen – wie am 3. September 2019 geschehen – überstimmt werden, so werden wir die Bürger wenigstens über die Sachverhalte informieren.
René Strube, Kreistagsmitglied und Direktkandidat der AfD
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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