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Aus dem Kreisausschuss

Die GU ist die Erstunterbringung, die für alle gilt

Montag, 02. September 2019, 21:45 Uhr
Einen Tag vor dem nächsten Kreistag kam heute der Kreisausschuss zusammen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem zwei gewichtige Punkte zur Ausstattung der Feuerwehren. Kernthema des Tages war aber noch einmal die Diskussion um die Unterbringung von Flüchtlingen...

Diskussion im Kreisausschuss (Foto: Angelo Glashagel) Diskussion im Kreisausschuss (Foto: Angelo Glashagel)

Den Anfang machte wie üblich Landrat Jendricke und griff zuerst das Thema Unterbringung von Flüchtlingen auf. Vor allem die Wortwahl der letzten Tage, aus Fraktion der Linken und des Flüchtlingsrates habe ihn verärgert. Das lese sich zum Teil als sei er "der Nazi-Landrat da im Norden".

"Im Jahr 2015 gab es bei der Frage der Unterbringung durchaus Überforderungen, wodurch wir uns aus der Not der Sache heraus größeren Gemeinschaftsunterkünften zuwenden mussten. Wir haben die Unterbringung damals organisiert und unter schwierigen Maßstäben einiges hinbekommen", erklärte Jendricke.

Welche Art der Unterbringung am Ende den Geldbeutel weniger belaste lasse sich pauschal nicht sagen. In der Einzelunterbringung entstünden Aufwand und Kosten, die in zentralen Einrichtungen kompakter und leichter zu schultern seien. Am "grundständigen Sachverhalt" in der Unterbringung wolle man nichts ändern, meinte der Landrat, es gehe vielmehr darum, Klarheit mit Blick auf die GU's zu haben. Zusammen mit dem Kollegen aus Rudolstadt habe er das auch dem zuständigen Minister Lauinger vorgetragen.

"Es gibt eine Auffassung, dass in Thüringen nur noch in Wohnungen untergebracht werden soll, das mag daran liegen das vom Land widersprüchliche Vorgaben nach unten durchgegeben wurden", erklärte der Landrat. Da sei zum einen das Integrationskonzept des Landes, das eine Wohnungsunterbringung anstrebe, aber keine Gesetzeskraft habe und zum anderen das tatsächliche Gesetz, das eine Erstunterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft vorsieht. "In der Regel haben wir in GU's unterzurbringen, das ist geltendes Recht und das gilt auch in den nächsten Jahren. Ich habe GU's vorzuhalten, das Gesetz ist da völlig klar und schlüssig und an diesen Gesichtspunkten orientiert sich der Beschluss. Die GU ist die Erstunterbringung, die für alle gilt. Das muss wieder gerade gerückt werden, auch wenn das manchen weh tut", sagte Landrat Jendricke.

Man befinde sich heute nicht mehr in der Überforderungssituation, wie man sie in 2015 erlebt habe und müsse Neuankömmlinge nicht in überfüllten GU's unterbringen. Man sei in der Lage, in den Einrichtungen intensive sozialarbeiterische Betreuung zu realisieren."Wir haben inzwischen eine geordnete Situation, in diesem Jahr sind bisher rund 50 Flüchtlinge im Landkreis angekommen, das ist keine Größenordnung, die spürbar wäre. Das kann man in einer GU mit Sozialarbeitern gut hinbekommen."

In Einrichtungen wie Sülzhayn und Wipperdorf funktioniere das sehr gut. Der Kontakt mit anderen Landsleuten sei hier auch ein Stück "Hilfe zur Selbsthilfe". Die zentrale Unterbringung bilde da auch einen Anker für Menschen, der gar nicht negativ sei, Fragen nach Integrationsmaßnahmen oder Schuleintritt könnten zentral viel kompakter abgeklärt werden. Zudem sei es möglich, offensichtlich integrationswillige Personen nach einer gewissen Zeit die weitere Abgabe in eine Wohneinheit zu ermöglichen.

Als weiteres Plus für die zentrale Unterbringung von Flüchtlingen sei die einfachere Identitäsfeststellung. Bestünden hier auch nur ansatzweise Zweifel, komme eine Wohnung nicht in Frage. Hier gebe es viel weniger "Informationsrückläufe". Wer falsche Angaben zu seiner Identität mache, falle in einer GU deutlich schneller auf. Insofern sei die Diskussion auch eine sicherheitspolitisch wichtige Frage. "Wer nicht nach unseren Regeln mitspielt, dem müssen wir nicht gleich eine Wohnung geben", sagte Jendricke, "unsere Menschen finden wir auch bei Kleinigkeiten wieder, für die man nicht sofort in Haft kommt, Ist die Identität bei jemanden ungeklärt, sei das weitaus schwieriger.

Es brauche in Zukunft eine bessere Finanzierungsform von Seiten des Landes, die Bezahlung der Sozialarbeiter dürfe sich nicht nach der Zahl der Personen bemessen. "Eine Ankunfts-GU muss einen Sozialarbeiter haben, es macht keinen Unterschied ob da 30 oder 60 Personen sind. Auch diese Forderung möchte ich gerne mit einem politischen Beschluss untersetzen", sagte Jendricke.

Der Beschluss sieht auch vor, das Personen, die bereits in Wohnungen leben, in die GU's überwiesen werden können, zur Not auch gegen den Willen der Betroffenen. Diejenigen, die Probleme bereiten, müsse man von denen trennen, die sich Mühe geben, erläuterte der Landrat. Auch dazu diene der Beschluss, das sei nicht verkehrt und nicht politisch besetzt, sondern dem Alltag geschuldet.

Zu den Erklärungen des Landrates nahmen schließlich auch die Vertreter der Fraktionen Stellung. Heike Umbach von der Linken stellte noch einmal klar, dass ihre Fraktion keine öffentliche Pressemitteilung herausgegeben habe. Die Äußerungen die getätigt wurden, seiden die Meinung eines Mitgliedes, nicht die der Fraktion. Ein paar Kritikpunkte habe man dennoch. Wenn die Lage gesetzlich so festgelegt sei, wie der Landrat es dargestellt habe, bedürfe es eigentlich keines Beschlusses. Kritikpunkt zwei: im Gesetz ist ein begrenzter Zeitraum für den Aufenthalt in einer GU festgeschrieben, in der Vorlage des Landrates finde sich eine solche Begrenzung nicht. Umbach ist auch Leiterin der Wohnungsbaugesellschaft Sollstedt. In der Nachbarschaft habe das Zusammenleben von Einheimischen und Flüchtlingen bis auf eine Ausnahme immer gut funktioniert, erklärte Umbach weiter, die Formulierung des Beschlusses lasse in der Öffentlichkeit aber den Eindruck entstehen, als würde es mit allen Flüchtlingen Probleme geben.

Auch Rüdiger Neitzke hinterfragte die Notwendigkeit eines eigenen Beschlusses und wird im Kreistag erste Lesung beantragen. Das Thema gehöre in die zuständigen Ausschüsse.

Unterstützung bekam der Landrat von Seiten der CDU und der AfD. René Fullmann (CDU), gab zu Protokoll das man das Verfahren unterstützen werde,wollte aber wissen, wie viele Personen aktuell in GU's untergebracht sind, wie die Auslastung aussieht und wie der Leerstand finanziert wird.

Jörg Prophet von der AfD gab an, dass man ebenfalls hinter dem Landrat stehe. Man würde aber gerne noch etwas weitergehen, das Wort "beharrlich" aus der streichen und einen zweiten Passus einfügen, der die Abschiebung unter Anwendung aller rechtlichen Möglichkeiten als Forderung gegenüber der Landesregierung verankert. Der Landrat entgegnete, dass Abschiebungen nicht in den Aufgabenbereich des Landkreises oder des Kreistages gehörten. Tatsächlich sollten die Zuständigkeiten aber hier liegen, so Jendricke weiter. Der Landkreis Nordhausen habe in den Jahren 20116 und 2017 die meisten Abschiebungen im Freistaat verzeichnet. Man sei hier immer "absolut konsequent", gewesen und habe keine Unterschiede gemacht, auch nicht bei gut integrierten Personen, man sei immer an den Gesetzesvollzug gebunden. Etwas anderes darzustellen wäre unfair gegenüber der Ausländerbehörde und ihrer Mitarbeiter.

Auch in der SPD habe man über den Beschluss diskutiert, sagte Jendrickes Parteikollege Matthias Ehrhold. Fraglich sei, warum der Beschluss Maßnahmen zur Rückführung enthalte, wenn das Gesetz solche Maßnahmen nicht vorsehe, wo hier die Entscheidungsgewalt liege wie sich "schwerwiegende" Gründe definierten.

Ausgaben über 50.000 Euro Damit ging es weiter auf der Tagesordnung, Zwei Feuerwehrfahrzeuge für insgesamt 800.000 Euro sollen beschafft werden, das Land fördert die Anschaffung jeweils mit 143.000 Euro.

Zudem wurden Beraterleistungen mit Bezug auf das Haushaltssicherungskonzept und die damit verbundenen Personalkonzeption des Kreises beschlossen. Insgesamt sollen dafür 44.700 Euro ausgegeben werden.
Angelo Glashagel
Autor: red

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