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Achtung Abzocke

Nach dem Urlaub kommt das teure Erwachen

Mittwoch, 14. August 2019, 15:43 Uhr
Schon seit dem 1. Oktober 2010 können Geldsanktionen aus den Staaten der Europäischen Union in Deutschland vollstreckt werden. Heißt: Bußgelder aus dem Ausland für Raser oder Falschparker ab 70 Euro inklusive Verfahrenskosten werden durch das Bundesamt für Justiz, kurz BfJ, eingetrieben...


In Norwegen etwa kostet ein Rotlicht-Verstoß satte 700 Euro. Wer in Großbritannien mit dem Handy am Steuer erwischt wird, dem drohen Bußgelder ab 230 Euro. Besonders krass ist die Abzocke bei Tempoverstößen. Sie kosten bei unseren Nachbarn:
  • England bis zu 2900 Euro
  • Österreich bis zu 2180 Euro
  • Frankreich bis zu 1500 Euro
Fast preisgünstig wirkt dagegen das Fahren ohne Gurt in Spanien. Wer erwischt wird, zahlt „nur“ 200 Euro.

Und das ist nur ein Beispiel, wie teuer selbst kleine Verkehrssünden im Ausland werden können. Doch nicht alle Tickets müssen Autofahrer zwingend auch bezahlen, berichtet AUTO BILD. Auslands-Knöllchen unter 70 Euro können ignoriert werden. Gleiches gilt für Tickets, die direkt von einer ausländischen Behörde, von Autovermietungen oder aus Nicht-EU-Ländern stammen. Auch Geldsanktionen, die auf der Halterhaftung basieren, werden nicht vollstreckt.

Also ab in die Mülltonne mit der teuren Urlaubspost? Nein, warnt AUTO BILD. Denn bei späterer Wiedereinreise können Bußgelder sofort eingefordert werden. „Wenn Sie Post von einem Gericht bekommen, sollten Sie einen Juristen einschalten“, rät Verkehrsfachanwalt Uwe Lenhart in AUTO BILD.

Den Beitrag über Auslands-Abzocke lesen Sie in der aktuellen Ausgabe 33/2019 von AUTO BILD, die am 14. August 2019 erscheint. Bildquelle: Thomas Wolter auf Pixabay
Autor: red

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