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Sozialämter nicht mehr zuständig

Dienstag, 12. April 2005, 13:56 Uhr
Nordhausen (nnz). Ohne Gebühren fernsehen darf nur, wer kaum Geld hat. Bisher kümmerte sich das Sozialamt um die Befreiung. Wie man jetzt an kostenloses Fernsehen rankommt, erklärt der DGB den nnz-Lesern.


Das Verfahren, sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen, hat sich geändert. Seit 1. April 2005 können sich Menschen mit niedrigem Einkommen von der Gebühr nur noch direkt bei der GEZ befreien lassen. Darauf macht Brigitte Baki, zuständig für Arbeitsmarktpolitik beim DGB-Thüringen, aufmerksam.
„Dies gilt ausdrücklich auch für BezieherInnen des sogenannten Arbeitslosengeld II“, so Baki. Der Antrag auf Befreiung müsse nun direkt bei der Gebühreneinzugszentrale in Köln eingereicht werden. Vorher waren die Sozialämter der Kommunen dafür zuständig. Ein entsprechendes Formular finden Betroffene im Internet unter www.gez.de.

Neben den unterschriebenen Antrag verlangt die GEZ auch den Bescheid des ALG II als Zusendung per Post. „Das ist problematisch, da die Bescheide häufig von so kurzer Bewilligungsdauer sind und der permanente Nachweis der Bedürftigkeit schwer zu erbringen ist“, so Baki.

Alle, die feststellen, dass ihr Einkommen nicht zum Leben reicht, sollten diesen Antrag grundsätzlich stellen, empfiehlt der DGB-Thüringen. Die mögliche Befreiung gelte allerdings erst ab dem darauffolgenden Monat. Deshalb sei es wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, so Baki.
Autor: nnz

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