Richter Kropp: Rache im Straßenverkehr
Montag, 11. April 2005, 09:10 Uhr
Sondershausen (nnz). Wie man im Straßenverkehr miteinander umgeht, das erlebt jeder Verkehrsteilnehmer täglich. Da wird an unübersichtlicher Stelle überholt, gedrängelt und gerast und vielfach der Vogel gezeigt. Dass es hierbei auch zu körperlichen Übergriffen kommen kann, darum ging es in einer der letzten Strafrichtersitzung am Amtsgericht Sondershausen.
Torsten W. (59, Namen geändert) fuhr durch die Ortschaft Berka, als er kurz nach dem Bahnübergang durch Ina D. überholt wurde. Ob dieses Manöver so ganz ordnungsgemäß war, konnte vor Gericht nicht mehr geklärt werden. Jedenfalls war W. hierüber ziemlich erbost. Es kam dann vor dem Kaufland zu einem ampelbedingten Halten, W. und D. befanden sich auf einmal nebeneinander - Wagen an Wagen. W. verließ daraufhin sein Auto, riß die Tür des Pkws der D. auf, schlug diese ihr unter fortwährenden Beleidigungen an den Hinterkopf und verletzte sie, als er die Tür wieder zuwarf, am Bein. Dies geschah für die Zeugin blitzschnell und geradezu überfallartig.
Grund genug für die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen den nicht vorbestraften W. Anklage wegen Beleidigung und Körperverletzung zu erheben. Vor dem Sondershäuser Amtsgericht zeigte sich Torsten W. nur bezüglich der Beleidigung geständig, Ina D. habe er jedoch nicht geschlagen. Durch andere Zeugen wurde er dann schnell überführt. Zu offensichtlich waren die Aktionen des Mannes im Straßenverkehr gewesen.
1200 € Geldstrafe verhängte Amtsrichter Christian Kropp gegen ihn. Zudem wurde ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt. Wer im Straßenverkehr auf offener Straße Rache nehme und seine Emotionen nicht im Griff habe, der könne auch ruhig einmal einen Monat über seine Missetaten daheim nachdenken. Wenn jeder sein Recht in die eigenen Hände nehme, würde bald auf unseren Straßen nur noch Chaos herrschen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden, Torsten W. hat umgehend Berufung eingelegt.
Autor: nnzTorsten W. (59, Namen geändert) fuhr durch die Ortschaft Berka, als er kurz nach dem Bahnübergang durch Ina D. überholt wurde. Ob dieses Manöver so ganz ordnungsgemäß war, konnte vor Gericht nicht mehr geklärt werden. Jedenfalls war W. hierüber ziemlich erbost. Es kam dann vor dem Kaufland zu einem ampelbedingten Halten, W. und D. befanden sich auf einmal nebeneinander - Wagen an Wagen. W. verließ daraufhin sein Auto, riß die Tür des Pkws der D. auf, schlug diese ihr unter fortwährenden Beleidigungen an den Hinterkopf und verletzte sie, als er die Tür wieder zuwarf, am Bein. Dies geschah für die Zeugin blitzschnell und geradezu überfallartig.
Grund genug für die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen den nicht vorbestraften W. Anklage wegen Beleidigung und Körperverletzung zu erheben. Vor dem Sondershäuser Amtsgericht zeigte sich Torsten W. nur bezüglich der Beleidigung geständig, Ina D. habe er jedoch nicht geschlagen. Durch andere Zeugen wurde er dann schnell überführt. Zu offensichtlich waren die Aktionen des Mannes im Straßenverkehr gewesen.
1200 € Geldstrafe verhängte Amtsrichter Christian Kropp gegen ihn. Zudem wurde ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt. Wer im Straßenverkehr auf offener Straße Rache nehme und seine Emotionen nicht im Griff habe, der könne auch ruhig einmal einen Monat über seine Missetaten daheim nachdenken. Wenn jeder sein Recht in die eigenen Hände nehme, würde bald auf unseren Straßen nur noch Chaos herrschen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig geworden, Torsten W. hat umgehend Berufung eingelegt.
