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Nachgefragt

"Da kommen mehrere 1000 Euro zusammen"

Donnerstag, 25. Juli 2019, 08:00 Uhr
Im vergangenen Jahr registrierten die Beamten der Polizei in Nordthüringen 399 Fahrten unter dem Einfluss von Drogen. Neben der Gefährdung anderer Kraftfahrer oder Fußgänger hat dieses fahrlässige Fahren enorme Auswirkungen auf den "mobilen Konsumenten" selbst. Wir haben da mal nachgefragt…

Teufelszeug Crystal Meth (Foto: Von Radspunk - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3475149) Teufelszeug Crystal Meth (Foto: Von Radspunk - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3475149)
Denn die Konsumenten sind in diesen speziellen Fällen auch Verkehrsteilnehmer. Sie gefährden mit ihrem rücksichtslosen Verhalten sich selbst, ihre Beifahrer und andere Menschen, die entweder zu Fuß, mit dem Fahrrad oder motorisiert unterwegs sind. Dementsprechend rigoros sind auch die Folgen für diejenigen, die „erwischt“ werden.

In jedem Fall läuft es so ab: Wurde bei einer Kontrolle oder der Aufnahme eines Unfalls der Einfluss von Drogen durch einen Vortest bestätigt, wird zwingend eine Blutentnahme in einem Krankenhaus durchgeführt. Die Klinik schickt die Blutprobe zur Rechtsmedizin der Uniklinik in Jena zur weiteren Analyse, die immer genauer wird.

Bis zu diesem Zeitpunkt ist der „Ertappte“ schon mal sicher in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren 500 Euro los und darf seinen Führerschein auf Grund des ausgesprochenen Fahrverbotes zwischen einem und drei Monaten abgeben. Damit ist das Verfahren nicht abgeschlossen, denn Mann oder Frau bekommt per Post eine Anhörung vom Landratsamt, um sich zu dem Vorfall zu äußern.

Im Regelfall wird bei einem positiven Ergebnis aus Jena auf Drogen (außer Cannabis) der Führerschein kostenpflichtig eingezogen, unabhängig vom bereits bestehenden Fahrverbot. Und zwar auf unbestimmte Zeit, mindestens aber ein Jahr (es gibt kein Mindestmaß, die positive Begutachtung erfordert in der Regel ein Jahr Abstinenz). Während dieser Zeit hat der Drogenkonsument – egal ob regelmäßig und gelegentlich – Zeit, seine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges nachzuweisen. Und das mit Verlaub, geht dann richtig ins Geld: medizinische Begutachtung, Abstinenznachweis erbringen, fachliche Vorbereitungsmaßnahmen, MPU. „Da kommen für das Gesamtpaket schon mal bis zu 4.000 Euro zusammen“, wissen Sandra Hesse und Christoph Steiner vom Landratsamt in Nordhausen. Die Fachgebietsleiterin und der 1. Sachbearbeiter führen die Gespräche mit den Betroffenen und offerieren ihnen Gegenüber vielleicht auch einen freiwilligen Verzicht auf die Fahrerlaubnis, welcher zumindest keine weiteren Kosten verursacht.

„Im vergangenen Jahr hatten wir wegen Fahrens unter Drogen rund 100 Fälle, die sich zu gleichen Teilen in klassische Einziehungen und freiwillige Verzichte unterteilen“, erzählt Christoph Steiner. Erschreckend aber: die Tendenz zur Einnahme von harten Drogen und sich unter deren Einfluss hinter ein Lenkrad oder einen Lenker zu setzen, sei rasant ansteigend, „die Zahlen gehen förmlich durch die Decke“. Es betrifft alle Altersgruppen und alle gesellschaftlichen Schichten, darunter auch alleinerziehende Mütter, die schon in den Morgenstunden bei Kontrollen wortwörtlich aus dem Verkehr gezogen werden müssen.

Bleibt der Blick auf die Ausnahme namens Cannabis. Auch dieser Konsum wird bei einer Kontrolle im Straßenverkehr registriert und eine Meldung an das Landratsamt versendet. Auch hier bekommt Mann oder Frau eine Möglichkeit sich im Rahmen des notwendigen Anhörungsverfahrens über das Konsumverhalten zu äußern. Und es werden die toxikologischen Befunde ausgewertet, von denen vor allem der passive Wert von Interesse ist, weil der aussagt, ob es sich um einen gelegentlichen oder einen dauerhaften Cannabiskonsum handelt. Wird letzteres festgestellt, dann beginnt auch für die mit Cannabis ertappten Menschen ein Prozedere, das inklusive des obligatorischen Bußgeldes und des Fahrverbotes auch mit einem vierstelligen Betrag „finanziert“ werden muss.

Zu guter Letzt noch ein wichtiger Hinweis. Werden Mann oder Frau bei einer anderen polizeirelevaten Aktion, vielleicht einer harmlosen Rangelei, ertappt und wird dabei Drogenkonsum nicht nur vermutet, sondern durch eine Blutprobe bestätigt, auch dann bekommen Mann oder Frau Post vom Landratsamt und auch dann ist der Führerschein für einen längeren Zeitraum in Gefahr. Siehe oben...

Zum nicht allzu guten Ende noch eine Ziffer, die Dunkelziffer. Die Männer und Frauen, die von den Mitarbeitern des Landratsamtes "eingeladen" werden, sind natürlich nur die, die "erwischt" wurden. Die Dunkelziffer ist bei weitem höher. Experten gehen davon aus, dass auf eine positive Kontrolle seitens der Polizei 700 Ordnungswidirgkeiten im Straßenverkehr kommen. Dazu gehören unter anderem auch Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Fahren mit einem Fahrzeug, das nicht pflichtversichert ist.
Peter-Stefan Greiner

Bildquelle: Von Radspunk - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3475149
Autor: red

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