Jetzt Anträge abgeben
Freitag, 08. April 2005, 09:32 Uhr
Nordhausen (nnz). ALG II-Empfänger aufgepaßt! Wer auch im Mai Leistungen beziehen möchte, der muß sich beeilen und Anträge einreichen. Hier finden Sie aktuelle Informationen der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises.
Für die Weitergewährung der Leistungen ab dem 01.05.05 ist es unbedingt notwendig, den Fortzahlungsantrag, der in der Regel per Post zugesandt wurde, bis zum 15.04.05 in der Arbeitsgemeinschaft abzugeben. Bei Veränderungen zur Erstantragstellung sind entsprechende Nachweise beizufügen. Der Antrag kann persönlich oder auf dem Postweg eingereicht werden. Auch die Briefkästen am Dienstgebäude in der Uferstraße 2 können genutzt werden.
Nur wenn die Abgabe der Fortzahlungsanträge bis zum genannten Termin erfolgt, kann sichergestellt werden, dass die Leistungen pünktlich zum 01.05.05 überwiesen werden.
Autor: nnzFür die Weitergewährung der Leistungen ab dem 01.05.05 ist es unbedingt notwendig, den Fortzahlungsantrag, der in der Regel per Post zugesandt wurde, bis zum 15.04.05 in der Arbeitsgemeinschaft abzugeben. Bei Veränderungen zur Erstantragstellung sind entsprechende Nachweise beizufügen. Der Antrag kann persönlich oder auf dem Postweg eingereicht werden. Auch die Briefkästen am Dienstgebäude in der Uferstraße 2 können genutzt werden.
Nur wenn die Abgabe der Fortzahlungsanträge bis zum genannten Termin erfolgt, kann sichergestellt werden, dass die Leistungen pünktlich zum 01.05.05 überwiesen werden.
