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Oberlandesgericht Köln fällte Urteil

SPD darf AfD faschistische Grundhaltung unterstellen

Montag, 15. Juli 2019, 14:17 Uhr
Die SPD darf der AfD weiterhin eine "faschistische Grundhaltung" unterstellen. Über das Urteil des Kölner Oberlandesgerichtes informiert die SPD-Landtagsfraktion in einer Pressemeldung.


Das Kölner Oberlandesgericht hat am 11.07.2019 entschieden, dass es Dorothea Marx und der Thüringer SPD-Landtagsfraktion nicht länger untersagt werden darf, zu behaupten, eine Abgeordnete der AfD-Landtagsfraktion habe schon im Jahr 2015 eine Zählung aller Homo-, Bi- und Transsexuellen in Thüringen verlangt, als sie Auskunft über die Anzahl der Mitglieder dieser Gruppen in Thüringen von der Landesregierung erfragt habe.

Diese Interpretation und negative Bewertung der parlamentarischen Kleinen Anfrage der Abgeordneten Herold aus dem Jahr 2015 sei – so das Oberlandesgericht in seiner Urteilsbegründung - in einer Demokratie zulässig, zumal die Abgeordnete die Förderung der benannten Gruppen gezielt angegriffen habe.

Das Oberlandesgericht hielt in seiner Entscheidung darüber hinaus fest, es könne nicht als unzulässige Schmähkritik gewertet werden, der AfD faschistische Grundhaltungen zu unterstellen. Dies überschreite nicht den in Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes gewährleisteten Freiraum politischer Meinungsäußerung im politischen Meinungskampf.

Gegen die Äußerung von Dorothea Marx hatte die AfD im Oktober 2018 eine einstweilige Verfügung erwirkt, die zwar vom Landgericht Köln zunächst bestätigt, nun aber vom Oberlandesgericht Köln aufgehoben wurde.

Der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Matthias Hey, ist mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts hochzufrieden. „Das ist ein wichtiger Erfolg gegen den Versuch der AfD, sich stets als armes unschuldiges Opfer zu inszenieren, während sie ständig andere diffamiert. Ihre Krokodilstränen wirken jedenfalls nicht vor Gericht.“
Autor: red

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