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Richter Kropp: Nur ein Tausch?

Montag, 04. April 2005, 07:39 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Kinderwagen und Buggy - jede Mutter weiß, wie viel Geld solche Kindertransporter kosten. Was wohl kaum jemand ahnt ist die Tatsache, dass sich daraus ein gerichtsverfahren entwickeln kann. Und so trafen sich zwei junge Mütter denn vor Richter Christian Kropp wieder...


Melanie S. (20, Name geändert), eine junge Mutter aus Ebeleben, lebte seit 2004 in einem der dortigen Wohnblocks. Schnell lernte sie andere Mütter kennen, mit einer kam sie auch über die Kinder ins Gespräch. Sie selbst besaß nämlich einen Kinderwagen im Neuwert von 199 €, die Zeugin Gesine B. einen Buggy. So entschloß man sich schnell im Herbst 2004 diese Kinderroller zu tauschen, so dass Melanie S. einen Buggy hatte, Gesine B. den Kinderwagen der S. Was genau zwischen den beiden jungen Frauen dabei besprochen wurde, blieb zunächst unklar.

Daraus resultierten dann schnell Streit und eine Straftat. Denn die S. hatte am 12.01.2005 den Kinderwagen wieder an sich genommen und Gesine B. die Herausgabe verweigert. Wegen Diebstahls mußte sie sich jetzt vor dem Amtsgericht Sondershausen verantworten. Zwischen den beiden jungen Frauen war strittig, ob der „Tausch“ für immer oder nur auf Zeit erfolgen sollte. Zudem behauptete die S., dass Gesine B. auch den Buggy wieder an sich genommen hatte. Hierfür gab es jedoch keine Zeugen. Amtsrichter Christian Kropp mußte also entscheiden, ob zwischen den Frauen eine Schenkung oder ein richtiger Tausch zustande gekommen war. Für einen Tausch gab es dann eine weitere Zeugin, so dass Gesine B. letztlich Eigentümerin des Kinderwagens geworden war und Melanie S. mit der Wegnahme desselben einen Diebstahl begangen hatte. Zudem hatte Melanie S. die Tat heimlich begangen, was entscheidend gegen sie sprach.

60 Stunden gemeinnützige Arbeit, so lautete dann das Urteil des Amtsgerichts Sondershausen. Für das Gericht war dieses Verfahren ein interessanter Abschluß eines harten Verhandlungstages, landen doch Kinderwagen und Buggy selten vor einem deutschen Richter. Melanie S. hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Sondershausen inzwischen Berufung eingelegt.
Autor: nnz

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