nnz-online
Chargeback:

Kreditkartenzahlungen einfach zurückfordern

Montag, 10. Juni 2019, 11:29 Uhr
Nach dem Urlaub bucht das Hotel plötzlich nochmal Geld ab, die Fluggesellschaft hat das Geld für einen Flug eingezogen und der findet dann nicht statt, oder der Kontoauszug weißt betrügerische Zahlungen auf – alles Fälle, in denen Kreditkartenbesitzer mithilfe des Chargeback-Verfahrens ihr Geld zurückholen können. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip erklärt, wie Verbraucher am besten vorgehen...


Mehr als 35 Millionen Kreditkarten gab es laut Zahlen der Bundesbank 2017 in Deutschland. Wer eine Kreditkarte hat, sollte regelmäßig die Abbuchungen prüfen. Bei ungerechtfertigten Zahlungen sollten sich Verbraucher zunächst an die abbuchende Firma wenden: „Machen Sie das am besten schriftlich“, rät Josefine Lietzau, Expertin für Kreditkarten bei Finanztip.

„Den Schriftwechsel benötigen Sie häufig als Nachweis für das Chargeback-Verfahren.“ Weigert sich der Anbieter, das Geld zurückzuzahlen, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher direkt an die Bank wenden, von der sie die Kreditkarte haben.

Lietzau rät, schnell aktiv zu werden, denn für das Chargeback-Verfahren gilt ab dem Datum der Abbuchung in der Regel eine Frist von 120 Tagen. Für die Reklamation von Kreditkartenbuchungen stellen Banken online oder in der Filiale Formulare bereit. Wichtig: Es kann passieren, dass die Mitarbeiter angeblich noch nie von dem Verfahren gehört haben. Lietzau: „Bleiben Sie hartnäckig und verlangen Sie die Formulare! Dann einfach den passenden Reklamationsgrund ankreuzen und gemeinsam mit den notwendigen Nachweisen an die Bank schicken.“

Reklamation und Entschädigung sind nur einmal möglich
Die Unterlagen sollten unbedingt vollständig sein. Fordert die Bank weitere Nachweise an, sollten Kunden diese schnell liefern. „Denn jede Transaktion können Sie nur einmal reklamieren“, sagt Lietzau. „Wenn Sie einmal scheitern, ist die Chance vertan!“ Entschädigt werden Kunden auch nur einmal – sie dürfen die Zahlung nicht reklamieren, wenn sie bereits eine Rückerstattung vom Händler bekommen haben.

Das Geld von der insolventen Airline zurückholen
Geht die Airline pleite – wie beispielsweise jüngst bei Niki, Air Berlin und Germania –, können Kunden das Geld zurückfordern, sofern sie direkt bei der Airline gebucht und mit Kreditkarte bezahlt haben. Schwieriger wird es, wenn der Flug über einen Reisevermittler gebucht wurde. Viele Banken leiten dann zwar das Chargeback-Verfahren ein und die Kunden bekommen ihr Geld zurück. „Rechtlich ungeklärt jedoch ist die Situation danach. Wir wissen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, dass die Vermittler das Geld zurückfordern“, sagt Lietzau.

„Sollten Sie nach dem Reklamieren des Flugpreises Ärger mit einem Vermittler haben, reagieren Sie auf jeden Fall auf das Schreiben und erklären Sie, dass Sie wegen nicht erbrachter Leistung nicht zahlen.“ Bild von Michal Jarmoluk auf Pixabay
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2021 nnz-online.de