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Geänderter Schulgesetzentwurf der Landesregierung:

Gefährdet er den Schulfrieden?

Freitag, 17. Mai 2019, 13:55 Uhr
„Der Änderungsantrag der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens wird in der vorgelegten Form an den Schulen zu Verunsicherung, Überforderung und Unfrieden führen“, so Heike Schimke, Vorsitzende des Thüringer Philologenverbandes...


„Die Stärkung von Schülerrechten ist grundsätzlich zu begrüßen. Für Schüler ist Schule schließlich ein Lebensort, in dem sie einen Großteil des Tages verbringen. Wenn Lehreraufgaben und Schülerrechte jedoch ungeregelt kollidieren, dann wird es kompliziert.“ so Heike Schimke weiter. „ Das kann den Schulfrieden empfindlich stören.“

Schüler sollen durch die Bildung von Klassenräten unter anderem auch an der Unterrichtsplanung mitwirken. Der Klassenrat soll sich monatlich zusammenfinden. Die Verunsicherung der Klassenlehrer, die dem Klassenrat angehören sollen, ist bereits jetzt absehbar. Was sollen Schüler bei der Planung von Unterricht dürfen und was nicht?

Die Planung des Unterrichts obliegt derzeit mehreren Stellen (Schulkonferenz, Schulleitung, Fachkonferenz, Fachlehrer). Der einzelne Lehrer hat außerdem bei der Gestaltung seines Unterrichts pädagogische Freiheit im Rahmen der Lehrpläne.

Was passiert, wenn es unterschiedliche Planungsvorstellungen der Schüler und der Lehrkräfte gibt? Der Klassenlehrer gerät in die ungute Rolle, Vorstellungen der Schüler an die anderen Kolleginnen und Kollegen transportieren zu müssen.
Zudem bekommen sie zu ihren zahlreichen Aufgaben eine weitere hinzu.

Und das in der Regel OHNE Zeitdeputat in Form einer Anrechnungsstunde (die Gewerkschaften und Verbände bereits bei der bestehenden Belastung seit langem für Klassenleiter fordern)!

Zudem soll es Schülern möglich sein, bei einer als ungerecht empfundenen Behandlung und Beurteilung sich nicht nur an die bisherigen Stellen in der Schule, sondern auch an eine außerhalb liegende Ombudsstelle wenden können.

Müssen Lehrkräfte nun befürchten, bei Nichteinigung zu Beschwerden vor ein „Tribunal“ geladen zu werden, vor dem sie z.B. ihre Notengebung rechtfertigen müssen?

Die Rechte von Schülern müssen klar sein in ihrem Wirken und in ihren Grenzen. Im bisherigen Schulgesetz gibt es klare Aussagen, was zum Beispiel eine Schulkonferenz darf und was nicht.
Autor: red

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