Der Landeswahlleiter informiert
Wahlen online abrufbar
Mittwoch, 15. Mai 2019, 10:57 Uhr
Das Internetangebot des Landeswahlleiters unter der Internetadresse https://wahlen.thueringen.de bietet allen Interessierten einen Überblick über die vergangenen und im Jahr 2019 durchzuführenden Wahlen...
Es können zu den Europa- und Kommunalwahlen die Kategorien abgerufen werden:
Am Wahltag wird das Angebot um die Präsentation der Wahlbeteiligung (12 Uhr, 14 Uhr und 16 Uhr) sowie der Zwischenergebnisse erweitert.
Es werden folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
Das vorläufige Gesamtergebnis der Kommunalwahlen wird, sobald es beim Thüringer Landesamt für Statistik gemeldet wurde, verfügbar sein. Eine Terminierung für ein Landesergebnis hängt auch von der Auszählung durch die Wahlvorstände ab. Ob die Auszählung der Kommunalwahlergebnisse unterbrochen wird, kann die Gemeinde in kommunaler Selbstverwaltung noch in der Wahlnacht entscheiden.
Autor: redEs können zu den Europa- und Kommunalwahlen die Kategorien abgerufen werden:
- Wahlergebnisse
- Veröffentlichungen
- Termine
- Informationen
- Presse und
- Gesetzliche Grundlagen
Am Wahltag wird das Angebot um die Präsentation der Wahlbeteiligung (12 Uhr, 14 Uhr und 16 Uhr) sowie der Zwischenergebnisse erweitert.
Es werden folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
- ca. 12.45 Uhr Pressemitteilung zur Wahlbeteiligung bis 12.00 Uhr
- ca. 14.45 Uhr Pressemitteilung zur Wahlbeteiligung bis 14.00 Uhr
- ca. 16.45 Uhr Pressemitteilung zur Wahlbeteiligung bis 16.00 Uhr
- ab ca. 18.10 Uhr Präsentation der aktuellen Zwischenergebnisse nach Wahlkreisen und Gemeinden als Tabellen und Grafiken
- ab ca. 23.00 Uhr Bereitstellung des vorläufigen amtlichen Ergebnisses der Europawahl 2019 in Thüringen
Das vorläufige Gesamtergebnis der Kommunalwahlen wird, sobald es beim Thüringer Landesamt für Statistik gemeldet wurde, verfügbar sein. Eine Terminierung für ein Landesergebnis hängt auch von der Auszählung durch die Wahlvorstände ab. Ob die Auszählung der Kommunalwahlergebnisse unterbrochen wird, kann die Gemeinde in kommunaler Selbstverwaltung noch in der Wahlnacht entscheiden.
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