Antikorruptionsbericht der Stadtverwaltung
Rathaus wird offiziell aufgefordert
Freitag, 03. Mai 2019, 11:33 Uhr
Antikorruptionsberichte sind keine leichte Lektüre, wenn sie denn eine korrekte Recherchegrundlage haben. Auf den Bericht 2017, den die Spitze des Nordhäuser Rathauses geheim hält, könnte dies zutreffen. Jetzt schaltet sich das Landratsamt ein...
Die Landkreisverwaltung hat von einem solchen Bericht der Stadt Nordhausen durch die Presse erfahren. Dem Landkreis liegt dieser Bericht nicht vor, weder der zuständigen Kommunalaufsicht noch dem Rechnungsprüfungsamt.
Der Bericht wurde von der Stadt auch nicht im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung vorgelegt, obwohl das die Pflicht der Stadtverwaltung gewesen wäre, lässt das Landratsamt auf Nachfrage der nnz mitteilen.
Dementsprechend kenne das Landratsamt den Inhalt des Antikorruptionsberichtes der Stadt zum Jahr 2017 nicht und könne daher keine Ausführungen dazu machen, ob es in diesem Bericht negative Feststellungen gibt, die das Prüfergebnis beeinflusst hätten. Allerdings weist die Landkreisverwaltung darauf hin, dass die Stadt eine Vollständigkeitserklärung zu den eingereichten Unterlagen erklärt hat. Vermutlich jedoch ohne den Bericht.
"Wenn sich im Nachgang herausstellen sollte, dass Sachverhalte verschwiegen wurden, kann das in der Tat zu neuen Bewertungen im Nachgang führen. Das Rechnungsprüfungsamt wird sich den 2017er Bericht zur Prüfung im Rahmen der Jahresrechnung 2018 vorlegen lassen", teilt Pressesprecherin Jessica Piper mit.
Weiter teilt die Behörde mit, dass die Beschwerde eines Stadtratsmitglieds vorliegt, demnach die Stadtverwaltung den Bericht derzeit dem Stadtrat nicht zur Einsicht vorlegt. Dazu steht die Kommunalaufsicht in Kontakt mit der Stadtverwaltung. "Die Stadt wird aufgefordert, binnen Wochenfrist ihre rechtlichen Hinderungsgründe darzulegen, warum der Bericht bislang dem Stadtrat nicht zur Einsicht vorgelegt wurde. Erst wenn diese Beantwortung vorliegt, kann sich die Kommunalaufsicht eine Meinung dazu bilden, ob ein Rechtsverstoß vorliegt oder nicht", so Piper.
Allgemein wird darauf verwiesen, dass der Stadtrat mit einem Votum von einem Viertel der Mitglieder das Recht auf Akteneinsicht hat. Von dieser Möglichkeit hat der Stadtrat offenbar noch keinen Gebrauch gemacht. Und da kann man durchaus gespannt sein, wie sich das entwickeln wird.
Peter-Stefan Greiner
Autor: redDie Landkreisverwaltung hat von einem solchen Bericht der Stadt Nordhausen durch die Presse erfahren. Dem Landkreis liegt dieser Bericht nicht vor, weder der zuständigen Kommunalaufsicht noch dem Rechnungsprüfungsamt.
Der Bericht wurde von der Stadt auch nicht im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnung vorgelegt, obwohl das die Pflicht der Stadtverwaltung gewesen wäre, lässt das Landratsamt auf Nachfrage der nnz mitteilen.
Dementsprechend kenne das Landratsamt den Inhalt des Antikorruptionsberichtes der Stadt zum Jahr 2017 nicht und könne daher keine Ausführungen dazu machen, ob es in diesem Bericht negative Feststellungen gibt, die das Prüfergebnis beeinflusst hätten. Allerdings weist die Landkreisverwaltung darauf hin, dass die Stadt eine Vollständigkeitserklärung zu den eingereichten Unterlagen erklärt hat. Vermutlich jedoch ohne den Bericht.
"Wenn sich im Nachgang herausstellen sollte, dass Sachverhalte verschwiegen wurden, kann das in der Tat zu neuen Bewertungen im Nachgang führen. Das Rechnungsprüfungsamt wird sich den 2017er Bericht zur Prüfung im Rahmen der Jahresrechnung 2018 vorlegen lassen", teilt Pressesprecherin Jessica Piper mit.
Weiter teilt die Behörde mit, dass die Beschwerde eines Stadtratsmitglieds vorliegt, demnach die Stadtverwaltung den Bericht derzeit dem Stadtrat nicht zur Einsicht vorlegt. Dazu steht die Kommunalaufsicht in Kontakt mit der Stadtverwaltung. "Die Stadt wird aufgefordert, binnen Wochenfrist ihre rechtlichen Hinderungsgründe darzulegen, warum der Bericht bislang dem Stadtrat nicht zur Einsicht vorgelegt wurde. Erst wenn diese Beantwortung vorliegt, kann sich die Kommunalaufsicht eine Meinung dazu bilden, ob ein Rechtsverstoß vorliegt oder nicht", so Piper.
Allgemein wird darauf verwiesen, dass der Stadtrat mit einem Votum von einem Viertel der Mitglieder das Recht auf Akteneinsicht hat. Von dieser Möglichkeit hat der Stadtrat offenbar noch keinen Gebrauch gemacht. Und da kann man durchaus gespannt sein, wie sich das entwickeln wird.
Peter-Stefan Greiner
