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Landkreis Nordhausen

Mietwerte werden erhoben

Dienstag, 30. April 2019, 16:05 Uhr
Der Landkreis Nordhausen überarbeitet derzeit die Richtlinie für die Kosten der Unterkunft. In dieser Richtlinie ist geregelt, bis zu welcher Höhe Miete und Nebenkosten für Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem SGB II oder der Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten, übernommen werden...


Welche Wohnkosten angemessen sind, orientiert sich an dem spezifischen Miet-Niveau innerhalb des Landkreises Nordhausen. Dazu erhebt die Landkreisverwaltung jetzt aktuelle Daten.

In einer breit angelegten Untersuchung soll die Angemessenheit überprüft und die Richtlinie an die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angepasst werden. Dazu werden die Wohnungsmieten des gesamten Wohnungsmarktes durch eine schriftliche Vermieterbefragung erhoben.

Mit der Erhebung und Auswertung hat der Landkreis Nordhausen das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte beauftragt. Das Institut verfügt sowohl über große Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln als auch in der Durchführung der erforderlichen Mietwert-Erhebungen, wie sie für eine gerichtsfeste Bestimmung der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII benötigt werden.

Zurzeit werden die Fragebögen dazu an Vermieter und Hausverwaltungen versandt. In dem dazugehörigen Begleitschreiben des Landratsamtes sind außerdem noch einmal alle wichtigen Informationen zur Erhebung enthalten. Der Landkreis Nordhausen bittet die Vermieter und Verwalter, die für die Studie ausgewählt wurden, um ihre Unterstützung, denn nur so kann ein verlässliches Ergebnis zum tatsächlichen Miet-Niveau im Landkreis ermittelt werden.

Die Erhebungsmethodik ist mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten abgestimmt, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. Wer Fragen dazu hat, kann sich gern an die Ansprechpartnerin Sandy Weber wenden, Telefon 03631 650-828.
Autor: red

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