nnz-Forum: Die eine und die andere Seite
Dienstag, 22. März 2005, 08:42 Uhr
Nordhausen (nnz). Die nnz hatte bereits mehrfach über die neue Situation berichtet, die mit Hartz-IV & Co. auf unsere Gesellschaft zukommt. Auch auf die im Landkreis Nordhausen. Jetzt hat Jürgen Hohberg in seiner Funktion als Vorsitzender des ARGE-Beirates einen Brief an die nnz geschrieben, der vielen zu denken geben sollte.
In meiner Eigenschaft als Mitglied der CDU-Fraktion des Kreistages Nordhausen habe ich mich vom Kreistag und den vom Kreistag berufenen Mitgliedern des neu gebildeten Beirates der Arbeitsgemeinschaft SGB II des Landkreises Nordhausen (ARGE) in Verantwortung nehmen lassen, indem ich den gewählten Vorsitz übernommen habe. Wie in allen Fällen, in denen ich eine Funktion in einem politischen Gremium inne habe bin ich auch als Beiratsvorsitzender dazu entschlossen, Dinge zu ändern, die ich ändern kann – oder dies zumindest nicht unversucht zu lassen.
Durch mein kommunalpolitisches Amt als Bürgermeister der Gemeinde Sollstedt und damit Chef der Gemeindeverwaltung komme ich mit zahlreichen von den Regelungen der sog. Hartz IV-Gesetzgebung Betroffenen ins Gespräch und habe natürlich auch dienstlich als Arbeitgeber und als Träger von Eingliederungsmaßnahmen mit Mehraufwandsentschädigung (sog. Ein-Euro-Jobs) mit der ARGE und der Agentur für Arbeit zu tun. So sehr ich diese Aussage bedaure: Es ist mir bisher nur wenig Positives widerfahren oder berichtet worden.
Was bei den meisten Betroffenen und auch bei der Gemeindeverwaltung Sollstedt äußerst negativ aufgefallen ist war die Tatsache, dass es in den wenigsten Fällen gelingt, einen verantwortlichen Ansprechpartner auszumachen, der bereit und in der Lage ist, belastbare Aussagen zu teilweise existenziellen Problemen zu treffen. So liegen mir zahlreiche Hinweise Betroffener vor, deren Anliegen trotz mehrfacher persönlicher und telefonischer Nachfragen erst nach Wochen, teilweise sogar Monaten Gehör gefunden haben. Die Angaben über Ansprechpartner und deren Telefonnummern auf den Bescheiden erweisen sich in den meisten Fällen als nicht zielführend, Post kommt selbst bei persönlicher Abgabe teilweise erst nach einigen Irrwegen bei dem zuständigen Mitarbeiter an, Wartezeiten von drei und mehr Stunden sind bei persönlicher Vorsprache keine Seltenheit.
Was mir bei allem Verständnis für gewisse Anlaufschwierigkeiten am meisten zu schaffen macht ist aber, dass die Verantwortlichen offensichtlich einige Schwachstellen bereits erkannt, diese jedoch nicht umgehend behoben haben. So wurde mir beispielsweise berichtet, dass die Agentur für Arbeit Unterlagen ehemaliger Arbeitslosengeld- oder Arbeitslosenhilfeempfänger nur schleppend an die ARGE weitergeleitet hat, so dass hier Informationsdefizite entstanden sind. Darüber hinaus habe sich die Telefonschaltung auf den nächsten freien Mitarbeiter als unzweckmäßig erwiesen, weil dann eben nicht immer der jeweils Zuständige eine Auskunft erteilt sondern der, dessen Telefonanschluss gerade verfügbar ist. Für äußerst bedenklich halte ich auch die Tatsache, dass bei rund zwei Drittel der derzeit bearbeiteten Widersprüche zu Gunsten der Leistungsempfänger entschieden werden musste, weil die Bescheide fehlerhaft erstellt waren.
Ich musste mich leider davon überzeugen, dass die Bescheide selbst durch einen relativ gut informierten Arbeitslosen rechnerisch kaum nachvollzogen werden können, vor allem dann, wenn innerhalb der Bedarfsgemeinschaft Erwerbseinkommen zu berücksichtigen ist. Ich muss daher davon ausgehen, dass bzgl. der Rechtmäßigkeit der Bescheide eine nicht zu vernachlässigende Dunkelziffer besteht, weil die Betroffenen sie in gutem Glauben und mangels tiefgreifender Kenntnisse hingenommen haben. Darüber hinaus werden Erwerbslose, denen kein Anspruch auf Leistungen zuerkannt wird, z.B. nicht darüber informiert, dass sie sich trotzdem bei Registrierung als arbeitsuchend und regelmäßiger Vorstellung Rechte in Form von Rentenanwartschaftszeiten bei eintretender Erwerbsminderung oder –unfähigkeit sichern können. Auf einen diesbezüglichen Hinweis wurde mir mitgeteilt, dass der Inhalt der Bescheide von der Bundesagentur für Arbeit vorgegeben und diese Hinweise dabei nicht vorgesehen seien.
In einer Hinsicht zeigt sich die ARGE jedoch offensichtlich experimentierfreudig, nämlich im Bezug auf Umgestaltungsmaßnahmen. Diese führen aber nach Ansicht der Betroffenen lediglich dazu, dass man sich beim nächsten Besuch (nach einer aus diesem Grund stattgefundenen mehrtägigen Schließung der Dienststelle) einmal mehr mit völlig veränderten Abläufen und Anlaufstellen konfrontiert sieht. Von Optimierung kann hingegen keine Rede sein, wenn jemand nach einer solchen Umgestaltung drei Stunden Wartezeit für die Abholung eines Folgeantrages für ALG II in Kauf nehmen muss.
Ein Fall, mit dem ich u.a. zu tun bekam, treibt mich jedoch regelrecht um: Eine Empfängerin von ALG II bemühte sich selbst schon im November 2004 um einen Nebenjob auf 165,00-Euro-Basis ab 01.01.2005, um zum einen ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern sowie ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten und zum anderen ihre persönliche finanzielle Lage zu verbessern. Bereits im Dezember 2004 zeigte sie dieses Nebeneinkommen persönlich an, erhielt auch einen entsprechenden Vordruck für den Nachweis, um dann nach zahlreichen persönlichen und telefonischen Nachfragen im März zu erfahren, dass ihr auf Grund des Nebeneinkommens von 165,00 € die Leistungen in Höhe von 261,00 € gänzlich gestrichen werden, und zwar rückwirkend. Damit nicht genug, sollen auch die Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet werden. Diese Ankündigungen wurden darüber hinaus noch in recht rüder Form mit dem Vorwurf verbunden, dass die Leistungsempfängerin die Überzahlung durch verspätete Meldung selbst verursacht hätte. Wie diese Rückforderung mit dem Grundsatz des Forderns und Förderns in Einklang zu bringen ist, vermag ich beim besten Willen nicht nachzuvollziehen, vielmehr wirkt dies in höchstem Maß demotivierend und zerstört jegliches Vertrauen in rechtsstaatliches Handeln.
Die Tatsache, dass inzwischen bei den Arbeitsagenturen Wartelisten für Ein-Euro-Jobs geführt werden zeigt mehr als deutlich, dass die Betroffenen bereit sind, nach jedem Strohhalm zu greifen der ihnen geeignet erscheint, ihre katastrophale finanzielle Lage ein wenig zu verbessern. Diese Arbeitslosen verdienen es allemal, von denjenigen, die mittlerweile das Privileg einer relativ gut bezahlten Arbeit besitzen, mit dem nötigen Respekt und der erforderlichen Sorgfalt behandelt zu werden.
Jürgen Hohberg, Sollstedt
In meiner Eigenschaft als Mitglied der CDU-Fraktion des Kreistages Nordhausen habe ich mich vom Kreistag und den vom Kreistag berufenen Mitgliedern des neu gebildeten Beirates der Arbeitsgemeinschaft SGB II des Landkreises Nordhausen (ARGE) in Verantwortung nehmen lassen, indem ich den gewählten Vorsitz übernommen habe. Wie in allen Fällen, in denen ich eine Funktion in einem politischen Gremium inne habe bin ich auch als Beiratsvorsitzender dazu entschlossen, Dinge zu ändern, die ich ändern kann – oder dies zumindest nicht unversucht zu lassen.
Durch mein kommunalpolitisches Amt als Bürgermeister der Gemeinde Sollstedt und damit Chef der Gemeindeverwaltung komme ich mit zahlreichen von den Regelungen der sog. Hartz IV-Gesetzgebung Betroffenen ins Gespräch und habe natürlich auch dienstlich als Arbeitgeber und als Träger von Eingliederungsmaßnahmen mit Mehraufwandsentschädigung (sog. Ein-Euro-Jobs) mit der ARGE und der Agentur für Arbeit zu tun. So sehr ich diese Aussage bedaure: Es ist mir bisher nur wenig Positives widerfahren oder berichtet worden.
Was bei den meisten Betroffenen und auch bei der Gemeindeverwaltung Sollstedt äußerst negativ aufgefallen ist war die Tatsache, dass es in den wenigsten Fällen gelingt, einen verantwortlichen Ansprechpartner auszumachen, der bereit und in der Lage ist, belastbare Aussagen zu teilweise existenziellen Problemen zu treffen. So liegen mir zahlreiche Hinweise Betroffener vor, deren Anliegen trotz mehrfacher persönlicher und telefonischer Nachfragen erst nach Wochen, teilweise sogar Monaten Gehör gefunden haben. Die Angaben über Ansprechpartner und deren Telefonnummern auf den Bescheiden erweisen sich in den meisten Fällen als nicht zielführend, Post kommt selbst bei persönlicher Abgabe teilweise erst nach einigen Irrwegen bei dem zuständigen Mitarbeiter an, Wartezeiten von drei und mehr Stunden sind bei persönlicher Vorsprache keine Seltenheit.
Was mir bei allem Verständnis für gewisse Anlaufschwierigkeiten am meisten zu schaffen macht ist aber, dass die Verantwortlichen offensichtlich einige Schwachstellen bereits erkannt, diese jedoch nicht umgehend behoben haben. So wurde mir beispielsweise berichtet, dass die Agentur für Arbeit Unterlagen ehemaliger Arbeitslosengeld- oder Arbeitslosenhilfeempfänger nur schleppend an die ARGE weitergeleitet hat, so dass hier Informationsdefizite entstanden sind. Darüber hinaus habe sich die Telefonschaltung auf den nächsten freien Mitarbeiter als unzweckmäßig erwiesen, weil dann eben nicht immer der jeweils Zuständige eine Auskunft erteilt sondern der, dessen Telefonanschluss gerade verfügbar ist. Für äußerst bedenklich halte ich auch die Tatsache, dass bei rund zwei Drittel der derzeit bearbeiteten Widersprüche zu Gunsten der Leistungsempfänger entschieden werden musste, weil die Bescheide fehlerhaft erstellt waren.
Ich musste mich leider davon überzeugen, dass die Bescheide selbst durch einen relativ gut informierten Arbeitslosen rechnerisch kaum nachvollzogen werden können, vor allem dann, wenn innerhalb der Bedarfsgemeinschaft Erwerbseinkommen zu berücksichtigen ist. Ich muss daher davon ausgehen, dass bzgl. der Rechtmäßigkeit der Bescheide eine nicht zu vernachlässigende Dunkelziffer besteht, weil die Betroffenen sie in gutem Glauben und mangels tiefgreifender Kenntnisse hingenommen haben. Darüber hinaus werden Erwerbslose, denen kein Anspruch auf Leistungen zuerkannt wird, z.B. nicht darüber informiert, dass sie sich trotzdem bei Registrierung als arbeitsuchend und regelmäßiger Vorstellung Rechte in Form von Rentenanwartschaftszeiten bei eintretender Erwerbsminderung oder –unfähigkeit sichern können. Auf einen diesbezüglichen Hinweis wurde mir mitgeteilt, dass der Inhalt der Bescheide von der Bundesagentur für Arbeit vorgegeben und diese Hinweise dabei nicht vorgesehen seien.
In einer Hinsicht zeigt sich die ARGE jedoch offensichtlich experimentierfreudig, nämlich im Bezug auf Umgestaltungsmaßnahmen. Diese führen aber nach Ansicht der Betroffenen lediglich dazu, dass man sich beim nächsten Besuch (nach einer aus diesem Grund stattgefundenen mehrtägigen Schließung der Dienststelle) einmal mehr mit völlig veränderten Abläufen und Anlaufstellen konfrontiert sieht. Von Optimierung kann hingegen keine Rede sein, wenn jemand nach einer solchen Umgestaltung drei Stunden Wartezeit für die Abholung eines Folgeantrages für ALG II in Kauf nehmen muss.
Ein Fall, mit dem ich u.a. zu tun bekam, treibt mich jedoch regelrecht um: Eine Empfängerin von ALG II bemühte sich selbst schon im November 2004 um einen Nebenjob auf 165,00-Euro-Basis ab 01.01.2005, um zum einen ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern sowie ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten und zum anderen ihre persönliche finanzielle Lage zu verbessern. Bereits im Dezember 2004 zeigte sie dieses Nebeneinkommen persönlich an, erhielt auch einen entsprechenden Vordruck für den Nachweis, um dann nach zahlreichen persönlichen und telefonischen Nachfragen im März zu erfahren, dass ihr auf Grund des Nebeneinkommens von 165,00 € die Leistungen in Höhe von 261,00 € gänzlich gestrichen werden, und zwar rückwirkend. Damit nicht genug, sollen auch die Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet werden. Diese Ankündigungen wurden darüber hinaus noch in recht rüder Form mit dem Vorwurf verbunden, dass die Leistungsempfängerin die Überzahlung durch verspätete Meldung selbst verursacht hätte. Wie diese Rückforderung mit dem Grundsatz des Forderns und Förderns in Einklang zu bringen ist, vermag ich beim besten Willen nicht nachzuvollziehen, vielmehr wirkt dies in höchstem Maß demotivierend und zerstört jegliches Vertrauen in rechtsstaatliches Handeln.
Die Tatsache, dass inzwischen bei den Arbeitsagenturen Wartelisten für Ein-Euro-Jobs geführt werden zeigt mehr als deutlich, dass die Betroffenen bereit sind, nach jedem Strohhalm zu greifen der ihnen geeignet erscheint, ihre katastrophale finanzielle Lage ein wenig zu verbessern. Diese Arbeitslosen verdienen es allemal, von denjenigen, die mittlerweile das Privileg einer relativ gut bezahlten Arbeit besitzen, mit dem nötigen Respekt und der erforderlichen Sorgfalt behandelt zu werden.
Jürgen Hohberg, Sollstedt
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnzDie im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
